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Kulturpolitik

Brennpunkte

Zur Situation deutscher Theater und Orchester

Kompromiss in Rostock?

Das Führungsteam der Volkstheater Rostock GmbH hat ein Konzept für die Zukunft des Theaters vorgelegt. Intendant Sewan Latchinian und Geschäftsführer Stefan Rosinski präsentieren zwei Varianten, jeweils mit Differenzierungen. Variante 1 sieht den „Erhalt aller Sparten sowie Kooperation ohne betriebsbedingte Kündigungen“ vor. Dabei soll auf die geplante Refinanzierung des Theaterneubaus ab 2018 in Höhe von ca. 1 Mio. Euro verzichtet werden, welche nach den Vorgaben des Landes auch dann zu realisieren wäre, wenn es – wie abzusehen – den Neubau im Jahr 2018 noch gar nicht geben sollte.

Diese Lösung würde u.a. eine Reduzierung des Tanzensembles von jetzt neun auf zukünftig fünf Mitglieder, eine Reduzierung des Chores durch Nichtnachbesetzung auf 21 (von derzeit 26) Stellen und eine Verkleinerung des Orchesters um fünf Stellen auf 68 vorsehen. „Es würden alle bisherigen 4 Sparten grundsätzlich noch vorgehalten werden können und in den Sparten Musiktheater und Tanz gäbe es noch genügend Kapazitäten (...), dass Kooperationen möglich wären, die allerdings auch nötig werden würden“. Variante 1b geht noch weiter und hätte u.a. eine weitere Reduzierung des Chores auf dann 18 Sängerinnen und Sänger zur Folge. Variante 2 sieht die Schließung der Sparten Tanz und Musiktheater vor, hier wären sogar betriebsbedingte Kündigungen bzw. Nichtverlängerungen nicht ausgeschlossen. Die beiden Theaterleiter machen in ihrem Papier deutlich, dass diese Lösung weder aus finanziell-struktureller noch aus künstlerischer Sicht sinnvoll wäre. In ihrer Schlussbemerkung betonen sie: „Der Kompromiss, der mit Variante 1 möglich ist, stellt unseres Erachtens die größte Schnittmenge aller Interessen dar und würde die über 120-jährige Tradition des Rostocker Volkstheaters mit all seinen Sparten und einem Maximum an Arbeitsplätzen zukunftssichernd und sozial verträglich in einen geplanten Neubau überführen (...). Für diese gemeinsame Zukunft sei hiermit noch einmal freundlichst geworben.“

Die vorgelegten Szenarien sind bisher weder mit Mitarbeitern noch Gewerkschaften erörtert, zu wesentlichen Fragen wie z.B. der Zuschussdynamisierung haben sich weder Land noch Hansestadt geäußert, es besteht weiter dringender Diskussionsbedarf!

Gespräche in Plauen-Zwickau

Nach Abwendung der Insolvenz in Plauen und Zwickau ist nun das Strukturkonzept des scheidenden Geschäftsführers Volker Arnold zur Zukunft des Theaters vom Tisch. Es hatte inakzeptable künstlerische Einschnitte mit horrenden Abfindungszahlungen vorgesehen. Nun hat der Betriebsrat ein Konzept vorgelegt, zwar auch mit einem gewissen Personalabbau, allerdings deutlich moderater und sozialverträglich, sowie daran orientiert, alle Sparten mit funktionsfähiger Personalstruktur zu erhalten. Der Aufsichtsrat der Theater GmbH hat nun wiederum die Geschäftsführung beauftragt, mit den Gewerkschaften auf der Grundlage dieses Konzeptes zu verhandeln. Hintergrund: Der HTV in Plauen-Zwickau ist Mitte des Jahres 2015 ausgelaufen. Die Beteiligten haben eine vorläufige Weiterführung bis Ende des Jahres unter dem Vorbehalt vereinbart, dass man eine Einigung für eine Personalkonsolidierung findet. Sollte es bis Ende des Jahres zu keiner Einigung kommen, müsste das Theater den Beschäftigten die Differenz zwischen HTV und Flächentarif nachbezahlen. Erste Gespräche sind für Anfang Oktober vorgesehen.

Ungereimtes aus Trier

Seit vielen Monaten wird an der Rechtsformänderung des Theaters Trier – die Überführung in eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) – gearbeitet, die die Arbeit des Theaters (wirtschaftlich und organisatorisch) effizienter machen und dadurch dessen Bestand sichern soll. Schon im Frühjahr war den Gewerkschaften ein erster Entwurf einer Satzung für die AöR sowie eines – merkwürdigerweise zwischen dem Personalrat der Stadt Trier und der Stadt Trier – abzuschließenden Personalüberleitungsvertrages (PÜV) vorgelegt worden. Dieser Entwurf enthielt eine Reihe schwerwiegender, auch rechtlicher, Mängel, für die die VdO dem Personalrat Lösungswege aufzeichnete. In einem nun vorgelegten geringfügig überarbeiteten Entwurf wurde dies jedoch in keiner Weise berücksichtigt. Insbesondere enthält der Entwurf nach wie vor massive Benachteiligungen des künstlerischen Personals. So ist zwar ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen, nicht aber vor betriebsbedingten Nichtverlängerungen vorgesehen. Das Rückkehrrecht zur Stadt im Falle der Auflösung der AöR ist so ausgestaltet, dass es für künstlerisch Beschäftigte praktisch wertlos ist.

Leider ist bisher weder der Kulturdezernent noch der Personalrat bereit, diese und andere offene Fragen mit den Künstler-Gewerkschaften zu erörtern. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier wieder einmal eine Sanierung auf dem Rücken der Künstler in die Wege geleitet werden soll. Die VdO hat daher – zusammen mit DOV und GDBA – die Aufnahme von Tarifverhandlungen über die Regelungen zur Personalüberleitung gefordert. Sollte auch dies nicht fruchten, ist ernsthaft zu überlegen, welche Formen des Widerstandes bis hin zu Arbeitskampfmaßnahmen angebracht sind, um unseren Interessen Gehör zu verschaffen.

Dass es auch anders geht und eine Rechtsformänderung im Einvernehmen aller Beteiligten erfolgreich durchgeführt werden kann, hat im vergangenen Jahr das Theater Hagen eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Insbesondere hat es sich dort erwiesen, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Personalvertretung einen adäquaten Schutz der Beschäftigten herbeiführen kann. Von dieser Erkenntnis scheint Trier noch weit entfernt zu sein.

 


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