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Schlagzeilen

Recht auf Demokratie

Die „Junge Opern Rhein-Ruhr“, eine Initiative der Opernhäuser in Bonn, Dortmund, Düsseldorf/Duisburg und Essen, hat sich mit einem Appell öffentlich zu Wort gemeldet: „Unsere Kinder haben ein Recht auf eine Zukunft in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, lautet der Titel des Appells. Unser demokratisches Wertesystem werde zunehmend von Gruppen offen bedroht, die mit menschenwürdeverachtenden Strategien die Spaltung unserer Gesellschaft betreiben, heißt es weiter. „Die Ausbreitung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus betrachten wir mit großer Sorge. Sie findet statt, im öffentlichen Raum, auf Schulhöfen, im Netz. Und der ungefilterte Konsum von Hass und Hetze geht nicht spurlos an Menschen vorbei, schon gar nicht an Heranwachsenden. Dazu werden wir nicht schweigen. Im ganzen Land gehen Menschen für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, gegen Hass, Rassismus und Antisemitismus auf die Straße. Wir schließen uns ihnen an und solidarisieren uns, denn es geht dabei nicht nur um uns, sondern auch um das Recht der nachfolgenden Generation, selbstbestimmt und in Freiheit die eigene Zukunft anpacken und gestalten zu können.“

Honoraruntergrenzen

Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat im Februar im Bundeskanzleramt Kulturverbänden und Gewerkschaften sowie Kulturfördereinrichtungen ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Voraussetzung soll sein, dass eine Mindestförderung des Bundes von 50 Prozent vorliegt. Die Ministerin erklärte, das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler sei nach wie vor erschreckend niedrig. Die öffentliche Kulturförderung stehe in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.

Lutz bleibt: Zukunftswerkstatt am Staatstheater Kassel

Florian Lutz. Foto: Nils Klinger

Florian Lutz. Foto: Nils Klinger

Unter der Überschrift „Weichen für künstlerische und strukturelle Zukunft des Staatstheaters Kassel gestellt“ äußert sich das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zur Zukunft des Staatstheaters Kassel. Die wichtige Botschaft: Florian Lutz bleibt Intendant bis 2031. Damit wurde sein 2026 auslaufender Vertrag um fünf Jahre verlängert. Landesseitig hatte die frühere Hausleitung des Ministeriums den Vertrag bereits im Januar unterzeichnet. Der Magistrat der Stadt Kassel hatte seine Entscheidung darüber auf Bitten der neuen Ministeriums-Hausleitung vertagt, damit diese sich nach der Amtsübernahme im Januar zunächst ein umfassendes Bild der Lage am Staatstheater Kassel machen konnte. Dies ist nun offenbar passiert. Eine Zukunftswerkstatt ist für den Sommer geplant. Sie soll mit den Erkenntnissen eines Mediationsverfahrens starten. Laut einem Bericht der HNA hatte sich ein großer Teil der Mitglieder des Staatsorchesters gegen eine Vertragsverlängerung ausgesprochen. Unter Lutz‘ Intendanz würden die Mitwirkenden in den Opern-Inszenierungen und die Musik nicht ernst genommen, hieß es von den Kritikern. Das Mediationsverfahren soll sich nun dem Konflikt zwischen Intendant und Orchester widmen.

Tanz-Forschungsprojekt am Oldenburgischen Staatstheater

Die BallettCompagnie des Oldenburgischen Staatstheaters wirkt mit ihren Tänzer*innen derzeit an einem Forschungsprojekt der Goethe-Universität Frankfurt mit. Erstmalig in Deutschland werden dabei die berufsbezogenen Bewegungsmuster im professionellen Bühnentanz digital erfasst. Dabei tragen die Tänzer*innen spezielle Anzüge, die mit Sensoren ausgestattet sind, während sie mit Ballettdirektor Antoine Jully trainieren. Mithilfe von Videoaufzeichnungen und den ermittelten Daten können so die besonderen Einflüsse auf das Muskelskelett gemessen und erforscht werden. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben festgestellt, dass immer noch wenige Kenntnisse über die Belastungen im professionellen Bühnentanz vorliegen. Um künftig Arbeitsunfällen und Überbelastungen entgegenzuwirken, sollen die Ergebnisse der Studie auch genutzt werden, um die Arbeitsprozesse von Ballettensembles weiter zu verbessern. Am Oldenburgischen Staatstheater werden nun mithilfe der visuellen Darstellung die realen Belastungen im Arbeitsprozess eines Ballettensembles dargestellt werden. Dabei werden ein digitales Bewegungsanalysesystem in Echtzeit sowie Messungen der Herzfrequenz vorgenommen. Hierzu werden verschiedene typische Bewegungszyklen während des Trainings- und im Probenprozess analysiert.

 

 

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