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Hintergrund

Prävention und Schutzmaßnahmen

Ein Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung an Theatern der Unfallkasse NRW

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Fachkräfte einen „Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für Beschäftigte in der darstellenden Kunst“ herausgegeben. Es geht darum, für Theater eine Grundlage zu schaffen, mit deren Hilfe sie im eigenen Haus eine Gefährdungsbeurteilung durchführen können. Die Publikation beschränkt sich dabei auf psychische Gefährdungen, physische Belastungen und Gefährdungen werden nicht berücksichtigt.

Die Autoren gehen davon aus, dass es eine Reihe von Ursachen für die besondere psychische Belastung im Bereich der Darstellenden Kunst gibt, zum Beispiel die Bühnensituation, die zu Lampenfieber, zu Stress und Überforderung führen kann. Der Umgang mit Emotionen ist – im Gegensatz zu anderen Arbeitsbereichen – Kernstück der Arbeit darstellender Künstler, insofern ist die Psyche hier in besonderem Maß gefordert. Ziele einer Gefährdungsbeurteilung sind die Überprüfung vorhandener Strukturen, Prävention und die Entwicklung von Schutzmaßnahmen. Die Publikation bietet eine Hilfestellung, um das psychische Gefährdungspotenzial für Beschäftigte der darstellenden Kunst einzuschätzen, wirksame und praxisnahe Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten und damit psychische Gefährdungen zu reduzieren. Zielgruppe der Broschüre sind sowohl Führungskräfte in den Theatern als auch die darstellenden Künstler selbst sowie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die vorgeschlagene Gefährdungsbeurteilung eignet sich für alle künstlerischen Berufsgruppen im Bereich der darstellenden Kunst (incl. Choreografen, Regisseure etc.).

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für Beschäftigte in der darstellenden Kunst

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für Beschäftigte in der darstellenden Kunst

Rechtliche Grundlage für eine Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Danach hat ein Unternehmer „die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der künstlerischen Tätigkeit zu gewährleisten und Verbesserungen anzustreben“. Sinnvoll ist eine Gefährdungsbeurteilung abgesehen von den rechtlichen Vorgaben auch, wenn zum Beispiel verstärkt Beschwerden über Zeitdruck auftreten, wenn es Konflikte im Haus gibt, wenn sich Krankmeldungen häufen, wenn qualitative Einbußen zu beobachten sind. Bestandteile einer Gefährdungsbeurteilung sind: die Festlegung der Tätigkeiten, die Ermittlung psychischer Belastungen und deren Bewertung, die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die Überprüfung von deren Wirksamkeit, die Fortschreibung der Maßnahmen und schließlich die Dokumentation.

Als speziell für den künstlerischen Bereich geltende Schutzziele benennt der Leitfaden unter anderem den Erhalt der Kreativität sowie der emotionalen Offenheit und des Selbstwertgefühls, aber auch Erhalt und Stärkung des Ensemblegeistes und des künstlerischen Niveaus. Konkret werden spartenspezifische Belastungsaspekte für die Bereiche Orchester, Gesang, Schauspiel, Tanz, Musical und künstlerische Führung aufgelistet. Um nur ein Beispiel zu nennen: Für Solo- und Chorgesang wird der Verzicht auf außerberufliche Aktivitäten als besonders starker Belastungsaspekt hervorgehoben. Erwähnung finden auch sozial- oder gesellschaftspolitische Bedingungen wie die schlechte Einkommenssituation bei vielen oder die fehlende Planbarkeit der langfristigen Karriere.

Im zentralen dritten Kapitel wird dann das Vorgehen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Detail beschrieben. Genannt werden einerseits die notwendigen Inhalte wie Arbeitsaufgabe, Arbeitsintensität, Arbeitsorganisation, Soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen. Wichtig sind daneben die vorgeschlagenen Methoden: Fragebögen, Interviews, Moderierte Workshops. Dazu finden sich im Anhang hilfreiche Muster und methodische Anleitungen.

Das letzte Kapitel der Publikation schließlich enthält mögliche Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Dazu gehören zum Beispiel die Verbesserung des Betriebsklimas, der zeitlichen Abläufe, des Kommunikationsflusses. Unter der Überschrift „Arbeits- und organisationspsychologische Maßnahmen“ werden zum Beispiel Kommunikations- oder Konfliktcoachings von Führungskräften oder Teamsupervision genannt. Betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen könnten zum Beispiel die Einrichtung eines Fitness- und/oder eines Lichtraums oder Informationsveranstaltungen zu Themen wie Ernährung, Stressreduktion oder Resilienz sein. Auch Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen werden genannt. Maßnahmen könnten auch solche der „Verhaltensprävention“ sein, wobei es vor allem darum geht, die Künstler fit zu machen für eine Zeit nach einem Engagement oder zwischen zwei Engagements, also der Unsicherheit, die sich durch befristete Arbeitsverträge ergibt, durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.

Barbara Haack

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