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VdO-Nachrichten

VdO-Gremienarbeit in Zeiten der Pandemie

Wie bereits berichtet, musste die für Anfang Mai geplante diesjährige ordentliche Bundesdelegiertenversammlung (BDV), zugleich Sitzung des Bundestarifausschusses (BTA), pandemiebedingt abgesagt werden. Zwischenzeitlich hat jedoch der Bundestarifausschuss zweimal online getagt, um über die Inhalte der kurzfristig abzuschließenden Tarifverträge zur Einführung von Kurzarbeit an den Bühnen zu beraten. Verbunden wurde dies mit einer online-Beschlussfassung, die im Rahmen der satzungsgemäßen Möglichkeiten reibungslos funktionierte.

Nunmehr haben – vor dem Hintergrund der anhaltenden Gefährdungssituation – Bundesvorstand und Geschäftsführung beschlossen, die ordentliche BDV 2020, insbesondere deren vereinsrechtlichen Teil, als Präsenzveranstaltung auf das Frühjahr 2021 zu verschieben und mit der nächstjährigen ordentlichen BDV zu verbinden. Das heißt, dass dann u.a. die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 nach erfolgter interner Revision festzustellen sind. Ungeachtet dessen ist geplant, voraussichtlich am 14. September 2020 eine weitere online-Sitzung des BTA durchzuführen, auf der die Erfahrungen mit den Kurzarbeits-Tarifverträgen, deren mögliche Verlängerung über den 31.12.2020 hinaus, eine mögliche Vergütungsrunde für den Bereich NV Bühne / TVöD sowie der Fortgang der zur Zeit ruhenden Tarifverhandlungen zu Mantelfragen des NV Bühne zu diskutieren sein werden.

Daneben haben inzwischen diverse Landesdelegiertenversammlungen, ebenfalls als online-Konferenzen, stattgefunden. Dieses Format zeigte sich als sehr erfolgreich; neben den Ortselegierten nahmen viele Stellvertreter/innen an den Konferenzen teil und tauschten sich intensiv insbesondere über die Umsetzung der Kurzarbeit an den Häusern sowie Covid19-taugliche Proben- und Aufführungsformate aus. Mehrfach haben sich daraus Chatgruppen, online-Stammtische u.ä. entwickelt, die den gerade in der aktuellen Krisensituation essentiellen Erfahrungsaustausch in bisher so nicht gekannter Weise intensiviert haben. Die Geschäftsführung ist gerne bereit, auf Anfrage an solchen Sitzungen beratend teilzunehmen.
Insgesamt zeigt sich, dass sich – nicht zuletzt dank entfallender Reisezeiten und -kosten – derartige online-Formate auch jenseits der Corona-Krise zu einem probaten Mittel entwickeln können, Kommunikation zu intensivieren und effizienter zu gestalten. Allerdings kann und soll dies natürlich langfristig persönliche Zusammenkünfte nicht ersetzen.

VddB: Neuer Anwartschaftsverband statt offenem Deckungsverfahren?

Seit Jahren funktioniert die VddB nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Das heißt, die Beiträge der Arbeitgeber und -nehmer werden vollständig in Kapitalanlagen investiert, aus deren Erträgen die Renten- und sonstigen Leistungen der Einrichtung finanziert werden. Dies hatte in letzter Zeit verschiedentlich dazu geführt, dass zur Erfüllung von Rentenansprüchen attraktive ältere Kapitalanlagen aufgelöst werden mussten, während zugleich eingehende Beiträge nicht sofort sinnvoll angelegt werden konnten, sondern zu Negativzinsen bei Banken „geparkt“ werden mussten. Daher gab es auf der letztjährigen Verwaltungsratssitzung die Überlegung, in ein offenes Deckungsverfahren überzugehen, in dem auch Beiträge anlagenschonend zur Befriedigung von Rentenansprüchen herangezogen werden könnten.

Auf einer außerordentlichen online-Sitzung der Arbeitsausschüsse der Verwaltungsräte von VddB und VddKO am 27.05.2020 wurde nun aber deutlich, dass eine solche Änderung diverse Probleme (u. a. Gefahr des Verlusts der Steuerfreiheit von Arbeitgeber-Beiträgen, Verlust der „Riester“-Förderungsfähigkeit sowie demographische Risiken) mit sich bringen würde. Um dennoch die erforderliche Flexibilität der Kassen auch vor dem Hintergrund von möglichen durch die weltweite Corona-Krise verursachten Verwerfungen auf den internationalen Finanzmärkten zu gewährleisten, wird seitens der Bayerischen Versorgungskammer nunmehr bei gleichbleibenden Rahmenstrukturen die Einführung eines Anwartschaftsverbandes IV mit einem garantierten Rechnungszins von 0,9% (analog dem gesetzlichen Höchstzins bei privatwirtschaftlichen Lebensversicherungen) favorisiert.

Dabei könnten dann – wie auch schon in den vergangenen Jahren im Anwartschaftsverband III praktiziert – bei positivem Geschäftsverlauf jahresweise Renten und/oder Anwartschaften auf das höhere Niveau eines älteren Verbandes angehoben und zugleich das Risiko vermieden werden, bei negativem Geschäftsverlauf in eine Unterdeckung zu geraten. Eine Entscheidung diesbezüglich wird auf der regulären Sitzung des Verwaltungsrates im Oktober zu treffen sein.

Die Bayerische Versorgungskammer weist darauf hin, dass der Bericht der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen über das Geschäftsjahr 2018 den Mitgliedern, Versicherten und Versorgungsempfängern auf Wunsch zugesandt wird. Anforderungen bitte an die
Bayerische Versorgungskammer
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, Postfach 81 08 51,
81901 München
e-Mail: vddb@versorgungskammer.de

 

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