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Ausgabe 2001/01

Editorial

Götz Friedrich
Laudatio Harry Kupfer
Dankesrede Götz Friedrich
Pressemitteilung der Deutschen Oper
Oper als großes Menschentheater

Kulturpolitik
Ein kulurelles MacPomm?
Karlsruhe: Pierre Wyss neuer Ballettchef

Portrait
Kiel als Musikstadt

Berichte
Zwei mal „Boris Godunow“
„Pelleas et Melisande“ in Leipzig

Alles, was Recht ist
Konzert-Rechtssprechung
Gesetz über Teilzeitarbeit
Irreführende Berichterstattung
Ungerechte Entfernungspauschale
Betriebsverfassungsgesetz novellieren

Rezensionen
Rettich: Zwischen Kunst und Politik
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Alles, was Recht ist

Ungerechte Entfernungspauschale

Nachdem für das Jahr 2000 bereits die Werbungskosten-Pauschbeträge für bestimmte Berufsgruppen, so auch für darstellende Künstler, vom Gesetzgeber gestrichen wurden, droht für 2001 eine neuerliche, nicht zuletzt von Bundesfinanzminister Hans Eichel zu verantwortende Ungerechtigkeit: Mit der Neufassung des § 9 des Einkommensteuergesetzes (Einführung einer Entfernungspauschale) wird allen Arbeitnehmern, die aufgrund geteilten Dienstes zweimal täglich zu ihrer Arbeitsstätte fahren müssen, die Möglichkeit genommen, die zweite Fahrt steuerlich geltend zu machen.

„Die bisher geltende Ausnahmeregelung“, heißt es in den entsprechenden Verfügungen, „wonach zusätzliche Fahrten an einem Arbeitstag bei einer Arbeitszeitunterbrechung von mindestens vier Stunden ... berücksichtigt werden, ist weggefallen.“

Diese Ausnahmeregelung betraf vor allem Pflegepersonal, Pädagogen, Beschäftigte im Nahverkehr – und nicht zuletzt die Theaterbeschäftigten, die vormittags an den Proben, abends an den Vorstellungen teilzunehmen haben.

Die VdO, der Deutsche Bühnenverein und viele Theater-Personalräte haben die politisch Verantwortlichen rechtzeitig, aber ohne Gehör zu finden, auf die erhebliche finanzielle Schlechterstellung der Theatermitarbeiter hingewiesen, die durch die Einführung der Entfernungspauschale zu erwarten ist.

Die VdO wird alles ihr Mögliche tun, eine Änderung des Gesetzes zu erreichen, das nach ihrer, von Steuerfachleuten bestätigter Rechtsmeinung eine unnötige, nicht hinnehmbare Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellt, die verfassungs- widrig ist.

Nachstehend geben wir ein Schreiben des VdO-Bundesvorstandsmitgliedes Horst Korte an den Bundesminister der Finanzen wieder, dessen Antwort bisher nicht eingegangen ist, sowie eine erste Stellungnahme des Hessischen Ministers der Finanzen, Karlheinz Weimar.

 

 

Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. in der DAG, Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Landesvorsitzender Horst Korte, 65343 Eltville, Kiedricher Str. 2-8
Telefon: 06123-4546, Telefax: 06123-4546

Eltville, den 12.01.01

An den Bundesminister der Finanzen
Herrn Hans Eichel, Leipziger Str. 5-7, 10117 Berlin

Neuregelung der Entfernungspauschale

Sehr geehrter Herr Minister,
nach den uns vorliegenden Informationen kann gemäß Ihrem am 01.01.01 in Kraft getretenen Gesetz über die neugestaltete Entfernungspauschale die einfache Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz nur noch einmal täglich geltend gemacht werden.
Dies hat zur Folge, dass jeder Arbeitnehmer, der aus beruflichen Gründen zweimal täglich seinen Arbeitsplatz aufsuchen muss, bewusst benachteiligt wird. Diese Regelung betrifft unter anderem auch die Mitglieder der deutschen Opernchöre, die aufgrund ihrer Einkommen nicht gerade auf der Sonnenseite unserer Gesellschaft anzutreffen sind.
Die bisherige Regelung, in der bei einer Arbeitsunterbrechung von mehr als vier Stunden die doppelte Fahrt steuerlich geltend gemacht werden konnte, kommt in dem neuen Gesetz jedoch nicht mehr zur Anwendung. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass Ihrerseits bereits für das Jahr 2000 die Freibeträge für bestimmte Berufsgruppen, zu denen ebenfalls die deutschen Opernchöre gehören, gestrichen wurden. Ihr in den Medien erklärtes Ziel, Ungleichheiten zu korrigieren und die Steuerzahler zu entlasten, kann zumindest nicht von den im Kulturbereich tätigen Kolleginnen und Kollegen als glaubhaft hingenommen werden.
Wir bitten Sie deshalb, die alte und gerechtere Regelung der Doppelfahrtberechnung wieder in Kraft zu setzen.

Hochachtungsvoll
Horst Korte

Kopie zur Kenntnisnahme: Hessischer Ministerpräsident Roland Koch, Hessischer Finanzminister Karlheinz Weimar

 

... und die Antwort

 

Hessisches Ministerium der Finanzen
Der Minister

An: Vereinigung Deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. in der DAG
z. Hd. Herrn Horst Korte
Kiedricher Straße 2-8
65343 Eltville

Geschäftszeichen: S 1910 A – 33/1 – II A 22

22. Januar 2001

Entfernungspauschale
Ihr Schreiben vom 12. Januar 2001 an den Bundesminister der Finanzen

Sehr geehrter Herr Korte,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung einer Durchschrift Ihres o.g. Schreibens, mit dem Sie die Verschlechterung des Werbungskostenabzugs für mehrmals täglich zurückgelegte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Mitgliedern von Opernchören und Bühnentänzern durch die Einführung der Entfernungspauschale ab 1. Januar d.J. monieren. Ihr Schreiben bestätigt meine Auffassung, dass die Entfernungspauschale für etliche Autofahrer Nachteile bringt.
Ich habe die Einführung der Entfernungspauschale im Gesetzgebungsverfahren ohnehin strikt abgelehnt. Die Bundesregierung bittet auf der einen Seite die Arbeitnehmer per Ökosteuer zur Kasse und gibt mit der Entfernungspauschale allenfalls einen kleinen Teil von den Mehreinnahmen an die Steuerzahler zurück. In Ihrem Fall führt die Regelung sogar zu einer echten Verschlechterung des steuerlichen Werbungskostenabzugs. Seien Sie versichert, dass ich auch auf diesen ärgerlichen Schwachpunkt der neuen Regelung in den zuständigen Fachgremien hinweisen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Weimar

 

 

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