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Ausgabe 2001/01

Editorial

Götz Friedrich
Laudatio Harry Kupfer
Dankesrede Götz Friedrich
Pressemitteilung der Deutschen Oper
Oper als großes Menschentheater

Kulturpolitik
Ein kulurelles MacPomm?
Karlsruhe: Pierre Wyss neuer Ballettchef

Portrait
Kiel als Musikstadt

Berichte
Zwei mal „Boris Godunow“
„Pelleas et Melisande“ in Leipzig

Alles, was Recht ist
Konzert-Rechtssprechung
Gesetz über Teilzeitarbeit
Irreführende Berichterstattung
Ungerechte Entfernungspauschale
Betriebsverfassungsgesetz novellieren

Rezensionen
Rettich: Zwischen Kunst und Politik
Neue Opereinspielungen

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Kulturpolitik

Ein kulturelles MacPom?

Theaterpolitik in Mecklenburg-Vorpommern

Die schlechten Nachrichten überstürzen sich: Die Betriebszuschüsse für das Volkstheater Rostock sollen drastisch gekürzt werden; Intendant Michael Winrich Schlicht beendet seinen Vertrag zum Ende der Spielzeit 2001/02 und weist als Konsequenz der reduzierten Betriebsmittel zwei Schließtage pro Woche auf dem Spielplan aus. Das Theater Vorpommern (Greifswald/Stralsund) kündigt vorsorglich am 31. Januar 2001 acht Orchestermusiker, weil kostensenkende Haustarifverträge bis zu diesem Termin nicht zustande gekommen waren – obschon deren Notwendigkeit seit Herbst 2000 allen Beteiligten bekannt war. Wen wundert es, dass die Orchestervereinigung sich jetzt mehr auf Kündigungsschutz als auf Haustarifverträge konzentriert?

Kündigungsschutzprozesse muss sie auch in Schwerin führen. Dort scheiterten die Verhandlungen über einen Haustarifvertrag an zunächst unerfüllbaren Forderungen der Gewerkschaft ÖTV. Jetzt stehen 57 Stellen im fälschlich „Staatstheater“ Schwerin genannten Haus zur Disposition, darunter sechs im Opernchor und 22 in der Mecklenburgischen Staatskapelle. Ohne Haustarifvertrag und ohne Zustimmung der Beschäftigten wird auch die von der Landeshauptstadt Schwerin betriebene Umwandlung des bisherigen städtischen Eigenbetriebes in eine GmbH nicht funktionieren. Für den Fall eines Widerspruchs der Mitglieder der Staatskapelle gegen die Überleitung in die GmbH hat Jochen Rößler, der städtische Finanzdezernent, die Kündigung aller Musiker angedroht.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich – dem Freistaat Thüringen vergleichbar – mit Bedacht davor gehütet, für auch nur eines seiner Theater oder Kulturorchester die Trägerschaft zu übernehmen. Es stellt zwar mit rund 70 Millionen Mark weit höhere Betriebszuschüsse für seine Theater und Orchester jährlich zur Verfügung als die Kommunen zusammen, überlässt denen aber die Verantwortung. Und die fühlen sich, belastet von Bevölkerungsabwanderung und Arbeitslosigkeit, von Steuerausfällen und Steuerreform überfordert.

Um nicht den Eindruck zu bestätigen, in Mecklenburg-Vorpommern werde die Kulturpolitik von den Gesetzen der Chaos-Theorie gesteuert, hatte das Land bereits im Frühjahr 2000 eine „Projektgruppe zur Neuordnung der Theater- und Orchesterstruktur“ eingesetzt, die auf der einen Seite zu dem Vorschlag gelangte, in den vier Landesregionen (Schwerin/Westpommern, Rostock, Greifswald-Stralsund/Vorpommern und Neubrandenburg/Neustrelitz) sollte künftig jede Theatersparte nur einmal vertreten sein, andererseits forderte, die Theater sollten ihre Einnahmen, die Kommunen ihre Betriebszuschüsse steigern. Zwei nicht sonderlich aussichtsreiche Forderungen, die obendrein außer Acht ließen, dass die Theater im Zuge von zwei Fusionen (Greifswald und Stralsund, Neustrelitz und Kammertheater sowie Philharmonie Neubrandenburg) und anderen Maßnahmen in den letzten Jahren rund 800 Stellen bereits abgebaut hatten. Ein kluger Kommentar hierzu besagt, dass die angebliche Neuordnung in Wirklichkeit nichts anderes als ein „Schrumpfungsprozess“ sei, der zur Handlungsunfähigkeit der Bühnen und zur weiteren Auszehrung der künstlerischen Arbeitsgrundlagen führe.

Dieser kluge Kommentar ist einem Gutachten entnommen, das Mecklenburg-Vorpommerns Kulturminister, Peter Kauffold, im Sommer 2000 bei der Theaterexpertin Cornelia Dümcke (Beraterfirma Culture Concepts, Berlin) in Auftrag gegeben hatte und das nun in der letzten Januarwoche vorgestellt wurde.

Es sagt im Wortlaut: „Die landespolitische Aufgabe zur Umsetzung von Strukturveränderungen (...) wurde bisher auf eine begleitende, moderierende Position reduziert.“ Diese Position reiche offensichtlich nicht aus.

Unverblümt stellt das Gutachten fest, dass ohne Aufhebung der – auch die Tarifentwicklungen nicht berücksichtigenden – Deckelungsgrenzen der Landeszuschüsse spätestens ab dem Jahr 2004 und ohne eine Reihe weiterer Maßnahmen der Vier-Regionen-Strukturplan nicht tragfähig sei. Auf die Folgen einer dann absehbaren weiteren Reduzierung des theater- und musikkulturellen Angebots für Mecklenburg-Vorpommerns Standort- und Tourismuspolitik macht die Expertise nachdrücklich aufmerksam.

Mit der Vorstellung des – der Redaktion vorliegenden – Gutachtens Cornelia Dümckes ist jetzt wenigstens eines nicht mehr bestreitbar: Nach erfolgtem Abbau eines Drittels ihrer Beschäftigten haben die Theater Mecklenburg-Vorpommerns den Punkt erreicht, da Verlust der Quantität in Verlust der Qualität umzuschlagen droht. Liegt die Trägerschaft der vier Dreisparten-Theater auch nicht beim Land, so doch die kultur- und strukturpolitische Verantwortung.

„Die Schaffung von Rahmenbedingungen gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Landes(kultur-)politik in Mecklenburg-Vorpommern, sowohl für die Kultur im Allgemeinen als auch für die Theater- und Musikkultur des Landes und die sie wesentlich mitgestaltenden Einrichtungen“, schreibt das Gutachten der Landesregierung ins Stammbuch.

Stefan Meuschel

 

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