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Schröders Zeitbombe tickt

Zum neuen Entwurf für ein Urheberrechtsgesetz · Von Stefan Meuschel

Die Vergütungen der Autoren und Künstler für die ihnen durch gesetzliche Lizenz auferlegte Duldung des privaten Kopierens ihrer Werke oder ihrer geschützten Leistungen drohen – obschon im Vergütungsbericht der Bundesregierung als zu niedrig bezeichnet – um rund 75 Prozent zu sinken, falls der am 22. März 2006 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ vom Bundestag in Gesetzesform gegossen werden sollte.

Auf der Cebit 2004, als noch Rot-Grün in Berlin regierte, haben die Hersteller und Vertreiber von Aufzeichnungsgeräten und –trägern den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder davon zu überzeugen vermocht, dass die gesetzlich festgeschriebene Geräte- und Leerkassettenabgabe, die der Käufer entrichten muss, um private Kopien herstellen zu dürfen, grundsätzlich von Übel, jedenfalls viel zu hoch sei mit der Folge, dass sie das wirtschaftliche Wachstum dieser Branche behindere. Bekanntlich hörte Schröder auf diesem Ohr: Geiz ist geil, lautete die Devise.

Seiner Justizministerin, Brigitte Zypries (SPD), gab er die Weisung, eine Kostenbremse in den in Vorbereitung befindlichen Referentenentwurf eines Urheberrechtsänderungsgesetzes einzubauen.

Der sah dann so aus: Der Vergütungsanspruch der Urheber und Leistungsschutzberechtigten darf maximal fünf Prozent des Ladenverkaufspreises eines Geräts betragen und nur bei solchen Geräten und Speichermedien erhoben werden, deren Kapazitäten zu mehr als zehn Prozent zur Anfertigung von Kopien urheberrechtlich geschützter Vorlagen (Texte, Bilder, Musik, Filme) genutzt werden. Außerdem soll der konkrete Vergütungsanspruch nicht mehr – wie bisher – durch Gesetze festgelegt, sondern in einem aufwändigen und zeitraubenden Verfahren zwischen den betroffenen Geräteherstellern und –vertreibern einerseits, den Verwertungsgesellschaften, welche die Vergütungen treuhänderisch einziehen und an die Berechtigten verteilen, andererseits ausbaldowert, bei Nichteinigung gerichtlich erklagt werden. Ein aberwitziges Konstrukt, das zudem angesichts der permanent sinkenden Preise für die Geräte, deren Speicher- und Kopierkapazitäten ebenso permanent steigen, die also immer größer werdende Mengen urheberrechtlich geschützten Materials verarbeiten können, einer Teilenteignung der Autoren und Künstler (übrigens auch der Tonträger- und Filmproduzenten) gleichkommt.

Doch es sollen nicht nur die Parameter der Berechnung der angemessenen Vergütung für die Urheber zugunsten der elektronischen Industrie geändert werden. Der Gesetzentwurf sanktioniert darüber hinaus elektronische Verschlüsselungssysteme, Kopiersperren in Geräten und Datenträgern, deren Umgehung durch den Verbraucher umgehend den Staatsanwalt auf den Plan ruft. Aus Sicht des Urhebers stellt sich die Frage, wie er in diesem System des „Digital Rights Management“ zu den ihm zustehenden angemessenen Vergütungen kommen soll, da er doch in aller Regel seine so genannten „Nebenrechte“ (hier also die DVD-Rechte) für einen Appel und ein Ei dem Produzenten oder Verleger schon im Erstvertrag abtreten musste. Dass künftig auch die – bisher verbotene – Übertragung der Rechte für „unbekannte Nutzungsarten“ zulässig sein soll, ist der Pfeffer in der versalzenen Suppe.

Die neue, von der CDU/CSU-SPD-Koalition getragene Bundesregierung hat den Gesetzentwurf aus der Ära Schröder weitgehend unverändert, zum Teil verschärft übernommen (Wegfall einer von der Strafverfolgung befreienden „Bagatellklausel“ für so genanntes Schulhof-Kopieren und Einfügung eines Auskunftsanspruchs der Hersteller und Verwerter beim Internet-Provider, wenn illegales Kopieren vermutet wird). Offenbar hat sie vergessen, dass es in der Koalitionsvereinbarung vom Herbst 2005 noch hieß, die „Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter sei zu stärken“ und „bei Gesetzgebungsverfahren seien die besonderen Belange der Kultur und der Medien und der Künstler und Kulturschaffenden zu berücksichtigen“. Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern, soll schon Konrad Adenauer gesagt haben.

Wenn der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechte-Ausschusses des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, Wolf D. von Lucius, angesichts des Gesetzentwurfs (und im Hinblick auf seine Tätigkeit als Wissenschaftsverleger) von einer „international fast einmaligen, explosionsartigen Missachtung von Urheberrechten“ spricht, ist ihm beizupflichten. Der Entwurf vergreift sich am geistigen Eigentum und überrollt internationale Urheberrechtsabkommen. Bundesrat und Bundestag, vor allem dessen zuständige Ausschüsse, sollten den Entwurf kritisch prüfen und dabei im Auge haben, dass die Behauptungen der Industrie, Urheberabgaben behinderten den Geräteverkauf, durch keinerlei Fakten untermauert sind, und dass es die Urheber sind, die den so genannten „Content“ der Informationsgesellschaft liefern. Ihre Lebensgrundlagen gilt es ebenso zu sichern.

Stefan Meuschel

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