Kulturpolitik
Brennpunkte
Zur Situation deutscher Theater und Orchester
Personalüberleitungstarifvertrag Harztheater GmbH
Bereits 2021 war die Umwandlung der Rechtsform des Nordharzer Städtebundtheaters vom Zweckverband in eine GmbH beschlossen worden. Nachdem die kommunalen Träger zunächst nur die gesetzlichen Regelungen für die notwendige Personalüberleitung anwenden wollten, konnten die Gewerkschaften ver.di, unisono, BFFS, GDBA und VdO gemeinsam letztendlich durchsetzen, dass über einen Personalüberleitungstarifvertrag verhandelt werden konnte. Seit 2022 wurden diese Verhandlungen dann intensiv kontrovers geführt.
Im Vordergrund stand dabei der Erhalt der künstlerischen Leistungsfähigkeit des Theaters mit allen seinen Sparten, die Tarifbindung der künftigen GmbH sowie der Erhalt der Arbeitsplätze und die Absicherung der Arbeitnehmer*innen bei dem geplanten Rechtsformwechsel wie auch der geordnete Übergang in der Personalvertretung vom derzeitigen Personalrat auf einen künftigen Betriebsrat.
Die Mitarbeitenden des Nordharzer Städtebundtheaters bei einer Protestaktion im März 2023. Foto: Gerrit Wedel
Im Ergebnis konnten sich die Gewerkschaften ver.di, unisono und VdO – zugleich handelnd für GDBA und BFFS – mit ihren Forderungen ganz überwiegend durchsetzen; einzig ein unbedingtes Rückkehrrecht der bestehenden Mitarbeiter im Falle einer möglichen Insolvenz konnte nicht vollumfänglich durchgesetzt werden, nicht zuletzt aufgrund der diffizilen Mitgliederstruktur des bisherigen Zweckverbandes, dessen Auflösung beschlossen ist und der damit als Auffang-Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung steht. Stattdessen konnte für den Fall, dass bei einer Insolvenz der GmbH bei dem Landkreis Harz kein anderes angemessenes und zumutbares Beschäftigungsangebot unterbreitet werden könnte, erstmals in einem Tarifvertrag – ähnlich einem Sozialplan – eine differenzierte Abfindungsregelung ausschließlich für die länger beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder verankert werden.
Die Mitglieder vor Ort wie auch der Bundestarifausschuss der VdO haben dem Verhandlungsergebnis zwischenzeitlich Ihre Zustimmung erteilt.
Bayreuther Festspielchor – letzte Verständigung 2024
In den letzten beiden Ausgaben hatten wir bereits über die Problematik der zahlenmäßigen Zusammensetzung des Bayreuther Festspielchores berichtet. Auch wenn diese Thematik aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Bayreuther Festspiele nicht abschliessend geklärt werden konnte, so hat die VdO mit der Leitung der Festspiele nun zunächst für das Jahr 2024 dahingehend einen Kompromiss erzielt, dass in diesem Jahr der Stammchor mit einer reduzierten Stärke von 115 Personen besetzt werden soll und darüber hinaus eine projektbezogene Aufstockung auf die Regelstärke von 134 Personen für die Produktion „Tannhäuser“ ermöglicht wird.
Dies stellt vor dem Hintergrund des diesjährigen Spielplans eine künstlerisch vertretbare Lösung dar. Da auch in den nächsten Jahren nicht mit einer raschen Lösung des Problems der strukturellen Unterfinanzierung zu rechnen ist, ist vereinbart, dass die Gespräche unmittelbar fortgeführt werden. Dabei soll eine möglichst frühzeitige Lösung für das nächste Jahr gefunden werden, an das sich dann 2026 das große Wagner-Jubiläumsjahr anschließt, das sicherlich insgesamt unter anderen finanziellen Bedingungen stattfinden wird. Langfristig spätestens ab 2027 gilt es dann strukturell eine grundsätzliche Einigung zu finden, die zumindest mittelfristig allen finanziellen, sozialen und natürlich vor allem künstlerischen Interessen gerecht werden kann und dabei auch die Einzigartigkeit des Klangkörpers Bayreuther Festspielchor bewahrt
Korrigendum
In der letzten Ausgabe von Oper & Tanz 2/2024 wurde ein Artikel zum Thema „Nachhaltigkeit auf und hinter der Bühne“ veröffentlicht. Dabei haben wir nur einen Namen genannt. Autor*innen des Artikels aber sind Teresa Erbach und Manuel Rivera.
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