Kulturpolitik
Brennpunkt
Zur Situation deutscher Theater und Orchester
München: weiter tariflos
Seitdem das Bayerische Staatsorchester einen eigenen Gagen-Tarifvertrag hat, sind nach den Bestimmungen des NV Bühne auch für den Chor der Bayerischen Staatsoper und die Tanzgruppe des Bayerischen Staatsballetts gesonderte Gagen-Tarifverträge auszuhandeln. Gespräche darüber gibt es seit gut 2 Jahren. Einigkeit besteht dabei darüber, dass – wie beim Orchester – Mantelregelungen in den Vertrag einbezogen werden und ggf. pauschalierend in die Festsetzung der Gagen einfließen sollen. Doch förmliche Verhandlungen wurden – trotz des Insistierens der VdO – bis heute nicht aufgenommen, wobei pikanterweise das Bayerische Finanzministerium glaubt darüber befinden zu können, wer denn im Falle von Verhandlungen seitens der VdO diese Verhandlungen zu führen habe. Theater und Staatsregierung schieben die Verantwortung für ihre Untätigkeit geradezu kabarettistisch hin und her; die vom Theater vorsorglich schon einmal beantragten Mittel für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden vom Freistaat nicht berücksichtigt.
So weit so nicht wirklich gut. Nun aber versucht das Theater, zu einem Verhandlungsgegenstand vorab vollendete Tatsachen zu schaffen, wohl um erwartete Gagenforderungen drücken zu können: Die in München seit Jahrzehnten – wie an vielen Theatern – gegenüber der gemäß NV Bühne maximal zulässigen Länge verkürzten Chorsaalproben sollen ab sofort die höchstzulässige Länge erhalten, und das ohne die dafür rechtlich erforderliche Änderungskündigung der Arbeitsverträge und obwohl sich zu diesem Punkt in den informellen Gesprächen bereits eine Lösung abzeichnete. Die VdO ist von ihren Mitgliedern mandatiert, mit allen rechtlichen Mitteln gegen diesen Rechtsbruch vorzugehen – und wird dies auch tun.
Dennoch hoffen wir weiter auf Verhandlungen – ein Gesprächstermin im Finanzministerium ist immerhin für den 23. 10.2019 terminiert.
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