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Tarifabschluss 2000: Für öffentlichen Dienst – und Bühnen
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Einige Schritte nach vorn

Tarifabschluss 2000: Für öffentlichen Dienst – und Bühnen

In der Gehaltsrunde 2000 standen alle Signale bereits auf „Streik“: DAG und ÖTV hatten die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 25. Mai 2000 nicht angenommen und in einer Urabstimmung große Zustimmung der Mitgliedschaft für einen Arbeitskampf bekommen (vgl. O&T, Ausg. 3/2000, S. 31).

In den nach einem Spitzengespräch wieder aufgenommenen Verhandlungen wurde ein die Schlichtungsempfehlung – vor allem im Hinblick auf die Tarifangleichung Ost – verbessernder Kompromiss erzielt, der in einer weiteren Urabstimmung von beiden Gewerkschaften akzeptiert werden konnte. Neben den öD-spezifischen Vereinbarungen zur Zusatzversorgung, zur Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten in die Altersteilzeit und zur Beschäftigungssicherung enthält die Tarifvereinigung vom 13. Juni 2000 folgende Regelungen, die Auswirkungen auf die Opernchor- und Tanzgruppen-Gagentarifverträge haben beziehungsweise haben werden:

  1. Für die Monate April bis Juli 2000 werden pro Monat 100,- Mark als Einmalzahlung geleistet.
    Die Einmalzahlungen werden in den Tarifgebieten Ost und West in gleicher Höhe gezahlt.
  2. Die Vergütungen werden ab 1. August 2000 um 2,0 Prozent, ab 1. September 2001 um weitere 2,4 Prozent angehoben. Der Tarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 31 Monaten, also bis zum 31. Oktober 2002.
    Die Gehaltstabellen werden bis zum 31. Dezember 2001 in DM, ab dem 1. Januar 2002 in Euro vereinbart.
  3. Die Zuwendungen bleiben bis zum 31. Oktober 2002 eingefroren.
  4. Der Bemessungssatz für die Vergütungen im Tarifgebiet Ost, der zur Zeit 86,5 Prozent beträgt, wird ab 1. August 2000 auf 87,0 Prozent, ab 1. Januar 2001 auf 88,5 Prozent und ab 1. Januar 2002 auf 90,0 Prozent angehoben. Bund, Länder und Gemeinden sind bereit, nach dem 31. Dezember 2002 unter Berücksichtigung der allgemeinen Lohn- und Wirtschaftsentwicklung über weitere Anhebungen des Bemessungssatzes zu verhandeln.

Abkoppelung der Chor- und Tanzgagen verhindert

Die VdO hat den Deutschen Bühnenverein unmittelbar nach dem Tarifabschluss im Öffentlichen Dient aufgefordert, Tarifverhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, das öD-Tarifergebnis auf die Opernchor- und Tanzgruppen-Gagen zu übertragen. Da der Bühnenverein beide Gagentarifverträge zum 31. Dezember 1999 gekündigt hatte mit der – wenn auch umstrittenen – Rechtsfolge, dass der Anspruch auf sinngemäße Übernahme der öD-Tarifergebnisse nicht mehr besteht, und da der Bühnenverein den Abschluss neuer Gagentarifverträge mit dem Abschluss des Normalvertrages Chor/Tanz verknüpft hatte, teilte die VdO gleichzeitig mit, dass sie – unter bestimmten Bedingungen – bereit sei, den neuen NV Chor/Tanz zum 1. Januar 2001 zu tarifieren.

VdO und Bühnenverein verständigten sich daraufhin auf die Übernahme des öD-Tarifabschlusses in zwei Schritten: In einem „vorläufigen“ Gagentarifvertrag, der vom 1. April bis 31. Dezember 2000 läuft, werden die öD-Tarifergebnisse dieses Zeitraumes übernommen; die ab dem 1. Januar 2001 wirksam werdenden sind Bestandteil der Gagenregelungen im neuen Normalvertrag Chor/Tanz.

Der „vorläufige“ Opernchor- und Tanzgruppen-Gagentarifvertrag, der rückwirkend zum 1. April 2000 in Kraft getreten ist, enthält also nur die Regelungen der Einmalzahlungen von monatlich 100,- Mark für April bis Juli 2000, die lineare Anhebung der Vergütungen ab 1. August um 2,0 Prozent, die entsprechende Anhebung des Urlaubsgeldes, das Einfrieren der Zuwendung auf 87,86 Prozent und das Ansteigen des Bemessungssatzes im Tarifgebiet Ost von derzeit 86,5 auf 87 Prozent. Die Einmalzahlungen können frühestens im August 2000 zur Auszahlung gelangen.


Normalvertrag Chor/Tanz:
Tarifvertrag für Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder ist unterschriftsreif

Im November 1999 hatten wir (in O&T 5/1999, S. 24) gesagt: „...Gewerkschaft und Bühnenverein geraten in der Beantwortung der Frage unter Druck, ob sie tarifmächtig genug sind, den – von beiden Seiten gewünschten – Flächentarifvertrag für den Bereich Opernchor/Bühnentanz neu abzuschließen. Beide Seiten werden hierfür den angemessenen Preis bezahlen müssen.“

Beide Seiten – VdO und DBV – haben gezeigt, dass sie „tarifmächtig genug“ sind, und beide Seiten haben „bezahlen müssen“: Der Bundestarifausschuss der VdO auf seiner Sitzung am Pfingstmontag, dem 12. Juni 2000 in Fulda, der Tarifausschuss des DBV am Montag darauf, nachdem in einer Redaktionskonferenz am 19. April 2000 in Köln von beiden Tarifparteien die Waagschalen bepackt worden waren.

Böse Zungen mögen von „Teppichhandel“ reden, aus unserer Sicht war es ein faires Geben und Nehmen, bei dem allerdings, das soll nicht verschwiegen sein, der Bundestarifausschuss unter dem Druck des Auftrages der VdO-Mitgliedschaft stand, möglichst die Gagentarifverträge, konkret: deren Ankoppelung an den öffentlichen Dienst, wieder zu tarifieren. Auch das ist gelungen: Siehe unseren Beitrag auf S. 27: „Abkoppelung der Chor- und Tanzgagen verhindert“.

In einer weiteren Redaktionskonferenz am 14. August 2000 in Köln wurde der neue Tarifvertrag, in dem sämtliche Regelungen für die Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder zusammengefasst sind, (fast) unterschriftsreif ausredigiert; offen geblieben ist insbesondere noch die Frage, ob die Landesbühnen in den Vertrag einbezogen werden können. Im Herbst soll er unterschrieben werden, am 1. Januar wird er dann in Kraft treten.

Der Bundestarifausschuss der VdO hat es sich auf dem langen Weg vom Verhandlungsbeginn im Jahr 1993 bis zur abschließenden Beratung am 12. Juni 2000, bei der er das Ergebnis einstimmig akzeptierte, nicht leicht gemacht. Die Bewertung des neuen Tarifvertrages aber wird durch die VdO-Mitglieder und durch seine praktische Erprobung in den Opernhäusern erfolgen. Ihnen soll er dienen und helfen.

 

Grundgagen-Tabelle

 


Die Grundgagentabelle für Opernchormitglieder (§§ 4 und 9 Chorgagentarifvertrag) beziehungsweise für Tanzgruppenmitglieder (§§ 3 und 7 Tanzgruppengagentarifvertrag) gelten ab dem 1. August 2000 in folgender Fassung:

Die Grundgagen West betragen in der Klasse

1a ab 3.802,- DM
1b von 3.698,- DM bis 3.801,- DM
2a von 3.316,- DM bis 3.697,- DM
2b von 2.636,- DM bis 3.315,- DM
Die Basiszahl für die Zulagenberechnung der Klasse 2b erhöht sich auf 2.921 Mark (§ 8 Chor, § 7 Tanz). Das Urlaubsgeld steigt auf 4.652,- Mark.

Die Grundgagen Ost betragen in der Klasse

1a ab 3.308,- DM
1b von 3.217,- DM bis 3.307,- DM
2a von 2.885,- DM bis 3.216,- DM
2b von 2.293,- DM bis 2.884,- DM
Die Basiszahl für die Zulagenberechnung der Klasse 2b erhöht sich auf 2.541,- Mark.

 

 

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