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VdO-Nachrichten

Fernsehpreis der DAG

Die alljährlich von der DAG verliehenen Drehbuch-Preise für Fernsehspiele, die mit künstlerisch ambitionierten Gestaltungsmitteln Gesellschaftspolitik durchschaubar machen und zur politischen Meinungsbildung anregen, gehen 2001 an je eine Produktion des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg (ORB) und des Südwestrundfunks (SWR). Gareth Jones erhält den DAG-Fernsehpreis in Gold für sein Porträt des von den Nationalsozialisten im Frühjahr 1945 ermordeten Pastors Dietrich Bonhoeffer („Bonhoeffer – Die letzte Stunde“), Peter Steinbach den Preis in Silber für sein Drehbuch zu dem Film „Der gerechte Richter“, der den Widerstand eines jungen DDR-Untersuchungsrichters gegen die SED-Politjustiz schildert.
Die Verleihung der Preise wird am 12. Mai 2001 beim Mitteldeutschen Rundfunk in Leipzig stattfinden.

Korte gewählt

Horst Korte, Chorvorstand am Hessischen Staatstheater Wiesbaden, Mitglied des VdO-Bundesvorstandes und VdO-Landesvorsitzender in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar, ist bei den hessischen Kommunalwahlen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville gewählt worden. „Oper & Tanz“ gratuliert und wünscht ihm stimmstarkes Auftreten.

Erster Änderungstarifvertrag zum NV Chor/Tanz zur „Elternzeit“ und „Erwerbsminderung“

Am 2. November 2000 wurden die Verhandlungen zwischen VdO und Deutschem Bühnenverein über den Normalvertrag Chor/Tanz abgeschlossen, am 1. Januar ist er in Kraft getreten.
Zwei vom Bundestag zwischenzeitlich verabschiedete Sozial-Gesetze machten es erforderlich, den Tarifvertrag anzupassen: Die Neufassung des Bundeserziehungsgeldgesetzes vom 1. Dezember 2000 und das „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ vom 20. Dezember 2000. Entsprechende Verhandlungen fanden am 29. März 2001 in Köln statt.

Über die ab 1. Januar 2001 wirksam werdenden Änderungen im Bundeserziehungsgeldgesetz hatte Oper & Tanz bereits in der November-Ausgabe (November 2000, S. 24) berichtet. Die Auswirkungen auf den NV Chor/Tanz sind lediglich redaktioneller Art: In den Paragraphen 14, 21 und 23 wird der Begriff „Erziehungsurlaub“ durch „Elternzeit“ ersetzt.

Das „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“, das den Begriff „volle Erwerbsminderung“ an die Stelle der „Berufsunfähigkeit“ setzt und eine „teilweise Erwerbsminderung“ neu einführt, hat Auswirkungen auf den § 45 NV Chor/Tanz. Die Überschrift lautet künftig „Erwerbsminderung“, und die Begriffe „Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit“ werden durch „volle Erwerbsminderung“ ersetzt. Ferner wird dem § 45 ein neuer Absatz 5 angefügt: „Die Absätze 1 bis 4 finden für den Fall der teilweisen Erwerbsminderung keine Anwendung. Im Fall der teilweisen Erwerbsminderung ist der Arbeitgeber berechtigt, die Vergütung angemessen zu kürzen.“

Im Klartext heißt das, dass die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, der Arbeitgeber aber berechtigt ist, die Vergütung im angemessenen Verhältnis zur geminderten Leistung zu kürzen.

Erfreulicherweise hat sich erstmals seit dem 29. Februar 2000 die GDBA wieder an den Tarifverhandlungen beteiligt. Nachdem ihre Wünsche erfüllt wurden, die Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder des Theaters Lüneburg in die Anhebung der Grundgagen um mindestens 13 Mark einzubeziehen und § 7 NV Chor/Tanz um einen Absatz 4 zu ergänzen, wonach „beim Einsatz des Mitglieds keine übermäßige Belastung eintreten darf“, was ohnehin eine arbeitsrechtliche Selbstverständlichkeit ist, erklärte sie sich bereit, mit Wirkung zum1. Mai 2001 dem von der VdO abgeschlossenen Normalvertrag Chor/Tanz beizutreten.

Mit dem Bühnenverein wurde des weiteren vereinbart, alsbald in Gespräche über einen Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit einzutreten.

Steuer-Tipp für Vorstände

Anders als Betriebs- und Personalräte haben die ehrenamtlichen Opernchor- und Ballettgruppen-Vorstände bedauerlicherweise keinen Anspruch auf die Erstattung der ihnen durch ihre Arbeit entstehenden Kosten.

So weit solche Aufwendungen belegbar sind (zum Beispiel Büromaterial, Telefonkosten, erforderliche Bewirtungen, Fachliteratur) können sie aber als Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Der Einkommensteuererklärung sollte in diesem Fall eine vom Theater oder von der VdO ausgestellte Bestätigung beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass das Mitglied im betreffenden Veranlagungsjahr als Vorstand amtierte.

Der Opernchor des Nationaltheaters Mannheim trauert um Willi Selt
der am 22. März 2001 im Alter von 79 Jahren gestorben ist.

Über das Theater Koblenz, die Hamburgische Staatsoper und das Theater Bielefeld kam der 1921 in Irlich bei Neuwied geborene Willi Selt 1957 als erster Tenor an das Nationaltheater Mannheim, dessen Opernchor er bis 1982 angehörte. In mehr als 30 Solopartien, mehr als hundert Chorpartien bewies er sein großes Können als Opernsänger.

In einer Feierstunde dankte der Opernchor dem Verstorbenen für seine künstlerischen Leistungen ebenso wie für sein soziales und gewerkschaftliches Engagement: Willi Selt war lange Jahre auch als Chorvorstand und VdO-Ortsdelegierter tätig. Für seinen erfolgreichen Einsatz für die Belange seines Berufsstandes wurden ihm die Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland und die Goldene Ehrennadel der VdO verliehen, deren Ehrenmitglied er seit 1979 war.

Der Opernchor des Nationaltheaters Mannheim und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer danken Willi Selt. Ehrende und dankbare Erinnerung sei ihm gewiss.

Winfried Knoll Stefan Meuschel
VdO-Bundesvorsitzender VdO-Geschäftsführer

Stefan Meuschel
VdO-Geschäftsführer

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