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Kulturpolitik

Brennpunkte

Zur Situation deutscher Theater und Orchester

HTV Altenburg/Gera

Nach zähen Verhandlungen konnten sich die Tarifvertragsparteien (VdO, GDBA, DOV und ver.di einerseits und DBV und KAV andererseits) Mitte Dezember auf einen weiteren - für die Beschäftigten deutlich verbesserten - HTV für die TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH in Altenburg/Gera einigen. Mit einer Laufzeit bis zum Ende 2021 und einem degressiv verlaufenden Verzicht, angefangen mit knapp unter zehn Prozent, soll dieser am Ende der Laufzeit bis auf die Höhe der Zuwendung, also 5,66 Prozent, reduziert werden bei entsprechendem Freizeitausgleich. Zwischenzeitlich eintretende flächentarifliche Vergütungsanpassungen werden erstmals uneingeschränkt gewährt. Darüber hinaus werden die Tarifvertragsparteien regelmäßig über die wirtschaftliche Situation des Theaters unterrichtet und es wird eine Zukunftskommission unter Beteiligung von Vertretern der Rechtsträger eingerichtet. Diese hat das Ziel, über den weiteren Weg des Theaters ab 2022 zu beraten, einschließlich der Rückkehr zu flächentariflichen Vergütungen und einer auskömmlichen Finanzierung des Theaters unter Beibehaltung der künstlerischen Leistungsfähigkeit und dem Erhalt aller Sparten.

HTV Greifswald/Stralsund

Die schwierigen Verhandlungen über einen Überbrückungs-HTV für das Theater Vorpommern (s. Bericht Heft 6/16) konnten nicht zu einem abschliessenden Ergebnis gebracht werden. Immerhin mehren sich die Zeichen, dass die für die künftige Struktur verantwortliche Steuerungsgruppe, die mit Vertretern des Landes und der betroffenen Kommunen besetzt ist, nun direkt mit den Gewerkschaften sprechen möchte.

Die Tarifvertragsparteien haben sich zunächst auf eine dreimonatige Fortsetzung des bisherigen HTV mit der Modifikation, dass zumindest ab Januar eine 2,4-prozentige Erhöhung zu leisten ist, geeinigt, um weitere Zeit zur Fortsetzung der Verhandlungen zu gewinnen. Das nächste Gespräch hierzu soll Anfang Februar stattfinden, wir werden weiter berichten.

Bayreuth: Neue Verwirrung

Nach jahrelangen Verhandlungen hatten sich im August 2016 VdO und Chorvorstand mit der Geschäftsführung der Bayreuther Festspiele auf Grundsatzvereinbarungen über die Arbeitsbedingungen der Mitglieder des Festspielchores und die Rechte und Pflichten des Chorvorstands geeinigt. Darüber hinaus war, wie von der vorangegangenen Tarifregelung gefordert, eine Vereinbarung über die Vergütungsanpassung für die Festspielzeit 2017 erzielt worden, ergänzt um die Übertragung und Abgeltung von Medienrechten an der Neuproduktion „Meistersinger“. Schließlich war eine Regelung zur Handhabung der Rechte an Altproduktionen vereinbart worden.

Ende letzten Jahres waren sämtliche Texte unterschriftsreif abgestimmt. Ungeachtet dessen ließ die Geschäftsführung einen ebenfalls bereits im August für den 17.01.2017 vereinbarten Termin mit Chorvorstand und VdO „platzen“, ohne ihn förmlich abzusagen oder eine sachliche Begründung zu liefern. An diesem Termin sollten die weitere Vergütungsentwicklung ab 2018 sowie die zukünftige Handhabung der Medienrechte des Chores erörtert werden; zusätzlich hätten die oben genannten fertigen Vereinbarungen unterzeichnet werden können. Dies wurde durch den Schritt der Geschäftsführung vereitelt. Die Hängepartie geht also weiter. Das Verhalten der Geschäftsführung ist geeignet, den Betriebsfrieden ernsthaft zu stören. Wir – die VdO und der Chorvorstand – werden alles daransetzen, die Vereinbarungen rechtzeitig zur Festspielsaison 2017 förmlich abzuschließen, damit die vielen VdO-Mitglieder im Chor endlich zu rechtlich abgesicherten Bedingungen arbeiten können. Sollte dies nicht gelingen, müsste über gewerkschaftliche Maßnahmen nachgedacht werden.

Absurdes aus Rostock

Am Volkstheater Rostock wurde durch den Oberbürgermeister Roland Methling als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin der VTR GmbH, der Hansestadt Rostock, am 23.12.2016 ein Gesellschafterbeschluss gefasst, wonach die Mitarbeiter des Volkstheaters auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen rückwirkend zum 01.01.2016 eine Erhöhung ihrer Gehälter um 5 % erhalten sollen. Mit dieser Erhöhung soll der Zielvereinbarung Rechnung getragen werden, nach der mit den Gewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen werden sollten, welche die jährlichen Tarifsteigerungen des Flächentarifvertrages bis zu einer Höhe von maximal 2,5 % regeln sollten. Ausgenommen von dieser nun gewährten Erhöhung sind allerdings Orchester und Chor, mit der Begründung: „Die Bereitschaft zum Abschluss eines Haustarifvertrages liegt von Seiten der Gewerkschaften nicht vor.“ Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. VdO, GDBA und DOV haben bereits vor geraumer Zeit (noch mit Latchinian und Rosinski) Verhandlungen aufgenommen, diese liefen jedoch sehr schleppend. Aufgrund der bekannten Personalquerelen stand dann arbeitgeberseitig lange überhaupt kein Ansprechpartner mehr zur Verfügung. Die Verhandlungen sind jedoch zu keinem Zeitpunkt offiziell abgebrochen worden. Vielmehr haben die Gewerkschaften zwischenzeitlich immer wieder zur Fortführung der Gespräche aufgefordert, es kam jedoch seitens der Theaterleitung und erst recht seitens der Gesellschafterin zu keiner weiteren Reaktion. Nebenbei bemerkt sollten Verhandlungen auch kein einseitiges Diktat einer Seite darstellen. Sollte die Gesellschafterin weiterhin auf diese Art und Weise der Kommunikation bestehen, so sind unsere Mitglieder gewappnet. Wir werden dann die ausgebliebenen Tariferhöhungen auf gerichtlichem Wege durchsetzen.


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