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VdO-Nachrichten

Wahlen bei der GVL

Detlev Tiemann, Chorsänger und Betriebsratsvorsitzender an der Hamburgischen Staatsoper sowie Stellvertretender Bundesvorsitzender der VdO, vertritt die Chorsänger und Tänzer in der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) seit über 20 Jahren. Seit 2017 ist er Vorsitzender der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung, die im Juni 2021 neu gewählt wird. Barbara Haack sprach mit ihm für „Oper & Tanz“ über sein Engagement in der GVL und seine erneute Kandidatur.

Oper & Tanz: Viele Leser, aber sicher nicht alle, wissen in Grundzügen, was die GVL ist und tut. Erklären Sie das?

Detlev Tiemann: Gegründet wurde die GVL 1959 von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und der Deutschen Landesgruppe der phonographischen Industrie (IFPI). Die DOV vertrat die Seite der Künstler, die IFPI die Seite der Hersteller. Diese Aufteilung gibt es bis heute. Von Anfang an war die GVL eine GmbH. Während sich die GEMA, als Verein, um das Urheberrecht kümmert, ist die Aufgabe der GVL die Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten ausübender Künstlerinnen und Künstler, aber auch Labels. Mit wenigen Ausnahmen ist dies kein exklusives Recht, das heißt, die Betroffenen können die Sendung von erschienenen Tonträgern, an denen sie beteiligt sind, nicht verbieten, haben aber in jedem Fall einen Vergütungsanspruch.

O&T: Als GmbH hat die GVL keine Mitglieder, sondern so genannte Berechtigte. Wer gehört dazu?

Tiemann: Wenn man als Künstler zum ersten Mal eine Aufnahme macht, bei der man davon ausgeht, dass sie in irgendeiner Form genutzt wird, schließt man mit der GVL einen Wahrnehmungsvertrag ab. Mit dem Vertrag beauftragt man die GVL, die Vergütung für Leistungsschutzrechte weltweit einzusammeln und zu verteilen.

O&T: Was bedeutet das für Chorsänger/-innen?

Tiemann: Auf der Künstlerseite sind in der GVL 12 unterschiedliche Gruppen vertreten. Eine davon, nämlich die, für die ich in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung sitze, ist die Gruppe der „Chorsänger in sonstigen Chören und Tänzer“. Das passt natürlich gut zur Mitgliederstruktur der VdO, die ja genau diese Künstlerinnen und Künstler gewerkschaftlich vertritt. Diese Gruppe gehört, wenn man die Zahl der Berechtigten und die Höhe der Ausschüttungen betrachtet, zu den kleineren. Vielleicht ist das einer der Gründe, warum ich zum Vorsitzenden gewählt wurde: Ich vertrete natürlich die Interessen der Chorsänger und Tänzer, aber ich werde auch als jemand wahrgenommen, der für alle Berechtigtengruppen denkt und handelt. Da könnte es durchaus von Vorteil sein, dass ich aus einer eher kleinen Gruppe komme, die keinen so großen Anteil an den Ausschüttungen hat.

O&T: Wie kommen die Chormitglieder an ihre Ausschüttungen? Muss jeder einzeln dafür sorgen, dass Geld fließt?

Tiemann: Nein, im Leistungsschutzrecht wird der Klangkörper insgesamt von seinem gewählten Vorstand vertreten. Wir können nicht bei einem Kollektiv Rechtsunsicherheit schaffen, wenn ein einzelner plötzlich einer Aufnahme nicht zustimmt. Analog zum Chorvorstand muss der Klangkörper einen Beauftragten wählen, der dann den Klangkörper gegenüber der GVL vertritt und Aufnahmen anmeldet. Dann muss zu „angemessenen Bedingungen“ vergütet werden, wie es im Gesetz heißt.

O&T: Sie sind seit 2000 dabei, seit 2017 Vorsitzender der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung. Welche wichtigen Veränderungen hat es in dieser Zeit gegeben? Welche Aufgaben haben Sie wahrgenommen?

Tiemann: Der Vorgänger dieses Gremiums war der GVL-Beirat. 2016 ist das „Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften“ – kurz VGG – in Kraft getreten. Das hat zu strukturellen Veränderungen in der GVL geführt. Aus Beirat und Gesellschafterversammlung wurde die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung; damit erhielten sowohl die Vertreter der Künstler als auch die der Hersteller mehr Mitspracherechte. Sie treffen nun gemeinsam mit den Gesellschaftern alle grundlegenden Entscheidungen, insbesondere über die Wahrnehmungsbedingungen und Verteilungspläne.

Ein echter Paradigmenwechsel war die Umstellung des Verteilungssystems im Jahr 2010. Vorher wurde das, was die GVL einnahm, nach einem Schlüssel verteilt, der sich nach dem Ersthonorar des jeweiligen Berechtigten richtete. Das war gar nicht so unsinnig, denn Leistungsschutzrechte haben immer auch etwas mit dem wirtschaftlichen Erfolg zu tun. Künstler meldeten am Ende des Jahres die Einnahmen, die sie durch Tonaufnahmen hatten. Dann bekamen sie darauf einen prozentualen Aufschlag.

Der Wechsel kam aufgrund des Harmonisierungsdrucks ausländischr Partner zustande. Die Verteilung wurde auf ein nutzungsbasiertes System umgestellt. Die GVL muss jetzt zum Beispiel jede Rundfunksendung erfassen, diese den beteiligten Künstlerinnen zuordnen und darauf achten, dass die Einnahmen zwischen den beteiligten Künstlern auch gerecht verteilt werden: ein hochkomplexes Verfahren. Damals wurde der Verteilungsausschuss gegründet, in dem ich Mitglied bin.

O&T: Welche Rolle spielt die „größere Schwester“, die GEMA bei der Erfassung?

Tiemann: Im Bereich der öffentlichen Wiedergabe betreibt die GEMA für uns das Inkasso, zum Beispiel in Diskotheken, Friseursalons oder Bahnhofshallen. Die GVL erhält dann einen Anteil der Einnahmen. Zu meinen Aktivitäten gehört auch der Vorsitz im Tarifausschuss, der sich um die Erhöhung der Einnahmenseite bemüht, beispielsweise durch die Verbesserung des Vertrags mit der GEMA. Wir haben erreicht, dass sie für die Inkasso-Tätigkeit weniger Geld bekommt. Wir sind an verschiedenen Stellen daran, das Verhältnis zwischen Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgeglichener zu gestalten. Wir bekommen deutlich weniger Geld als die Urheber: ein interessanter Konflikt, der inzwischen bis zum Bundesgerichtshof gegangen ist. Der hat gesagt: Die Gesamtbelastung der Nutzer darf nicht höher werden. Ihr könnte das aber anders unter euch aufteilen.

O&T: Welche Meilensteine gab es noch in den letzten 15 Jahren?

Tiemann: Ich habe den Umzug nach Berlin miterlebt. Früher gab es hier in Hamburg zirka 30 Mitarbeiter, inzwischen etwa 190. Dafür braucht die GVL natürlich auch viel mehr Platz an ihrem Sitz in Berlin.

O&T: Damit steigen die Kosten enorm. Geht das nicht auf Kosten der Berechtigten?

Tiemann: Richtig, aufgrund der neuen Vorschriften und des neuen komplexen Verteilungssystems brauchte man ganze neue Abteilungen. Aber die Quote der Verwaltungskosten ist bei der GVL immer noch sehr gut, die GVL geht als Treuhänderin sehr gut mit dem Geld der Künstler und Hersteller um.

Ebenfalls neu ist die Erweiterung des Gesellschafterkreises, hinzugekommen sind die Schauspieler mit dem BFFS und die unabhängigen Tonträgerhersteller (VUT). Dadurch hat sich jedoch an der Stimmenverteilung in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung nichts verändert.

O&T: Was reizt Sie am Engagement in der GVL – und warum stellen Sie sich erneut zur Wahl?

Tiemann: Ich habe in den letzten Jahren das Vertrauen der Künstlerseite, aber auch das der Hersteller gewonnen. Als Vorsitzender bin ich ja für die gesamte Versammlung zuständig. Ich denke, dass ich ganz gut Sitzungen leiten kann. Und natürlich möchte ich meine langjährige Erfahrung für eine weitere Amtszeit einbringen. Es könnte theoretisch sein, dass es nach der Wahl in den Künstlergruppen viele neue Gesichter gibt. Wäre ich nicht mehr dabei, würde das bedeuten, dass 20 Jahre Erfahrung einfach wegfallen. Das wäre schade.

Für die Gruppe der Chorsänger und Tänzer ist es sicher von Vorteil, dass ich als Vorsitzender der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung auch an den Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehme. Ich habe dort zwar kein Stimm- aber ein Rederecht. Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV und damit Gesellschafter-Vertreter und Vertreter der Künstler, hat mal zu mir gesagt: Stimmrecht haben Sie nicht, aber von Ihrem Rederecht machen Sie guten Gebrauch. Das würde ich gerne auch hier und an anderen Stellen in der GVL weiterhin tun.

Berechtigtenversammlung der GVL

Alle vier Jahre wählen die Berechtigten der GVL ihre Delegierten. Seit über 60 Jahren vertritt die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) die Interessen von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern sowie von Tonträgerherstellern und Veranstaltern. Denn wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, so der Gedanke dahinter, soll Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten.

Um eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und ihrer Partner sicherzustellen, vertraut die GVL auf verschiedene Gremien. Das Kerngremium der GVL ist die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung (GuDV), in der 22 Delegierte gemeinsam mit den vier Gesellschaftern der GVL über 160.000 Berechtigte repräsentieren. Mit ihrem Vorsitzenden Detlev Tiemann sorgt die GuDV für den demokratischen Austausch und dafür, dass die Interessen aller Berechtigtengruppen gewahrt werden. Die 22 Delegierten der GuDV werden alle vier Jahre auf der sogenannten Berechtigtenversammlung gewählt.

Am 3. und 4. Juni 2021 findet die Berechtigtenversammlung statt – diesmal ausschließlich online und virtuell auf einem eigens eingerichteten Wahlportal. Die Teilnahme an der Versammlung steht allen Berechtigten der GVL offen. Sie dürfen die Delegierten und Ersatzdelegierten in einer der 15 Gruppenversammlungen wählen. Anfang April sollen die Einladungen zur Veranstaltung rausgehen. Wer sich vorab über die Veranstaltung und den Ablauf der elektronischen Wahlen informieren möchte, dem steht das InfoPortal BV2021 unter bv2021.gvl.de zur Verfügung. Hier werden auch die Kandidatinnen und Kandidaten für die Delegiertenwahl in den 15 Gruppenversammlungen vorgestellt.

Anmeldung zur Wahl bis zum 20. Mai 2021 (online)


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