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VdO-Nachrichten

Tarif-Puzzle: Die fällige Integration des TV-L
in die Regelungen des NV Bühne für die Staatstheater

Im 2. Änderungstarifvertrag zum Normalvertrag Bühne vom 15. Januar 2006 werden die „Staatstheater“ von bestimmten Neuregelungen ausgenommen (wobei Staatstheater im tarifrechtlichen Sinn – unbeschadet ihres Namens – nur diejenigen sind, die für ihr so genanntes nichtkünstlerisches Personal – Bühnentechnik, Verwaltung, Werkstätten – das Tarifrecht der Länder, also BAT/TdL und MTArb anwenden). Weder erhalten die unter den NV Bühne fallenden Beschäftigten der Staatstheater (im Tarifgebiet Ost betrifft das nur die Solisten und die Bühnentechniker) die vereinbarten Einmalzahlungen von je 300 Euro für die Jahre 2005, 2006 und 2007, noch nehmen im Tarifgebiet Ost die tarifierten Gagen an den Ost-West-Gagenanpassungen von derzeit 92,5 Prozent auf 97,0 Prozent teil (vgl. O&T Ausg. 1/06, S. 27f.).

Der Grund hierfür ist, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), deren Mitglieder die Rechtsträger der Staatstheater sind, „länderspezifischen Regelungsbedarfs“ wegen, was politisch, fiskalisch und fachlich zugleich zu verstehen ist, schon im Mai 2003 die bis dahin aus allen Gruppierungen der öffentlichen Arbeitgeber bestehende Tarifgemeinschaft verlassen und begonnen hatte, tarifpolitisch eigene Wege zu gehen. Konsequenterweise verweigerte sie die Übernahme des im September 2005 zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes einerseits, Bund und Kommunen andererseits abgeschlossenen „Tarifvertrages öffentlicher Dienst“ (TVöD). Insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeit sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld war den Ländern der TVöD „zu teuer“.

Jetzt, nach dreimonatigem Arbeitskampf der Landesbediensteten, der vor allem Gesundheitseinrichtungen, Autobahnmeistereien und die staatlichen Theater traf, zeichnet sich ein Kompromiss ab. Die Gewerkschaften unter Federführung von ver.di und dbb-tarifunion haben sich am 19. Mai 2006 auf Eckpunkte eines „Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) verständigt, der, so die Tarifparteien gleichlautend, die tarifpolitische Einheitlichkeit in Form weitgehender Angleichung seiner Vorschriften an den TVöD mit dem notwendigen länderspezifischen Regelungsbedarf kombiniere. Zum 1. November 2006 soll der neue, für rund 750.000 Beschäftigte geltende TV-L, der kleine Bruder des TVöD sozusagen, in Kraft treten.

Da gerade im Hinblick auf die in den Normalvertrag Bühne einzupassenden Regelungen des TV-L das Länderspezifische stärker ausgeprägt ist als die – im NV Bühne zwingend gebotene – tarifpolitische Einheitlichkeit, ist jetzt die tarifpolitische Phantasie der Tarifparteien gefragt.

Es sieht nämlich abweichend vom TVöD der TV-L während seiner Laufzeit keine Ost-West-Anpassungen vor; er bleibt beim Anpassungssatz von 92,5 Prozent stehen. Und anders als im TVöD sind im TV-L für 2008 lineare Entgeltanhebungen vorgesehen: um jeweils 2,9 Prozent zum 1. Januar 2008 im Tarifgebiet West, zum 1. Mai im Tarifgebiet Ost. Die Höhe der Einmalzahlungen bestimmt sich im TV-L nach den Entgeltgruppen; die Zahlbeträge liegen zwischen 50 und 150 Euro im Juli 2006, zwischen 60 und 310 Euro im Januar 2007, zwischen 100 und 450 Euro im September 2007. Die Jahressonderzahlung (Zuwendung) beträgt – ebenfalls gestaffelt nach Entgeltgruppen – im Tarifgebiet West zwischen 35 und 95 Prozent des Durchschnittsentgelts der Monate Juli bis September, im Tarifgebiet Ost zwischen 30 und 71,5 Prozent. Einzelvertraglich seit 2003 vereinbarte niedrigere Jahressonderzahlungen müssen bis 2008 der generellen Regelung angepasst werden.

Die wöchentlichen Arbeitszeiten sind künftig je nach Bundesland verschieden; sie werden auf der Basis der dort im Februar 2006 festgestellten Zeiten rechnerisch ermittelt und gelten ab November 2006. Die bisher errechneten Werte liegen zwischen 38,7 und 39,7 Stunden. Für bestimmte Beschäftigtengruppen bleibt es bei der 38,5-Stunden-Woche, so im Gesundheitsdienst, bei Straßen- und Autobahnmeistereien und bei Theatern und Bühnen. Im Tarifgebiet Ost beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit weiterhin 40 Stunden.

Die VdO hat den Deutschen Bühnenverein um ein Sondierungsgespräch ersucht. M.

Bundesdelegiertenversammlung 2006

Die Anpassung der Mitgliedsbeiträge an die seit Februar 2006 im Normalvertrag Bühne vereinbarten, um Ortszuschlagsbestandteile angehobenen Chor- und Tanzgruppengagen, wie sie der Wortlaut der VdO-Satzung gebietet (§ 8 Nr. 1), hat die Bundesdelegiertenversammlung erneut verschoben (vgl. „Oper&Tanz“ Ausgabe 1/06, S. 29). Bis Ende 2006 bleiben die im Januar 2006 gezahlten örtlichen Grundgagen Berechnungsgrundlage für die Höhe der monatlichen Beiträge. Erst danach wird eine stufen-weise Anpassung der Beiträge an die neuen Grundgagen erfolgen, wobei der Beitragsbemessungssatz auf unter ein Prozent der Grundgage abgesenkt werden soll.

Beitragsanpassung bis Ende 2006 ausgesetzt

Das Thema Mitgliedsbeiträge nahm breiten Raum bei der diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung der VdO ein, die am 21./22. Mai in Fulda stattfand. Zustimmend nahmen die Delegierten die Tätigkeits- und Geschäftsberichte der Landesvorsitzenden, des Justitiars, des Bundesvorstandes und des Hauptkassierers entgegen. Nach dem die Revisoren, Thomas Heymann (Leipzig) und Jürgen Stahl (Hamburg), die von ihnen geprüften Haushalte erläutert hatten, wurde dem Vorstand Entlastung erteilt, wurde dem seit 2003 amtierenden Hauptkassierer Heinz Potztal (Essen) ausdrücklich Anerkennung gezollt.

Die VdO ohne die DAG

Der Lagebericht des VdO-Geschäftsführers, Stefan Meuschel, hatte zunächst zur Folge, dass eine außerordentliche Bundesdelegiertenversammlung für den 18./19. August 2006 anberaumt wurde. Meuschel hatte seine Ausführungen unter das Motto gestellt: Die VdO ohne die DAG. Seit 1959, ihrem Gründungsjahr, hatte die VdO der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft angehört; enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf tarif-, sozial-, kultur- und bildungspolitischem Gebiet, allgemeine Rechtsberatung in den Bezirken und die Nutzung der Infrastrukturen der DAG waren zu Selbstverständlichkeiten geworden. Das alles endete seit 2001 schrittweise mit dem Aufgehen der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Aus dieser Entwicklung, nicht zuletzt verschärft durch die zum „Massengeschäft“ gewordenen Haustarifvertragsverhandlungen, seien jetzt strukturelle und personelle Konsequenzen zu ziehen, wolle die VdO sicherstellen, dass ihre starke Position als eigenständiger, tariffähiger gewerkschaftlicher Berufsverband der Opernchorsänger und Bühnentänzer erhalten bleibt. Der Bundesvorstand und die Bundesdelegierten stimmten dieser Einschätzung zu; entsprechende Konzeptionen sollen im August beraten werden.

GVL-Nachweis 2005: Abgabetermin

Die den Wahrnehmungsberechtigten der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) Ende Januar zugeschickten Nachweisbögen müssen spätestens zum 30. Juni 2006 (Poststempel) samt den zugehörigen Belegen bei der GVL eingegangen sei. Später abgesandte Anmeldungen können bei der Ausschüttung 2006 nicht mehr berücksichtigt werden.

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