Zur Startseite


 

 
Zur Startseite von Oper & Tanz
Aktuelles Heft
Archiv & Suche
Stellenmarkt
Oper & Tanz abonnieren
Ihr Kontakt zu Oper und Tanz
Kontakt aufnehmen
Impressum
Datenschutzerklärung

Website der VdO


 

Aktuelle Ausgabe

Editorial

Kulturpolitik
Brennpunkte
Zur Situation deutscher Theater und Orchester
Ernsthaftigkeit ohne Konzessionen
Anmerkungen zur Ära Mielitz am Opernhaus Dortmund
Am Herzschlag des Lebens
Landesbühnen in Deutschland: Das Beispiel Detmold

Portrait
Zeitgenössisches Balletttheater
Ballettchef Goyo Montero am Staatstheater Nürnberg
Ein nationales Heiligtum
Zum 85. Geburtstag der Tänzerin Maija Plissezkaja

Gesundheit
Den Teufelskreis durchbrechen
Déirdre Mahkorns „Lampenfieber-Ambulanz“

Berichte
Nürnberg als Gesellschaftsmodell
„Die Meistersinger von Nürnberg“ in Leipzig
Kinderoper ernst genommen
Pierangelo Valtinonis „Schneekönigin“
Hymnische Feierlichkeit
Johanna Doderers „Der leuchtende Fluss“ in Erfurt
Spagat unter kaltem Mondlicht
Ricardo Fernando mit Henze und Molière in Hagen

VdO-Nachrichten
Nachrichten
Tarifeinigung in Berlin – Haustarifverhandlungen für Oper Frankfurt – Stabile Lage bei der VddB – Sanierungsfall „Musikalische Komödie“ in Leipzig – Wir gratulieren

Service
Schlagzeilen
Namen und Fakten
Stellenmarkt
Spielpläne 2010/2011
Festspielvorschau (pdf)

 

VdO-Nachrichten

Tarifeinigung in Berlin

In der fünften Verhandlungsrunde am 28. September 2010 konnte die VdO gemeinsam mit der GDBA nach jahrelangem, teilweise äußerst zähem Ringen eine Einigung mit dem Deutschen Bühnenverein über die Vergütungen der nach NV Bühne Beschäftigten des Landes Berlin und der Stiftung Oper in Berlin erzielen. Für die Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder von Deutscher Oper, Komischer Oper und Staatsoper ist das Ergebnis wie folgt:

In einem ersten Schritt werden rückwirkend zum 1. Januar 2010 die Gagen, Ortszuschläge und Zulagen um 4,46 % erhöht.

Als nächstes werden ab Januar 2011 die Grundgagen um 65 € erhöht. Zusätzlich gilt ab diesem Zeitpunkt die neue Vergütungsordnung. Mit Inkrafttreten der neuen Vergütungsordnung entfallen – wie schon im Rest der Bundesrepublik – die Ortszuschläge. Sie werden mit einem für alle Mitglieder einheitlichen Betrag von 500,- Euro den Grundgagen zugeschlagen mit der Folge, dass die Gagen der Ledigen „zu viel“ angehoben werden, die Verheirateten „zu wenig“ bekommen. Die sich ergebenden Abweichungen werden für die zum Stichtag 1. 12.2010 Verheirateten und diejenigen, bei denen zu diesem Stichtag Kinder zu berücksichtigen sind, zukünftig durch eine Besitzstandszulage ausgeglichen. Diese berechnet sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen der im Dezember 2010 einschließlich der Ortszuschläge und der im Januar 2011 gezahlten Gage (jeweils ohne Zulage). Sie verringert sich bei Änderung oder Wegfall der familienbezogenen Umstände; das Entstehen neuer Besitzstandstatbestände ist ausgeschlossen. Die Besitzstandszulage ist auch Bestandteil der Urlaubsvergütung und wirkt sich entsprechend auch auf die Zuwendung aus; sie wird, soweit sie die Stufe 2 der Tarifklasse II des bisherigen Ortszuschlages beinhaltet, bei der Berechnung der Tagesgage berücksichtigt und nimmt an Dynamisierungen teil.

Die Gage setzt sich also künftig aus der örtlichen Grundgage sowie ggf. der Besitzstandszulage und der Leistungszulage (gemäß §§78 und 91 NV Bühne) zusammen, wobei letztere ab Januar 2011 auf der Grundlage der um 500,- Euro angehobenen Gage neu zu berechnen ist. Trotz Absenkung der Prozentsätze der Zulagenhöhe von bisher 5 Prozent – 4 Prozent – 3 Prozent auf 4,5 Prozent – 3,5 Prozent – 2,5 Prozent ergibt sich dabei eine geringfügige Anhebung, die bei der Feststellung der Besitzstandszulage nicht gegengerechnet wird. Letztere ist bei einem Wechsel des Mitglieds an ein anderes Theater weiter zu zahlen, sofern der neue Arbeitgeber dem Deutschen Bühnenverein angehört.

Die Neuregelungen für die Zuwendung, also das so genannte 13. Gehalt, und für das Urlaubsgeld treten ebenfalls ab dem 1. Januar 2011 in Kraft. Das bedeutet, dass die Vorauszahlung auf die Zuwendung im November 2010 noch auf der bisherigen Berechnungsgrundlage (82,14 %) erfolgt. Ab 2011 sinkt der Prozentsatz einheitlich auf 72 Prozent. Das Urlaubsgeld wurde letztmalig 2010 gezahlt und entfällt in Zukunft.
Ein weiterer Bestandteil der Einigung ist, dass für alle, die am 1. Januar 2011 über einen gültigen Arbeitsvertrag mit der Stiftung Oper in Berlin verfügen, jeweils im Februar 2011 und 2012 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € geleistet wird.

Damit und mit den hier nicht im Einzelnen dargestellten manteltariflichen Regelungen ist strukturell die Angleichung an den in der übrigen Bundesrepublik bereits geltenden Stand des NV Bühne erreicht. Darüber hinaus wurde für die weitere Vergütungsentwicklung vereinbart, dass die Beschäftigten der Stiftung Oper in Berlin zum 31.12.2014 den Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin gleichgestellt werden, für die ihrerseits mittlerweile zwischen dem Land und den zuständigen Gewerkschaften die Angleichung an das allgemeine Niveau des Tarifvertrages der Länder (TV-L) bis spätestens 31.12.2017 vereinbart werden konnte. Ein Textentwurf zur Umsetzung dieser Einigung liegt den Gewerkschaften bislang nicht vor; es ist jedoch nicht mit weiteren Komplikationen zu rechnen.

Eine Einigung für den Bereich der Orchester steht noch aus. Sie ist bisher daran gescheitert, dass der Tarifvertrag für Kulturorchester (TVK) in der aktuellen Fassung, die der Deutsche Bühnenverein auch für Berlin kurzfristig in Kraft setzen will, für die Beschäftigten gegenüber dem Status quo nachteilige Elemente enthält, die die Deutsche Orchestervereinigung erst nach vollständiger Angleichung der Vergütungen an das Flächen-Niveau akzeptieren will. Strittig sind insbesondere die Regeln zur klangkörperübergreifenden Kooperation. Diese Fragen stellen sich im Bereich des NV Bühne nicht.

Haustarifverhandlungen für Oper Frankfurt

Am 24.09.2010 fand in Frankfurt die erste Runde der Verhandlungen über Haustarifverträge für Chor und Orchester der Oper Frankfurt am Main statt. Allerdings ging es hier ausnahmsweise nicht um Gagenkürzungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen, sondern um die Modalitäten einer Vergütungserhöhung, für den Chor konkret die Zahlung einer Zulage von 300 Euro im Monat. Das „Angebot“ der Arbeitgeberseite stellte sich für den Chor jedoch schnell als Mogelpackung heraus: Von der Zulage soll nämlich nicht nur, wie ursprünglich angekündigt, die umfassende Übertragung der Medienrechte, sondern auch die – der Höherstufung des Orchesters, die dessen Mitgliedern allein 566 Euro im Monat einbringt, folgende – Einstufung in die Chorgagenklasse 1a, die Abgeltung von 2 Konzerten pro Spielzeit, die Abgeltung von Korrekturaufnahmen bei Tonträgerproduktionen und zusätzlichen zeitlich unbegrenzten Proben sowie der Verzicht auf alle seit 1952 vereinbarten Sonderregelungen bezüglich der Probenzeiten des Chors erfasst sein. Da dieses Paket für das Haus weitestgehend nicht dispositiv war, aus Sicht des Chors aber in einem krassen Missverhältnis zu der angebotenen Zulage steht, wurden die Verhandlungen zunächst ergebnislos unterbrochen.

Stabile Lage bei der VddB

Am 29. Oktober tagte turnusgemäß der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) in München. Die mit Spannung im Raum stehende Frage nach der Entwicklung der finanziellen Situation nach dem Krisenjahr 2008, in dem die Anstalt ein negatives Ergebnis vorweisen musste, fand eine grundsätzlich erfreuliche Antwort: In 2009 wurden wieder schwarze Zahlen geschrieben, allerdings nicht so, dass hinreichend gesicherte Mittel für eine Dynamisierung von Renten oder Anwartschaften zur Verfügung standen. Da zudem festverzinsliche Wertpapiere einen Großteil der Anlagen ausmachen und die derzeitige Niedrigzinsphase sich bei solchen Papieren erst mit einer Verzögerung von 2 bis 3 Jahren voll auswirken wird, musste der formelle Rechnungszins, also der garantierte Mindestzins, für den im Vorjahr begründeten Anwartschaftsverband 3 ab 01.01.2011 auf 2% gesenkt werden. Allerdings war man sich einig, dass zukünftig zur Verfügung stehende Mittel prioritär dafür eingesetzt werden sollen, den tatsächlichen Zins dem Rechnungszins der beiden bestehenden Anwartschaftsverbände (AV1: 4%, AV2: 3,25%) anzunähern.

Nach mehrjähriger Diskussion wurde eine Satzungsänderung zur Neuregelung der sogenannten Tänzer-Abfindung verabschiedet. Diese Möglichkeit, sich erworbene Anwartschaften vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze auszahlen zu lassen, kompensiert den Umstand, dass für Tänzer/innen ab einem bestimmten Alter das Risiko der Berufsunfähigkeit naturgemäß nicht mehr versicherbar ist. Die Neuregelung im Einzelnen: Sofern eine einheitliche Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist, haben Tänzer/innen bei Berufsunfähigkeit, die bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres eintritt, wie alle anderen Versicherten auch, grundsätzlich Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Vom 35. bis zur Vollendung des 44. Lebensjahres können sie sich bei vollständiger Aufgabe des Tänzerberufs ihre erworbenen Anwartschaften einmalig ganz oder teilweise auszahlen lassen, sofern sie eine Transition-Maßnahme (Umschulung, Existenzgründung etc.) glaubhaft machen. Dieser Anspruch kann bis zu 2 Jahre nach der Berufsaufgabe geltend gemacht werden. Danach bleiben die (verbleibenden) Anwartschaften wie bei allen anderen Versicherten als Anwartschaft auf eine Altersrente bestehen.

In einer weiteren Satzungsänderung wurde das Renteneintrittsalter der gesetzlichen Regelung (stufenweiser Anstieg des Rentenalters ab 2012 von 65 auf 67 Jahre) angepasst.

Der Bestand an Versicherten entwickelte sich erwartungsgemäß stabil, wobei der Anteil der unständig Beschäftigten in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist – eine Entwicklung, die über die VddB hinaus sorgfältig beobachtet werden muss. In der VddB ist durch eine Satzungsänderung, die bereits im Vorjahr beschlossen worden war, wirksam dafür vorgesorgt, dass diese Beschäftigungsverhältnisse nicht durch die Maschen des Versorgungsnetzes rutschen können.

Sanierungsfall „Musikalische Komödie“ in Leipzig

Auf Initiative der VdO-Ortsdelegierten Jana-Maria Eberhardt und Roland Otto wird zurzeit in der Musikalischen Komödie in Leipzig ein Handzettel verteilt. Den Menschen, die hier arbeiten, fällt demnächst im wahrsten Sinne des Wortes das Dach über dem Kopf zusammen. Der Handzettel soll dazu dienen, auf den bedrohlichen Zustand der Spielstätte hinzuweisen und die Politik zu bewegen, endlich zu handeln und zur längst überfälligen Sanierung zu bewegen. Die VdO begrüßt diese Initiative und druckt den Text des Handzettels hier ab, um die Aktion zu unterstützen.

Liebe Zuschauerin, lieber Zuschauer,

wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Aufführung Freude bereiten und Sie ein wenig aus Ihrem Alltag entführen können. Vielleicht gefällt es Ihnen so gut, dass Sie daran denken wiederzukommen. Doch die Bausubstanz der Musikalischen Komödie stirbt einen leisen, schleichenden Tod und bedarf dringend einer Sanierung. Fertige Pläne dafür existieren bereits, und auch die Europäische Union hat finanzielle Unterstützung zugesagt. Es ist jedoch unsicher, ob die Stadt Leipzig aufgrund der aktuellen Finanzlage bereit ist, ihren Anteil dazuzugeben. Die Entscheidung darüber fällt in den nächsten Wochen.

Wenn jedoch nicht jetzt (jetzt und nicht irgendwann!) die Sanierung in Angriff genommen wird, muss möglicherweise in absehbarer Zeit der Spielbetrieb an der MuKo wegen baulicher und technischer Mängel eingestellt werden.

Unsere gut besuchte MuKo ist eine Perle dieser Stadt. Durch ihr spezialisiertes, hochprofessionelles Ensemble bietet sie im deutschsprachigen Raum nahezu einmalig Operetten- und Musicalaufführungen in höchster Qualität. Wenn auch Sie davon überzeugt sind, können Sie helfen: Fordern Sie die Sanierung Ihrer MuKo. Fordern Sie, dass Ihnen dieses Theater erhalten bleibt und nicht durch kurzsichtiges Verhalten unwiederbringlich verloren geht. Denn es ist Ihr Theater! Durch Ihre Steuergelder wird der Spielbetrieb ermöglicht. Sie als Wähler und Bürger dieser Stadt können fordern, dass die Politiker des Stadtparlamentes für Sie da sind und nicht umgekehrt.

Jährlich besuchen etwa 50 000 Zuschauer unser Haus. 50 000 Stimmen, die, wenn sie sich gemeinsam bemerkbar machen, nicht überhört werden und etwas bewegen können und zeigen, dass diese Stadt mündige Bürger und Gäste hat, die nicht alles stillschweigend hinnehmen.

„ Mit Herz und Sinn“, wie es in „Zar und Zimmermann“ heißt, sind wir für Sie auf und hinter der Bühne da. Wir wünschen Ihnen und uns, dass dies noch viele weitere Jahre so sein kann und danken Ihnen für Ihre Treue und im Voraus für Ihr Engagement.

Ihr MuKo-Ensemble

Wir gratulieren

zum 25-jährigen VdO - Jubiläum

Regina Becker, Theater Augsburg
Jordan Zarev, Städtische Bühnen Münster

zum 35-jährigen Bühnen - Jubiläum

Nancy Galloway-Prager, Bayerische Staatsoper



 


startseite aktuelle ausgabe archiv/suche abo-service kontakt zurück top

© by Oper & Tanz 2000 ff. webgestaltung: ConBrio Verlagsgesellschaft & Martin Hufner