ELENA (ELektronischer EntgeltNAchweis) ist ein Verfahren, mit dem zukünftig in Deutschland der Zugang zu bestimmten staatlichen Leistungen geregelt werden soll, für die Einkommens- und andere Beschäftigungsnachweise des Arbeitgebers notwendig sind, wie etwa die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III. Betroffen sind rund 40 Millionen Arbeitnehmer. Kommuniziert wird mit der Arbeitsagentur, der Kindergeldstelle oder den Justizbehörden (etwa bei Berechnung von Unterhaltszahlungen in Scheidungsfällen), die so auf die jeweils relevanten Daten zugreifen können. Das Problem ist, dass die so aufgebaute Datenbank neben Angaben zu Gehalt und Sozialabgaben auch Kündigungsgründe wie Abmahnungen und detaillierte Angaben zur Art von Fehlzeiten festhalten soll. Und dazu gehört auch die streikbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Neben dem Verdacht des eklatanten Verstoßes gegen das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung sehen Datenschützer hierin zu Recht die Gefahr, dass die personenbezogenen und sensiblen persönlichen Daten in einer zentralen Datenbank zu stark der Gefahr des Missbrauchs ausgesetzt sind. Bürgerrechtler kritisieren die Datenbank als eine zentrale, anlasslose und damit unzulässige Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Daten. Auf dem Wege zum gläsernen Menschen zumindest sollte dieses Teilstück tatsächlich einen Meilenstein darstellen, Big Sister ELENA sei Dank. Es gibt jedoch bereits erste Korrekturen, nicht nur aufgrund der im Hinblick auf Datenschutz verfassungsrechtlich bedenklichen Auskunftsdetails, sondern auch wegen der praktischen Unmöglichkeit, den Anforderungen an die gestrenge ELENA gerecht zu werden. Sprich, die IT-Infrastruktur ist ihr ebenso wenig gewachsen wie die mit ihr arbeitenden Menschen. Sogar die ursprünglichen Mitinitiatoren, die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, bezeichnet den Nutzen von ELENA als marginal und das System als ineffizient und kostenverursachend. Der Gipfel indes ist, dass keiner weiß, welche Angaben denn nun tatsächlich konkret zu erheben sind. Die Justizministerin zumindest lässt hoffen, indem sie unlängst im SPIEGEL äußerte: „Ich finde, wir sollten uns auf Daten beschränken, die für das Ausstellen der fraglichen Bescheinigungen unbedingt erforderlich sind.“ Es stellt sich dann nur die Frage, wer bestimmt, was erforderlich ist. Am Ende wird es wohl darauf hinauslaufen, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Informationshunger des Staates wird befassen müssen, wie es ja aktuell bereits mit der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten geschieht, bei der ebenso der Verstoß gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz auf dem Prüfstand steht. In Sachen kulturellen Umgangs miteinander bleibt für den Staat zumindest ein Hoffnungsschimmer mit der neuen Vorsitzenden des Bundestags-Kulturausschusses Monika Grütters, die als ausgewiesene Bildungsbürgerin der Kultur auf politischer Ebene hoffentlich wieder zu der Bedeutung verhilft, die ihr zusteht. Einem aktuellen Zeitungsbericht zufolge wird es ihr ein Herzensanliegen sein, ihre Kollegen dafür zu sensibilisieren, dass die Blüte von Malerei, Musik, Theater und Tanz in diesem Land wesentlich das Bild bestimmt, das sich die Welt von uns macht. „Nationale Identität erwächst doch nicht aus der Qualität der Autobahnen, sondern aus dem kulturellen Leben.“ In diesem Sinn wollen wir die Hoffnung auf Besserung nicht aufgeben und wünschen ein kulturell bereicherndes gutes neues Jahr. Gerrit Wedel
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