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VdO-Nachrichten

Covid-19: Verlängerung und Ausweitung der Kurzarbeit an den Theatern

Wie das vergangene Jahr endete, so begann das neue: mit einem Tarifverhandlungsmarathon. Die im Laufe des Jahres 2020 teilweise in großer Eile geschlossenen Tarifverträge zur Einführung von Kurzarbeit an den öffentlichen Theatern und Orchestern waren bis zum 31.12.2020 befristet. Angesichts der unvermindert anhaltenden Pandemielage mussten sie nun verlängert bzw. für Bereiche, die bisher keine Kurzarbeit eingeführt hatten, neu abgeschlossen werden. Dabei galt es auch, aus den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der bisherigen Kurzarbeits-Tarifverträge ergeben hatten, zu lernen und – teilweise gravierende – Änderungen vorzunehmen. Dies ist nunmehr – in konstruktiver Zusammenarbeit der Künstlergewerkschaften VdO, GDBA und DOV mit dem Deutschen Bühnenverein – nahezu flächendeckend gelungen. Im Einzelnen:

Der bundesweite Tarifvertrag zum NV Bühne für die Häuser, die für das nichtkünstlerische Personal den TVöD anwenden, wurde – auch als Blaupause für die sich anschließenden Länder-Tarifverträge – als Erstes verhandelt. Dem Umstand, dass einige Theater, teilweise von ihren Rechtsträgern gedrängt, der Kurzarbeit aus finanziellen Gründen Vorrang vor einer (eingeschränkten) Aufrechterhaltung des Proben- und Spielbetriebs einräumen, wurde durch eine verschärfte Formulierung des Zwecks des Tarifvertrages in der Präambel Rechnung getragen.

Das größte Problem bei der Anwendung des bisherigen Tarifvertrages lag in Anbetracht der im NV Bühne (außer im Bereich der SR Bühnentechniker) nicht quantifizierten Arbeitszeit bei der formalen Ermittlung der jeweiligen Restarbeitszeiten im Verhältnis zur – eben nicht greifbaren – „regelmäßigen Arbeitszeit“. Hier wurden, weitgehend auf der Grundlage einer bereits im Laufe des vergangenen Jahres von der VdO entwickelten Handlungsanleitung, erhebliche Präzisierungen vorgenommen.

Die vom Arbeitgeber zu zahlende Aufstockung von Restarbeitsentgelt und Kurzarbeitergeld wurde für alle Mitglieder, deren Gage 5.300,- € nicht übersteigt, auf 100%, für Gagen ab 5.301,- € auf 95% der Urlaubsvergütung 2020 unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher steuerlicher, tariflicher und individueller Veränderungen erhöht. Die Transparenzanforderungen an die Entgelt-Abrechnungen, die flächendeckend nach wie vor nur höchst unbefriedigend durchgeführt werden können, wurden verschärft; die Ausschlussfristen wurden diesbezüglich sowie bezüglich des Vorgehens gegen betriebsbedingte Nichtverlängerungen bis 31.12.2022 verlängert.

Die Laufzeit des Tarifvertrages wurde auf den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.07.2021 festgelegt; eine Verlängerung kann, soweit dies pandemiebedingt erforderlich ist, vereinbart werden.

Mit ähnlichen Änderungen werden die Kurzarbeitstarifverträge für die staatlichen Bühnen in Bayern und Baden-Württemberg sowie für die Stiftung Oper in Berlin und das Staatstheater Cottbus verlängert; neu hinzukommen werden Kurzarbeitstarifverträge für die sächsischen und die hessischen Staatstheater sowie die Theater in Marburg und Gießen sowie für die staatlichen Bühnen in Berlin. Offen ist, ob das Land Niedersachsen seine Weigerung, für die Staatstheater in Braunschweig und Oldenburg eine tarifvertragliche Regelung zu vereinbaren (hier wird derzeit Kurzarbeit auf der Basis von Dienstvereinbarungen praktiziert), aufgeben wird.

Die vollständigen Texte der Tarifverträge sind, sobald sie unterzeichnet sind, im internen Bereich von vdoper.de einsehbar.

Vergütungsrunde 20/21: Schneller und guter Abschluss

Anfang Dezember konnten die Tarifverhandlungen zu den Vergütungsanpassungen der Jahre 2020 und 2021 für das künstlerische Personal mit folgendem Ergebnis zum Abschluss gebracht werden:

NV Bühne/TVöD:

  • Nach Gagenhöhe gestaffelte coronabedingte steuerfreie Einmalzahlung (auch als Ausgleich für eine Verschiebung der linearen Anpassung) mit der Vergütung für den Monat Dezember 2020: bis 3.600,- € Gage: 600,- €, bis 5.300,- € Gage: 400,- €, über 5.300,- €: 300,- €.
  • Lineare Erhöhung aller Gagen um 1,4%, mindestens jedoch 50,- € ab 01.04.2021.

NV Bühne/TV-L:

  • Lineare Erhöhung aller Gagen um 1,4%, mindestens jedoch 50,- € ab 01.03.2021.

Manteltarifverhandlungen NV Bühne: Arbeitszeit im Fokus

Parallel zu den Kurzarbeits- und Vergütungsverhandlungen wurden die im Herbst wiederaufgenommenen Verhandlungen zur Reformierung der Arbeitszeitregelungen im NV Bühne fortgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Themen Disposition / Planbarkeit von Einsatzzeiten und Freizeit, Quantifizierung der Arbeitszeit auch für Bühnenkünstler/innen, dies auch im Hinblick auf die Ermöglichung handhabbarer Teilzeitregelungen in diesem Bereich, sowie wiederum im Zusammenhang damit eine deutliche, aber flexibilisierte Anhebung der Mindestgage. Ein von der VdO entwickeltes detailliertes Dienste-Modell, das eine Quantifizierung von Einsatzzeiten ohne Festlegung auf feste Stundenzahlen bei gleichzeitiger Flexibilität des Arbeitgebers hinsichtlich der Einsatzplanung ermöglicht hätte, wurde von der Arbeitgeberseite für nicht einigungsfähig erklärt. Damit müssen nun wesentlich mehr Details einzeln geregelt werden. Hierzu sowie zu den anderen vorstehend genannten Themenkomplexen liegen aktuelle Forderungen / Lösungsvorschläge der Gewerkschaften sowie des Bühnenvereins vor, die es nun abzuarbeiten gilt. Die Verhandlungen werden am 08.02.2021 fortgesetzt.

 

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