Die herkömmliche Alterssicherung fußte auf „drei Säulen“: auf der gesetzlichen Rentenpflicht versicherung (für angestellte Bühnenkünstler bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, künftig bei der Deutschen Rentenversicherung), auf der Betriebsrente (deren Stelle für Bühnenkünstler die obligatorische Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen – VddB – einnimmt) und auf privaten Vorsorgemaßnahmen, die vom Erwerb von Wohneigentum bis zum Abschluss von Lebens- oder privaten Rentenversicherungen reichen können. Alle drei Säulen verändern derzeit, um im Bild zu bleiben, ihre Größe und Standfestigkeit. Die gesetzliche Rente wird unaufhaltsam zu einer Art „Grundversorgung“ zusammenschnurren. Das Niveau der staatlichen Altersversorgung wird im Laufe des zweiten Jahrzehnts von derzeit etwa 53 Prozent des Durchschnittseinkommens auf 43 Prozent sinken. Die Gründe hierfür sind bekannt: Aktuell ist es die hohe Arbeitslosenzahl, deren Folge die entsprechend geringere Zahl der Beitragszahler ist, die aber auch deshalb geringer wird, weil die Zahl der ständig abhängig Beschäftigten stagniert, eher abnimmt. Entscheidender sind jedoch die demographischen Faktoren. Betrug die durchschnittliche Lebenserwartung im Jahr 1901 für Frauen 48 Jahre, für Männer 45, so liegt sie heute bei 83 beziehungsweise 77 Jahren. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes werden im Jahr 2030 diese Lebenserwartungszeiten nochmals um je vier Jahre nach oben zu korrigieren sein. Die jetzt auch in den neuen Bundesländern niedrige Geburtenrate – 1,4 Kinder pro Frau im gebärfähigen Alter – verstärkt die Entwicklung, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner zu versorgen haben. Auch die kapitalgedeckte Zusatzversorgung der angestellten Bühnenkünstler bei der VddB ist von all diesen Veränderungen unmittelbar betroffen. Aktuell ist es auch bei ihr die angesichts der Personalstandsentwicklung bei den Bühnen kleiner werdende Zahl junger Beitragszahler und größer werdende Zahl unterbrochener Versicherungsverläufe, ferner der Einbruch auf dem Kapitalmarkt und die abgesunkene Kapitalverzinsung. Gleich der gesetzlichen Rentenversicherung muss auch die VddB die demographischen Faktoren in Form höherer Rückstellungen für die längeren Rentenzahlräume in Rechnung stellen. Die VddB wird die Versicherten ausführlich über die in Konsequenz dieser Entwicklungen vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüsse unterrichten. Hier nur so viel: Es bleiben die Bestandsrenten und die bis zum 31. Dezember 2005 erworbenen beziehungsweise noch zu erwerbenden Anwartschaften mit dem konstanten Verrentungssatz von 13 Prozent unangetastet. Ab dem 1. Januar 2006 wird der konstante Verrentungssatz zu Gunsten altersgerechter Verrentungssätze aufgegeben, um vor allem die inzwischen eingetretene Quersubventionierung zum Nachteil der jüngeren Versicherten zu beenden. Das Leistungsversprechen der VddB, der Mindestverrentungssatz ohne Dynamisierungen sozusagen, sinkt auf Grund der erforderlichen Absenkung des Rechnungszinses von 4 Prozent auf 3,25 Prozent und liegt damit um 0,5 Prozent höher als das Leistungsversprechen normaler Lebensversicherungen. Um die gegenüber bisherigen Erwartungen entstehenden Versorgungslücken zu schließen, bieten sich bei der „Säule“ Betriebsrente die mit staatlicher Förderung versehene so genannte „Riester-Rente“ an und ab sofort auch eine „Entgeltumwandlung“. Einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung bei der VddB hat die VdO abgeschlossen; er ist auf Seite 29 dieser Ausgabe abgedruckt. Als „Entgeltumwandlung“ ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verstehen, wonach Letzterer auf einen Teil seiner künftigen Bruttobezüge verzichtet, der (in einen Versicherungsbeitrag umgewandelt) vom Arbeitgeber steuerfrei und – zunächst bis 2008 – auch frei von Sozialabgaben an den Versicherungsträger, hier die VddB abgeführt wird. Mit der Zahlung des in einen Versicherungsbeitrag umgewandelten Entgeltteils erwirbt der Arbeitnehmer sofort eine weitere unverfallbare Anwartschaft in seiner betrieblichen Altersversorgung, deren Verrentungssatz bis 2005 13 Prozent beträgt, dann der altersgerechten Verrentungsstaffel unterliegt. Über die Einzelheiten der Entgeltumwandlung wird die VddB die Versicherten und die Perso nalabteilungen der Bühnen ebenfalls informieren. Dies Editorial ist bitte nicht als Rentenberatung, sondern nur als Hinweis zu verstehen. Stefan Meuschel
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