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Aktuelle Ausgabe

Editorial

Kulturpolitik
Brennpunkte: „Friss, Vogel, oder stirb
Theatergutachten oder Theater-gut-achten
Kulturelle Schieflage in Sachsen
Finanzierung der Landesbühnen Sachsen gefährdet das empfindliche Gleichgewicht der Kulturraumfinanzierung
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Komponist und Intendant
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Kulturpolitik

Kulturelle Schieflage in Sachsen

Finanzierung der Landesbühnen Sachsen gefährdet das empfindliche Gleichgewicht der Kulturraumfinanzierung

Der Freistaat Sachsen plant die Umverteilung der Zuschüsse für die Landesbühnen Sachsen in Radebeul. Der Zuschuss für die Landesbühnen, die bisher in voller Höhe mit 14 Millionen Euro direkt vom Freistaat finanziert wurden, soll um 7 Millionen gekürzt werden, um so die finanziellen Grundlagen der verbleibenden landeseigenen Kultureinrichtungen zu sichern.

Bei den Landesbühnen stellt sich die Frage, ob hier Haushaltspolitik Strukturpolitik ersetzen soll: eine Landeseinrichtung wird offenbar gegen den Willen der Sitzgemeinde kommunalisiert und das Kulturraumgesetz als Hilfsinstrument für die Abwälzung von Landesaufgaben missbraucht. Die Lasten tragen alle Regionen des Landes, indem diese weniger Landeszuweisungen aus dem Kulturraumgesetz erhalten. Der bisher so erfolgreiche Weg der sächsischen Kulturraumfinanzierung, der vielen als Modellcharakter für eine vorbildliche Kulturfinanzierung gegolten hat, gefährdet mit dieser verhängnisvollen Gesetzesänderung den „solidarischen Geist“ des Kulturraumgesetzes. Denn die fehlenden 7 Millionen Euro können nur dadurch ausgeglichen werden, dass die Zuweisungen für die anderen Kulturinstitutionen entsprechend gekürzt werden. Die ohnehin gebeutelten Kommunen stehen damit vor der Problematik, weiteren Standorten Zuschusskürzungen zuzumuten, flächendeckend drohen Spartenschließungen und Entlassungen. Die kulturelle Vielfalt in den Regionen wird damit gefährdet. Das geplante Vorhaben steht damit in keinem begründbaren Verhältnis zu den erwartbaren Kulturverlusten in den Regionen.

Der sächsische Kultursenat fordert daher, bei einer Inanspruchnahme der Kulturraummittel, die bis zu 7 Millionen Euro zumindest aufzustocken und nicht aus den dringend erforderlichen Landeszuweisungen für alle Regionen abzuzweigen. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Redaktion

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