Interessanter ist es, was aus bzw. mit dem Geld gemacht wird. Klar: es gibt ein erstklassiges Informationsangebot, es gibt Sport, Unterhaltung und – tatsächlich – insbesondere im Hörfunk hier und da noch Kunst, genauer gesagt, Musik. Und das nicht nur durch „Abnudeln“ vorbestehender Ton- und Bildtonträger, sondern durchaus auch noch in Eigenproduktion. Doch was ist das den Anstalten wert? Sind sie doch bei der Bezahlung von US-Spielfilmen und Sportrechten immer gerne bereit, hunderte von Millionen springen zu lassen und explodierende Marktpreise widerspruchslos „wegzustecken“. Aber was gilt für die Kunst, namentlich die, die in ihrem Einzugs- und Verbreitungsgebiet entsteht? Da kommt einem natürlich sofort das Abschlachten der beiden traditionsreichen und erstklassigen Orchester des SWR durch eine ausschließlich durch finanzielle Interessen getriebene „Fusion“ in den Sinn – finanzielle Interessen, die aus vermeintlichen Engpässen resultieren, die durch die genannte Preisexplosion bei moderat steigenden Gebühreneinnahmen mehr oder weniger selbst geschaffen wurden. Aber es geht natürlich noch weiter: Früher war es für ein deutsches Theater ein Segen, wenn der Hörfunk oder das Fernsehen ins Haus kam, bedeutete dies doch finanzielle Spielräume für höheren Produktionsaufwand ebenso wie ein wohlverdientes und spürbares Zubrot zu den traditionell knappen Vergütungen der ausübenden Künstler, deren Leistungen der Rundfunk in Erfüllung seines gesetzlichen Programmauftrags in Anspruch nahm – was die Anstalt zahlte, war angemessen und stand in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Aufwendungen, die sie für sonstige Programmerwerbe tätigte. Doch dies gehört der Vergangenheit an. Da man ja mit dem kommerziellen Rundfunk konkurrieren zu müssen glaubt, bleibt für die Finanzierung der Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks naturgemäß immer weniger übrig – mittlerweile ist ein Stand erreicht, auf dem die Theater sich freuen sollen, dass ihre Produktionen gnädigerweise überhaupt noch gesendet und verbreitet werden... Nach uns vorliegenden, zugegebenermaßen nicht repräsentativen, Zahlen sind die Vergütungen, die etwa den Opernchören für Hörfunk- und Fernsehaufnahmen zufließen, in den letzten zehn Jahren auf einen kleinen Bruchteil geschrumpft. Konkret sollen sich mittlerweile Opernchormitglieder für beliebig viele Ausstrahlungen einer großen Choroper wie etwa der „Meistersinger“ im Hörfunk mit Beträgen von unter 10 Euro zufriedengeben! Derartiges widerspricht nicht nur dem das gesamte Urheberrecht prägenden Grundsatz der angemessenen Vergütung, sondern es ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich eben um öffentlich finanzierte Institutionen handelt, einfach schändlich. Ebenso schändlich ist es aber, dass offensichtlich die Verantwortlichen in einigen Theatern, sei es aus Ignoranz, sei es aus der Eitelkeit heraus, um jeden Preis auf Kosten ihrer Künstler im Rundfunk ihr Image zu polieren, diesem unsittlichen Ansinnen nicht nur nichts entgegensetzen, sondern vielmehr – unter zusätzlichem Verstoß gegen das einschlägige Tarifrecht – jeden derartigen Rechtsbruch mit tragen, dies gegenüber ihren Kreativen gnadenlos durchzudrücken versuchen und dabei in Einzelfällen auch noch „Verwaltungskostenpauschalen“ für sich abzweigen. Eine konzertierte Aktion der Bühnenkünstler und Theater bzw. ihrer Verbände, um den Sendeanstalten klar zu machen, dass Theater keine Selbstbedienungsläden sind, sondern dass gutes Programm eben etwas kostet, wäre die mehr als angemessene Reaktion. Die VdO ist hierzu bereit. Tobias Könemann
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