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VdO-Nachrichten

Attest im Krankheitsfall – Stärkung des Arbeitgebers

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun in einem aktuellen Urteil (5 AZR 886/11) die Vorinstanzen bestätigt: Auf Verlangen ihres Arbeitgebers müssen Beschäftigte schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Dabei braucht der Chef diese Forderung nicht zu begründen.

Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über einen krankheitsbedingten Ausfall zu informieren. Und spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung abgegeben werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem Arbeitgeber aber gleichzeitig das Recht ein, bereits früher einen Krankenschein zu verlangen. Wird eine Bescheinigung am ersten Krankheitstag eingefordert, so muss diese theoretisch auch am ersten Tag im Unternehmen abgegeben werden. Ist dies nicht möglich und dem Erkrankten nicht zumutbar, reicht es aber aus, wenn das Attest zumindest den ersten Krankheitstag abdeckt.

Bislang war unklar, ob ein solches Verlangen des Arbeitgebers uneingeschränkt zulässig ist oder einer besonderen Begründung, etwa des Verdachts auf Missbrauch bedarf. Hier hat das BAG nun Klarheit geschaffen: Das Verlangen nach einem Attest schon vor dem vierten Krankheitstag steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Nur wenn ein anzuwendender Tarifvertrag eine Krankenscheinvorlage am ersten Tag explizit ausschließt, verliert der Arbeitgeber sein Recht, ein Attest am ersten Krankheitstag einzufordern.

Die vollständige Urteilsbegründung liegt noch nicht vor; die genauen Erwägungen für diese auch für Arbeitgeber nicht unproblematische Entscheidung sowie deren wirkliche Reichweite können hier daher nicht analysiert werden. Dennoch lässt sich schon jetzt soviel feststellen: Ungebundenes Ermessen ist keine Willkür. Es muss vielmehr von sachlichen Erwägungen getragen sein. Es dürfte daher auch zukünftig schwer sein, von einzelnen Arbeitnehmern ohne jeden sachlich nachvollziehbaren Grund schon am ersten Krankheitstag Atteste einzufordern, von anderen hingegen nicht. Im vom BAG entschiedenen Fall wäre ein solcher Grund jedenfalls gegeben gewesen.

Bühnenkonferenz in Stuttgart

Vom 28. bis 30. November 2012 fand die Tagung der „Konferenz der Personal- und Betriebsratsvorsitzenden großer deutschsprachiger Bühnen“, kurz auch „Bühnenkonferenz“, in Stuttgart statt. Die „Bühnenkonferenz“ versteht sich als unabhängiges Pendant zur „Deutschsprachigen Opernkonferenz“, deren Mitglieder ebenfalls an den beteiligten Häusern in halbjährlichem, wechselndem Turnus zusammenkommen.

In der Stuttgarter Staatsoper tagten nun, auf Einladung des dortigen Personalrats, exakt eine Woche vor obengenannter „Opernkonferenz“, die Vorsitzenden der Personal- und Betriebsräte der Theater aus Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München und Wien. Die Vertreter der Bühnen berichteten über die Situation ihrer jeweiligen Häuser. Hierzu fand ein reger Erfahrungsaustausch statt.

Kernthema der Konferenz und der geladenen Referenten war das als vorbildhaft gehandelte „Stuttgarter Modell“, das nun auch an anderen Bühnen Einzug halten soll. Außerdem beschäftigte die Teilnehmer die mit immer bedrohlicherer Regelmäßigkeit auftauchende Frage, ob zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelte – bitter notwendige – Tariferhöhungen für die Beschäftigten der bundesdeutschen Theater von den jeweiligen Rechtsträgern übernommen werden – und diese damit ihren kulturellen und sozialen Auftrag erfüllen.

Die Bühnenkonferenz spricht sich in aller Deutlichkeit dagegen aus, dass die Theater in Deutschland, abseits der ihnen ohnehin bereits abverlangten Bemühungen, ihren finanziellen Eigenanteil ständig zu erhöhen, zusätzlich damit belastet werden, die für ihre Beschäftigten avisierten Tariferhöhung auch noch selbst zu erwirtschaften. Für nicht wenige Häuser würde dies mittelfristig oder akut das wirtschaftliche Aus bedeuten. Dies gilt es mit aller Macht zu verhindern.

Wir gratulieren

zum 25-jährigen VdO-Jubiläum
Helga Fickenscher, Staatstheater Kassel
Barbara Szuralow, Staatstheater Kassel

zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Roland Hentschel, Theater Vorpommern Greifswald/Stralsund
Ines Baltzer, Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin

zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Rüdiger Žur, Sorbisches National-Ensemble Bautzen
Sylke Urbanek, Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz

 

 


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