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VdO-Nachrichten

Neue Satzung der VdO ist in Kraft

Die bereits im September vergangenen Jahres von der Bundesdelegiertenversammlung beschlossenen Satzungsänderungen sind nunmehr in das Vereinsregister eingetragen worden und damit förmlich in Kraft gesetzt. Hier ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen:
Der Name des Verbandes lautet nun „Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e. V.“ Dies trägt den nachfolgend dargestellten Änderungen Rechnung. Kürzel („VdO“) und Logo bleiben gleich.

Der Kreis der Mitgliedergruppen – bisher Sänger/innen und Tänzer/innen – wurde ausgeweitet auf alle im Musik- und Tanztheater hauptberuflich tätigen Angehörigen künstlerischer Berufe (mit Ausnahme des künstlerisch-technischen Bereichs) sowie jegliche freischaffende Bühnenkünstler/innen, unabhängig davon, ob sie typischerweise in einem Arbeitsverhältnis oder selbständig tätig sind.

Dem entsprechend mussten die Beitragsregelungen geändert werden, um auch den Mitgliedern mit frei ausgehandelten oder stark schwankenden Vergütungen gerecht zu werden. Es bleibt jedoch bei dem Grundsatz: Der Beitrag beträgt 1% des Brutto-Einkommens aus künstlerischer Tätigkeit.

Die Mitgliedschaft in einer demokratischen Organisation setzt entsprechende Mitwirkungsrechte voraus. Damit die einzelnen Mitgliedergruppen ihre Interessen weiterhin selbstbestimmt vertreten können, musste das System der internen Willensbildung „aufgebohrt“ werden: Grundsätzlich bleibt es bei der Struktur von Orts- und Landesverbänden und einem aus letzteren zusammengesetzten zentralen Organ, der Bundesdelegiertenversammlung. Schon bisher war der satzungsgemäße Normalfall, dass die Sparten „Chor“ und „Tanz“ jeweils einen eigenen Ortsverband bilden, zugleich aber die Wahl haben, sich in einem gemeinsamen Ortsverband zusammenzuschließen. Dieses System wird nun erweitert um die Sparten „Solo“ und ggf. „Freie“, die jeweils entweder eigene Ortsverbände bilden können, die dann auch in der Landesversammlung vertreten sind, oder sich mit anderen Sparten zu gemeinsamen Ortsverbänden zusammenschließen. Für Freischaffende gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, ortsübergreifende Ortsverbände zu gründen. Im Bundestarifausschuss als oberstem tarifpolitischem Entscheidungsgremium sollen möglichst alle Sparten vertreten sein.

Diese Struktur wird natürlich nicht von jetzt auf gleich – und schon gar nicht von selbst – zum Leben erwachen. Sie ist zunächst nur ein Schritt, zukünftigen Mitgliedern aller Sparten konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen, ohne das Selbstbestimmungsrecht der bisherigen Mitglieder zu beschneiden.

Der zweite große Änderungskomplex zieht die Lehren aus der Corona-Pandemie. Nachdem die VdO – wie viele andere Organisationen auch – in harten Shutdown-Zeiten vereinsrechtlich nur eingeschränkt handlungsfähig war, hat sie nun ausdrückliche Regelungen dazu getroffen, dass alle Organe und sonstigen Gremien der VdO rechtswirksam auch online zusammentreten können. Noch wichtiger ist, dass es jetzt verbindliche Rahmenbedingungen gibt, zu denen – ob im Rahmen einer online-Sitzung oder eines Umlaufverfahrens – wirksam Beschlüsse gefasst werden können, ohne dass zuvor jedes einzelne Mitglied des Beschlussgremiums dem Verfahren zustimmen muss. Auch außerhalb der Pandemie wird damit die Handlungsfähigkeit der VdO erheblich gestärkt.

Die vollständige aktuelle Satzung kann unter www.vdoper.de eingesehen werden.

Geschlechtergerechtigkeit im Live-Performance-Sektor in Europa

Das europäische Projekt: „Gender Equality on and off the Stage: A Mapping Project of the European Live Performance Sector“ lief von Februar 2020 bis Januar 2022. Es handelte sich um eine gemeinsame Unternehmung der europäischen Sozialpartner im Live-Performance-Sektor – vertreten durch „Pearle *-Live Performance Europe“ auf Arbeitgeberseite und der „EAEA-European Arts and Entertainment Alliance“ auf Arbeitnehmerseite. Der EAEA gehören die FIA (International Federation of Actors), die FIM (International Federation of Musicians) und die UNI-MEI (Medien- und Unterhaltungsabteilung von UNI Global Union) an.

Das Projekt wurde von der Europäischen Kommission finanziert. Hauptziel war es, die Situation in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter im Live-Performance-Sektor in der gesamten EU abzubilden. Die Sozialpartner wollten einen entsprechenden Überblick schaffen, um Beispiele für bewährte Verfahren zu identifizieren und hervorzuheben. Viele Mitglieder der FIA, wie z. B. die VdO, beteiligten sich an diesem Projekt – sei es über eine Befragung, die in den ersten Monaten des Projekts durchgeführt wurde, oder auch über Studienbesuche, die in einer Reihe von Ländern stattfanden. Die VdO war auch aktive Teilnehmerin an der Webinar-Reihe „Gender Equality Thursdays“.

Den Abschluss bildete die Veröffentlichung der Ergebnisse des Projekts über eine spezielle Internetseite. Zu diesen Ergebnissen gehört vor allem eine Sammlung von Best-Practice-Beispielen. An anderer Stelle finden sich Erläuterungen zum allgemeinen Kontext des Projekts und zur angewandten Methodik, eine Fülle von Aufzeichnungen und Ressourcen aus den vier Online-Webinaren „Gender Equality Thursdays“ sowie einige allgemeine Überlegungen und eine Liste nützlicher Ressourcen zur Gleichstellung der Geschlechter im Live-Performance-Sektor.

Webadressen zur Internetseite und zu den „Gender Equality Thursdays“-Webinaren, in denen unterschiedliche Fragen zur Geschlechtergerechtigkeit behandelt wurden:

Die VdO und Social Media

Die VdO tritt als Gewerkschaft im Musiktheater- und Tanzbereich sowohl gegenüber ihren Mitgliedern als auch gegenüber Arbeitgebern, Gesellschaft, Politik, Behörden und Medien auf. Die Herausforderungen an unseren Verband sind dabei in der Corona-Krise gestiegen. Die wenigstens digitale Nähe zum Mitglied in Zeiten räumlicher Beschränkung und die Bedeutung der Mitgliederorientierung als wichtiger Maßstab für die Verbandsarbeit sind in den letzten zwei Jahren stärker in den Vordergrund gerückt.

Aber auch schon davor hat sich die Art und Weise, wie wir leben, stark gewandelt. Wir reisen zu privaten oder beruflichen Zwecken um die Welt und bedienen uns sozialer Netzwerke zur Kommunikation. Deshalb ist zweifellos die Relevanz sozialer Medien in den letzten Jahren ganz allgemein stark gestiegen. Facebook, Instagram und andere Plattformen bieten eine weit gestreute Form der Kommunikation, die eine große Außenwirkung hat und Gesprächspartner*innen und potentielle Mitglieder erreicht. Hier tummeln sich viele Menschen, hier findet ein lebhafter Austausch statt.

Demzufolge reicht es für Verbände nicht mehr aus, nur einen Internetauftritt zu haben. Öffentlichkeitsarbeit sollte auch soziale Netzwerke mit einbeziehen. Soziale Netzwerke werden von Verbänden genutzt, um Kontakte zu knüpfen und zu pflegen, den Verband bekannter zu machen und wichtige Themen zu verbreiten.

Die VdO-Gremien haben deshalb im Zuge der Neuaufstellung der Gewerkschaft die Nutzung sozialer Netzwerke beschlossen, um sich dort entsprechend zu präsentieren und um über aktuelle Aktivitäten der VdO zu berichten. Auch an die notwendige personelle Entwicklung wurde gedacht, um dieses Vorhaben umzusetzen. Wie bereits berichtet, wird dies eine der Aufgaben sein, die zukünftig durch unseren neuen Mitarbeiter Jörg Löwer betreut werden.

Erfolge in der Öffentlichkeitsarbeit können sich nicht nur virtuell widerspiegeln, sondern auch in der realen Welt. Wenn Menschen im Internet auf die VdO aufmerksam werden sollen, die Presse sich mit Anfragen melden soll oder Expertise für Fachfragen gesucht wird, dann kann eine Präsenz in den sozialen Medien die Anliegen der VdO voranbringen. Verbandserfolg kann aber nie nur an einem „Post“ festgemacht werden - es spielen alle Verbandsaktivitäten zusammen. Die Neuaufstellung bleibt also nicht nur auf diese Maßnahmen beschränkt, sie sind aber integraler Bestandteil eines Gesamtkonzepts.

Den Anfang machen wir mit der Aufschaltung des Facebook-Auftritts der VdO: https://www.facebook.com/vdo.gewerkschaft

Viel Spaß beim zukünftigen Stöbern – wir freuen uns, wenn Sie „Gefällt mir“ drücken.

Und damit ist noch nicht Schluss: Fortsetzung folgt!

Tarifverhandlungen NV Bühne: Konzentration auf Mindestgage

Nach rund einjähriger Pause sind, nicht zuletzt auf Drängen der VdO, die Manteltarifverhandlungen zum NV Bühne wiederaufgenommen worden. Nachdem die längst überfällige massive Anhebung der Mindestgage von nach wie vor 2.000,- € durch die Verhandlungsunterbrechung nicht zum Beginn der Spielzeit 2021/22 hat realisiert werden können, konzentrieren sich die Verhandlungen derzeit auf dieses Thema, um rechtzeitig wenigstens für den Beginn der Spielzeit 2022/23 eine spürbare Verbesserung, wenn auch vielleicht noch nicht eine umfassend befriedigende Lösung zu vereinbaren. Im Zusammenhang damit wird es nötig sein, einige Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Teilzeit im Solo-Bereich zu treffen. Der Gesamtkomplex Arbeitszeit wird dann ein wesentlicher Gegenstand der folgenden Verhandlungsrunden sein.

Weitere Verstärkung des VdO-Teams

Christine Stein. Foto: privat

Christine Stein. Foto: privat

Nachdem, wie bereits im letzten Heft berichtet, Jörg Löwer bei der VdO die Arbeit mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit aufgenommen hat, wird nunmehr zum 01.04.2022 auch das juristische Team erweitert: Frau Rechtsanwältin Christine Stein wird neben Rechtsanwalt Sönke Michaels die rechtliche Beratung und Vertretung der VdO-Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen übernehmen.

Christine Stein verfügt über langjährige breitgefächerte Erfahrung im Arbeits- und Tarifrecht der künstlerisch Beschäftigten am Theater sowie in deren gewerkschaftlicher Betreuung. Sie ist eine ausgewiesene Kennerin des NV Bühne, an dessen Entwicklung sie in den letzten Jahren unmittelbar beteiligt war. Wir sind froh, dass wir Christine Stein, mit der wir schon in der Vergangenheit konstruktiv zusammengearbeitet haben, für die Mitarbeit in der VdO gewinnen konnten.

Mit dieser Abrundung unseres Teams sind wir nun so aufgestellt, dass wir den gerade in Krisenzeiten stetig wachsenden Herausforderungen unserer Arbeit nachhaltig gerecht werden können.

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