Kulturpolitik
Brennpunkte
Zur Situation deutscher Theater und Orchester
PÜV Nordharzer Städtebundtheater
Bereits im Mai 2022 hatten sich die Gewerkschaften ver.di, DOV (jetzt unisono), GDBA und VdO in einer Pressemitteilung zur geplanten Rechtsformänderung des Nordharzer Städtebundtheaters, das bisher als Zweckverband organisiert war, in eine gemeinnützige GmbH positioniert. Hierbei wurde vor allem darauf hingewiesen, dass auch in der neuen Rechtsform die Leistungsfähigkeit des Mehrspartentheaters für die Zukunft verbindlich garantiert werden müsse und es durch den Rechtsformwechsel nicht zu einer Verschlechterung der rechtlichen Stellung der Beschäftigten kommen dürfe. Entsprechende Zusicherungen bzw. Garantien werden in einem zu verhandelnden Personalüberleitungstarifvertrag gefordert.
Nachdem nun seit über einem Jahr verschiedenste Gespräche – auch mit der neuen Geschäftsführung des Theaters und deren beauftragter Rechtsanwaltskanzlei „eureos“ geführt wurden, konnten kaum Fortschritte hinsichtlich der zu vereinbarenden wesentlichen Bestandteile zur Überleitung der Beschäftigten in die zwischenzeitlich neu gegründete Harztheater GmbH erzielt werden.
Die Gewerkschaften haben sich nun erneut in einem Schreiben an die Arbeitgeberseite gewandt, das wir hier veröffentlichen, und daran appelliert, den politisch bekundeten Zusicherungen auch vertraglich verbindliche Vereinbarungen folgen zu lassen.
In einer ersten Reaktion scheint sich zwar nunmehr eine gewisse Bewegung abzuzeichnen, die jedoch immer noch völlig unzureichend ist. Es muss eine verbindliche Zusage für den Bestand des Mehrspartenhauses in seiner bisherigen Leistungsfähigkeit auch unabhängig von relativ kurzfristigen Finanzierungsvereinbarungen erfolgen.
Am 30.03.2023 findet eine Personalversammlung zur detaillierten Information der Beschäftigten in Quedlinburg statt. |