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Editorial

Als der finanzielle Druck auf die Theater und Orchester immer stärker, die Forderungen nach Abschluss von personalkostensenkenden Haustarifverträgen immer lauter wurden, gaben die in den Theatern und Orchestern vertretenen Gewerkschaften im November 1999 eine „Gemeinsame Erklärung“ ab, deren wichtigster Punkt war, dass Haustarifverträge nur abgeschlossen werden dürften, um einen vorübergehenden, zeitlich abgrenzbaren wirtschaftlichen Engpass zu überbrücken. Die Laufzeit eines Haustarifvertrages sollte in jedem Fall mit der Rückkehr in den Flächentarifvertrag enden.

   

Stefan Meuschel

 

Doch diese Vorstellung entpuppte sich bald als Traumtänzerei. 24 Haustarifverträge im Osten der Republik, 6 im Westen hat allein die VdO im Bereich des Musiktheaters abgeschlossen. Keiner von ihnen endete bisher mit der Rückkehr in den Normalzustand. Wenn sein Ende nahte, flatterten die Nötigungen der Rechtsträger des Inhalts ins Haus, es sei erheblicher Personal-, gar Spartenabbau erforderlich, sollte ein Anschlussvertrag nicht zustande kommen, oder die Drohungen der Gesellschafter der in eine GmbH umgewandelten Theater, der Gang zum Insolvenzrichter stehe bevor. Die Beschäftigten, deren Votum letztlich für die Entscheidungen der Gewerkschaft ausschlaggebend ist, sahen sich jedes Mal, um ihre Arbeit bangend, so in die Enge getrieben, dass sie zähneknirschend ihre Einwilligung zu weiterem Gehaltsverzicht gaben. Weiterer Verzicht ist im doppelten Sinn zu verstehen: Bei jedem Anschluss-Haustarifvertrag versuchten die Arbeitgeber, die bereits abgesenkten Vergütungen als die realen anzusehen, auf deren Grundlage zusätzliche Verzichtsforderungen erhebbar seien. Nur allzu gern erlagen die Rechtsträger dem Eindruck, das aus Not sich billig machende Theater oder Orchester sei vielleicht noch billiger zu haben, was zugleich die Rückkehr zum Flächentarifvertrag immer schwieriger, weil kaum noch finanzierbar machen würde.

Zu dieser nahe liegenden Erkenntnis kommt auch ein – in der nächsten Ausgabe unserer Zeitschrift näher zu hinterfragendes – Gutachten, das die Kulturstiftung des Freistaats Sachsen zu Zustandsbeschreibung und Weiterentwicklung der Theater und Orchester im Lande in Auftrag gegeben hatte. Wo die Tarifpartner sich im Rachen des theaterfressenden Haustarifvertrags-Krokodils wähnen, diagnostiziert das Gutachten die Haustarifverträge als „Falle“, die durchaus zutreffend samt ihrer Ausweglosigkeit beschrieben wird: Einschränkung der Proben- und Spielfähigkeit durch die als Kompensation für Entgeltverzicht vereinbarte zusätzliche Freizeit, strukturelle Unbeweglichkeit aufgrund der Personalstandssicherung, Abwanderung qualifizierter Mitarbeiter, Gefahr des allmählichen Niveauabfalls.

Ob nun Krokodilsrachen oder Falle – niemanden sollte es erstaunen, wenn die Gewerkschaften überlegen, wie man solch gefährliche Aufenthaltsorte wieder verlassen kann. Weiter in sie hinein werden sie sich gewiss nicht begeben: Höherer Selbstverzicht ist bei den herausgehobenen Theatern ausgeschlossen.

Kann die Stadt Chemnitz es sich leisten, ihre Theater zur Bedeutungslosigkeit schrumpfen zu lassen, wenn die Gewerkschaften ihren neuen, den noch laufenden Haustarifvertrag sogar brechenden Forderungen nicht nachkommen? Was fällt der Stadt Zwickau ein, ihr Gewandhaus mit dem Gagenverzicht der Theaterbeschäftigten sanieren zu wollen? Und wird der Bund tatsächlich die Insolvenz des einzigen in Deutschland für eine ethnische Minderheit spielenden Theaters riskieren, indem er die Betriebszuschüsse für das Sorbische National-Ensemble teils sperren, teils mindern zu können glaubt, weil er den Ausgleich durch Entgeltverzicht der Arbeitnehmer erwartet?

Kann auch von einer Sanierung der meisten Länder- und Kommunalhaushalte noch lange nicht die Rede sein, so sollte doch die einsetzende wirtschaftliche Entspannung dazu ermutigen, den Fallenstellern und Krokodilen das Handwerk zu legen.

Ihr Stefan Meuschel

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