Auch der zweite New Yorker Blackout am 13. Juli 1977 förderte ungeachtet günstigerer Jahreszeit nachweislich nicht die Paarungsaktivitäten, sondern einerseits Einbrüche und Plünderungen, andererseits bestimmte Einsichten, die aber zunächst folgenlos blieben. Dass es diesmal, beim dritten und bisher größten Stromausfall vom 14. August 2003, der rund 55 Millionen Menschen im Südosten Kanadas und im Nordosten der USA betraf, im Hinblick auf die Folgerungen aus den Einsichten anders sein könnte, steht zu hoffen – und sei es nur deshalb, weil der Zusammenbruch der Energieversorgung diesmal erhebliche wirtschaftliche Schäden bei Industrie und Handel auslöste. Die Einsichten sind offenbar und betreffen nicht nur New York und nicht nur die Elektrizität. Überlässt ein Staat die zivilen Grundversorgungssysteme dereguliert und ohne öffentliche Kontrolle allein einem der Gewinnmaximierung und dem Share-Holder-Value verpflichteten Markt, so ist das gesellschaftliche und letztlich auch wirtschaftliche Desaster vorprogrammiert und sein Eintritt absehbar. Russlands Gas, Italiens Fernsehen, Großbritanniens Eisenbahnen, Kaliforniens Wasser- und Stromversorgung, Argentiniens Gesundheitswesen, Deutschlands Straßenfernlastverkehr – die Beispiele nehmen kein Ende. Mögen sie auch im Detail schwer vergleichbar sein, weil von regionalen und nationalen Eigenheiten und Traditionen geprägt – welcher Amerikabesucher hätte nicht den abenteuerlichen Kabelsalat über den Straßen bestaunt? – gemeinsam ist ihnen, dass sie das Schwinden der Durchsetzungsfähigkeit gesellschaftlicher Ordnungspolitik gegenüber einer immer weniger dem Gemeinwohl sich verpflichtenden Wirtschaft aufzeigen. Bis es zappenduster wird. Die genannten Beispiele drohen, im Mikrokosmos der Städte ihre Fortsetzung zu finden. Um aus der Schulden- und Zinsfalle herauszukommen, in die sie anfangs mangels Sparwillen, dann aufgrund fehlerhafter Bundes-Steuerpolitik, zuschlechterletzt durch die Wirtschaftskrise geraten sind, beabsichtigen sie, das, was verharmlosend „Tafelsilber“ genannt wird, was aber in Wirklichkeit die Einrichtungen der Daseinsvorsorge sind, zu verkaufen: Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen, Wasserwerke, Schwimmbäder, Bildungs- und Kulturinstitute. Sie müssen es tun, weil ihnen die jeweiligen übergeordneten Behörden die Aufnahme weiterer Kredite wegen Überschuldung untersagen. Die gemeindliche Selbstverwaltung, garantiert in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes, wird sich demnächst auf den Unterhalt der Friedhöfe beschränkt sehen. Die – auch in unseren Editorials – viel beredete Gemeindefinanzreform, die bei einem zu garantierenden Jahresvolumen von 10 Milliarden Euro einzig Abhilfe verspräche, ist nach den jüngsten Kabinettsbeschlüssen der Bundesregierung wieder auf schlechtem Wege: Allein die vorgezogene Steuerreform würde bei den Kommunen Mindereinnahmen von rund 3,5 Milliarden Euro zur Folge haben. Dem vom Vorstand des Deutschen Städtetages angedrohten „Protestmarsch auf Berlin“ würde sich die VdO sofort anschließen, stellte sie bei ihrer Bundesdelegiertenversammlung in Bayreuth fest. Wirksamer noch: Einen undurchdringlichen Feuerring um das Berliner Regierungsviertel legen, wie ihn weiland der Gott Loge auf Geheiß Wotans rings um den Walkürenfelsen entzündete, und ihn lodern lassen, bis der dort residierende Chaotenclub zur Vernunft gekommen ist.
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