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Kulturpolitik

Hoffnungsvoller Blick in die Zukunft

Ideen und Perspektiven im Fadenkreuz der VdO · Von Stefan Moser

Zum zweiten Mal in diesem Jahr trafen sich Vertreter der VdO mit interessierten aktiven und ehemaligen Tänzerinnen und Tänzern und mit Funktionsträgern, um über das Thema Transition/Karriereübergang sowie andere verbandsrelevante Themen zu diskutieren und die Meinungen derer einzuholen, die in erster Linie Betroffene sind oder sein werden.

 
Intensive Gespräche in Dresden. Foto: Margot Ehrlich
 

Intensive Gespräche in Dresden. Foto: Margot Ehrlich

 

Das Treffen fand in der Sächsischen Staatsoper in Dresden statt. Die Organisation vor Ort übernahm diesmal die Bundesvorsitzende der VdO, Margot Ehrlich, die auch an der Diskussionsrunde teilnahm. Außerdem waren die Hauptdiskussionspartner unseres ersten Symposiums vom 1. Februar in Berlin anwesend: Sabrina Sadowska (Mitglied des Präsidiums der Bundesdeutschen Ballett- und Tanztheaterdirektorenkonferenz BBTK und der AG Transition der ständigen Konferenz Tanz e.V.), Kathy Pope (ehemalige Tänzerin Deutsche Oper Berlin, Charakterdarstellerin und Initiatorin des Education-Programmes des Staatsballetts Berlin), Tobias Könemann (Geschäftsführer VdO), Gerrit-Michael Wedel (Justitiar und stellvertretender Geschäftsführer VdO) und Stefan Moser (Tänzer Bayerisches Staatsballett, Mitglied des Bundesvorstands der VdO, Personalratsvorsitzender Bayerische Staatsoper), außerdem Adi Luick (Ballettbetriebsdirektor des Balletts der Semperoper) und Tänzerinnen und Tänzer der Ballettcompagnien Dresden, Chemnitz und Halle.

Die Ausgangsüberlegungen zu der Initiative der Symposien wurden bereits ausführlich geschildert („Behütet, beschützt – verlassen?“, „Oper & Tanz“, 01/09) und die folgenden Informationen bauen auf diesem Bericht auf.

Ein positiver Anfang

Nach kurzer Begrüßung durch Stefan Moser, der hier noch einmal schilderte, wie die Idee zu den Symposien entstanden ist, machte erneut Sabrina Sadowska den Anfang mit ihrem Referat, das auch diesmal ausführlich erläuterte, warum die Errichtung eines Transition Zentrums Tanz in Deutschland absolut notwendig erscheint. Sie schilderte noch einmal die Entstehung der BBTK, der AG Transition und der ständigen Konferenz Tanz e.V. und belegte die derzeitige unbefriedigende Situation der Tänzerinnen und Tänzer mit Zahlen und Fakten. Sie erklärte den daraus resultierenden Gedanken, als Fundament für ein solches Zentrum eine Stiftung ins Leben zu rufen. Bei dieser Gelegenheit informierte sie die Anwesenden auch über ihre Fortschritte bei dem schwierigen, aber unvermeidbaren Thema Fundraising. Der Entwurf der Stiftungssatzung würde momentan geprüft. Die von ihr aufgezeigten Entwicklungen zur Gründung der Stiftung und des Transition Zentrums lassen mit leiser Hoffnung und vorsichtigem Optimismus in die Zukunft blicken. Die Anwesenden waren jedoch einhellig der Auffassung, dass dies nur ein Anfang sein kann, dass jede Hilfe – und sei sie auch noch so klein – weiter benötigt wird, und dass alle unmittelbar und mittelbar Betroffenen gemeinsam tatkräftig mit anpacken müssen, um dem Gedanken „Transition“ zu einem guten Start zu verhelfen. Es wird außerdem darum gehen, diesen Gedanken dann auch weiter zu leben und ihn am Leben zu erhalten. Im weiteren Verlauf des Gesprächs bestätigte sich auch diesmal, dass der Transition-Gedanke schon während der Ausbildung eines Tänzers beginnen muss und zwar nicht nur bei ihm selbst, sondern auch bei den verantwortlichen Ausbildenden.

Tänzerabfindung

Anschließend sprach Tobias Könemann über die derzeitigen Grundstrukturen der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) (auch hier sei verwiesen auf den Bericht in „Oper & Tanz“, 01/09), die besondere Problematik der freien Szene und die allgemeinen Bedingungen der so genannten „Tänzerabfindung“. Deren Inanspruchnahme steht jedoch nach Auffassung der Anwesenden dem Grundgedanken der drei Säulen der Altersvorsorge diametral entgegen. In vielen Fällen schafft sie erfahrungsgemäß keine ausreichende finanzielle Basis für einen zweiten Lebensweg. Könemann berichtete über ein Spitzengespräch der Verbände mit der VddB vom 4. März 2009. Dort scheinen erfreulicherweise einige Gedanken, die nicht zuletzt im ersten Symposium „TanzTransition“ formuliert wurden, gewisse Beachtung gefunden zu haben: Es wird nach wie vor bei Auszahlung der Abfindung über eine Zweckbindung nachgedacht, die aber möglichst unbürokratisch und ohne zu großen Aufwand kontrolliert werden müsste. Dies könnte zum Beispiel über eine verpflichtende Beratung eines Betroffenen abgedeckt werden. Außerdem gibt es Ideen zur Schaffung mehrerer Zeitfenster, innerhalb derer es verschiedene Unterstützungs-Modelle für Tänzer geben könnte.

 

Tänzer sollten früh über den Berufsübergang nachdenken. Dabei hilft die VdO. Unsere Bilder zeigen Aufführungen vom balletttheater münchen zu dessen 10-jährigem Jubiläum. Fotos: Ida Zenna

Tänzer sollten früh über den Berufsübergang nachdenken. Dabei hilft die VdO. Unsere Bilder zeigen Aufführungen vom balletttheater münchen zu dessen 10-jährigem Jubiläum. Fotos: Ida Zenna
 

Tänzer sollten früh über den Berufsübergang nachdenken. Dabei hilft die VdO. Unsere Bilder zeigen Aufführungen vom balletttheater münchen zu dessen 10-jährigem Jubiläum. Fotos: Ida Zenna

 

Zum Ersten könnte eine Möglichkeit geschaffen werden, die bislang nicht vorgesehen war: Bis jetzt war eine Berufsunfähigkeitsrente für Tänzer auch bei der VddB ausgeschlossen, da man ja davon ausgehen musste, dass jeder Tänzer vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig wird. Andererseits ist es jedoch relativ unwahrscheinlich, dass diese Situation vor dem 30. Lebensjahr „automatisch“ eintritt. Aus diesem Grund nähert man sich dem Gedanken an, einen Tänzer, der dann doch vor dem 30. Lebensjahr nachgewiesenermaßen berufsunfähig wird, dem berufsunfähigen Opernchorsänger, Schauspieler, Orchestermusiker u.ä. gleichzustellen. Ihm wäre dann eine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, bis er einen neuen Beruf ergreifen kann, maximal jedoch bis zum Renteneintrittsalter.
Zum Zweiten sollte es dann weiterhin die Möglichkeit der zweckgebundenen Auszahlung (s.o.) zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr geben, allerdings – und auch dies ist eine überlegenswerte Neuerung – müsste der Betrag nicht mehr als Ganzes, sondern könnte auch nur teilweise in Anspruch genommen werden, der Rest könnte weiter bei der VddB stehen bleiben. Nach dem 40. Lebensjahr soll, nach derzeitigem Wissensstand, wie bisher keine Auszahlung der Abfindung mehr möglich sein, wobei, so Könemann, die letztendliche Festlegung der Altersstufen noch nicht vorgenommen wurde. Dies bedarf sicher noch einer genaueren Betrachtung. Dass die-
se aus unserem letzten Symposium resultierenden Anregungen bereits derart umfassende Berücksichtigung fanden, ist sehr erfreulich und die VdO ist bestrebt, im Sinne der Betroffenen in diese Richtung weiter tätig zu sein.

Dies wird der VdO als Berufsverband natürlich umso erfolgreicher gelingen, je mehr Informationen und Ideen engagierter Mitglieder aus dem Tanzbereich uns erreichen. Und eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem unseren sollte gerade in den heutigen Zeiten keine Unmöglichkeit mehr darstellen, da auch Ballettdirektorinnen und -direktoren mehr und mehr zu der Erkenntnis gelangen, dass die Zugehörigkeit ihrer Tänzer zu einem Berufsverband ihnen nicht etwa größere Beschränkungen auferlegt, sondern viel eher Sicherheit bezüglich der Größe, des weiteren Bestehens und der inneren Stabilität ihrer Compagnien bietet.

Struktur und Finanzierung

Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde unter anderem die Struktur der Geschäftsstelle wie auch die Finanzierung des benötigten Personals der Stiftung zum Transition Zentrum thematisiert. Zur Debatte steht auch eine Briefmarkenaktion, bei der Sondermarken mit einem Zuschlag gedruckt werden könnten. Dieser würde dann dem Grundstockvermögen der Stiftung zugeführt werden.

Die VdO ist ebenfalls zu einem Brainstorming aufgefordert, wie sie die Stiftung und das geplante Transition Zentrum, aber auch die Tänzerinnen und Tänzer selbst praktisch unterstützen kann. Momentan wird zum Beispiel geprüft, inwieweit Deutschkurse für ausländische VdO-Mitglieder finanziell gefördert werden könnten, denn, so Sadowska, gerade die Integration der ausländischen Tänzerinnen und Tänzer ist ein wesentlicher Grundbestandteil des Transitionsgedankens. Eine solche Integration könne über das Erlernen der deutschen Sprache erfolgen.

Vorteile der Mitgliedschaft

Im Anschluss wurde noch ausgiebig über Vor- und vermeintliche Nachteile einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband generell diskutiert und nach einer allgemeinen Aussprache und Abschlussrunde waren sich die Teilnehmer einig, dass es in jedem Fall sinnvoll sei, die Symposien fortzusetzen und durchaus auch auf andere Themengebiete zu erweitern. Wir hoffen, dass wir auf diese Art und Weise und durch die entsprechenden Aktivitäten mehr Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Tanz erreichen, für unsere Arbeit interessieren und von den positiven Aspekten einer Verbandszugehörigkeit überzeugen können.

Stefan Moser

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