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Kulturpolitik

Brennpunkte

Zur Situation deutscher Theater und Orchester

Erzgebirgische Theater und Orchester GmbH Annaberg-Buchholz (ETO)

Wie in der letzten Ausgabe berichtet, ist die Erzgebirgische Theater und Orchester GmbH Annaberg-Buchholz (ETO) die letzte Kultur-Institution in Sachsen, die nicht in vollem Maße zur flächentarifgerechten Bezahlung ihrer Mitarbeiter zurückkehren kann, weil – wegen der fehlenden Bereitschaft der Gesellschafter, die entsprechende Kofinanzierung mitzutragen – die beantragten Mittel aus dem Kulturpakt nicht für eine komplette Rückkehr zur Fläche ausreichen.

Immerhin konnte zumindest eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung erreicht werden. Am 31.01.2019 fanden dementsprechend Verhandlungen über eine Anpassung des aktuell bis 30.12.2020 noch bestehenden HTV statt. Danach soll der bisher geltende HTV abgelöst werden durch einen neuen HTV mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2022, die dem Zeitraum für die aus dem Kulturpakt beantragten Mittel entspricht, bei einem von 9,9 % auf 5 % abgesenkten Verzichtsvolumen mit entsprechendem Freizeitausgleich. Derzeit läuft noch die redaktionelle Abstimmung und Prüfung des neuen HTV durch die Tarifgremien.

Plauen/Zwickau

In Plauen/Zwickau stehen, nachdem sich die beiden Städte abschließend auf einen neuen Grundlagenvertrag geeinigt haben und dem Kulturpakt des Freistaates beigetreten sind, hinreichend Mittel zur Verfügung, um den bisher durch die Mitarbeiter geleisteten Verzicht zu beenden. Für den 27.03.2019 sind dementsprechend Verhandlungen für das Theater Plauen/Zwickau anberaumt. Entscheidend wird hierbei sein, die im Rahmen des letzten HTV vereinbarten Vorkehrungen vor einem weiteren strukturellen Abbau im Personalbereich zu sichern.

Frankfurt/Main

Endlich fand am 28.02.2019 eine Verhandlung über die Anpassung der Medienpauschale für den Chor der Oper Frankfurt/M. statt. Diese Pauschale hätte laut geltendem Haustarifvertrag schon seit 2013 angepasst werden müssen. Der Verlauf der Verhandlung war ernüchternd: Selbst das schon einige Zeit zuvor inoffiziell übermittelte und von den Gewerkschaften VdO und GDBA als völlig unzureichend erachtete Angebot, die Pauschale von derzeit 148 Euro pro Monat auf 160 Euro zu erhöhen, wurde zurückgezogen. Grund: Massive Mittelkürzungen durch die Stadt Frankfurt und fehlende Förderung durch das Land Hessen.
Da ist – prima vista – etwas dran: Die Stadt Frankfurt hat Ende 2018 die Sachmittel für die Oper um rund 1,1 Million Euro gekürzt und übernimmt in den nächsten Jahren zudem nur einen Teil der Tariferhöhungen. Stattdessen werden andere Bereiche wie städtische Schwimmbäder verstärkt gefördert.

Natürlich ist es ein Unding, dass ein Rechtsträger die von ihm für seine sonstigen Beschäftigten automatisch getragenen Tarifsteigerungen im Theater wieder einmal nicht voll ausgleicht. Natürlich ist es widersinnig, wenn eine Stadt in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen einem international beachteten Erfolgsprojekt wie der Oper Frankfurt durch massive Kürzungen die Flügel stutzt. Dass dies aber auf dem Rücken der Mitarbeiter/innen ausgetragen werden soll, ist angesichts der Größe des Gesamtbudgets der Oper und der damit zwangsläufig verbundenen Spielräume ebenfalls nicht hinnehmbar. Die Medienpauschale der Orchestermitglieder beträgt derzeit immerhin 420 Euro! VdO und GDBA werden ihre Forderungen gegenüber dem Intendanten und – gemeinsam mit diesem – gegenüber der Stadt Frankfurt mit Nachdruck weiter verfolgen.

Cottbus

In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben sich die Künstlergewerkschaften Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO), Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA), Deutsche Orchestervereinigung (DOV) und ver.di zur Theaterfinanzierung im Land Brandenburg geäußert und die Einhaltung bestehender Tarifverträge gefordert. Unter der Überschrift „Über eine Million Euro fehlen“ begrüßen sie zunächst die neue Finanzierung der Orchester und Theater im Land Brandenburg. Allerdings hatte sich das Staatstheater Cottbus im November 2013 tarifvertraglich verpflichtet, spätestens zum 1. Januar 2020 alle Beschäftigten nach vollem Flächentarif zu bezahlen. Diese Verpflichtung erfolgte mit Zustimmung des Landes und des Stiftungsrates der Brandenburgischen Kulturstiftung. Die jetzt eingestellten Mittel reichen dafür immer noch nicht aus. „Das Land Brandenburg und die Stadt Cottbus sind jetzt gefordert, bis zum Ende des Jahres 2019 die noch fehlenden Mittel von über einer Million Euro einzustellen“, sagt Gerrit Wedel, stellvertretender VdO-Geschäftsführer. „Die Rückkehr zur Fläche war die Geschäftsgrundlage der vergangenen Verzichte der Beschäftigten. Die Politik ist es den Beschäftigten des einzigen Staats- und Mehrspartentheaters im Land Brandenburg schuldig, die tariflichen Vereinbarungen auch einzuhalten, pacta sunt servanda.“ Die komplette Pressemitteilung mit Zitaten aller Gewerkschaften finden Sie auf www.vdoper.de/nachrichten/index.html.


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