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VdO-Nachrichten

Top secret! – Tarifeinheit

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung, bei der die beschwerdeführenden Berufsgewerkschaften und überwiegend zumindest skeptischen Experten sich einer eindrucksvollen Phalanx stalinistischer Arbeitnehmer- und opportunistischer Arbeitgebervertreter, die, flankiert von einer plurophoben Arbeitsministerin, im Falle des Fortbestandes gewerkschaftlicher Pluralität den Untergang des Abendlandes heraufbeschworen, gegenübersahen, fällte das Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2017 sein Urteil zum Tarifeinheitsgesetz. Quintessenz dieses in vieler Hinsicht problematischen Urteils war: Das Gesetz ist weitgehend grundgesetzkonform, nur seine Kernregelung, der § 4a TVG, ist es nicht. Sie hätte eigentlich für nichtig erklärt werden müssen, wurde es aber nicht; vielmehr gab es für den Gesetzgeber beziehungsweise die ihn steuernde Bundesregierung Nachbesserungsfrist bis 31. Dezember 2018.
Der ist vorbei – aber was ist denn nun aus der Sache geworden, die seinerzeit so hohe politische Wellen geschlagen hatte? In der öffentlichen Diskussion war sie tot – hatte gar die Bundesregierung ihren Nachbesserungsauftrag verschlafen? Natürlich nicht – nur wollte man dieses peinliche Thema einschließlich des fortdauernden eigenen Versagens nicht noch einmal an die große Glocke hängen: Gut versteckt in einem unverdächtig erscheinenden „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ wurde am 18. Dezember 2018 noch schnell ein Zitat des Tenors des Verfassungsgerichts-Urteils in die monierte Norm implantiert – ein blamables Zeichen von Sturköpfigkeit bei gleichzeitiger juristischer, politischer und ethischer Inkompetenz. Ob die vom BVerfG gerügte Norm so einfach in die Verfassungsmäßigkeit gebogen werden kann, ist mehr als zweifelhaft. Ob sich die Mühe und die Kosten einer erneuten Verfassungsbeschwerde lohnen, ist fraglich.

Eine Anhörung aller betroffenen Gewerkschaften war im Vorfeld ankündigungswidrig und erwartungsgemäß nicht erfolgt. Die VdO und offenbar auch die anderen seinerzeit beschwerdeführenden Berufsgewerkschaften sind zurzeit noch zurückhaltend. Immerhin kann die Frage bei Bedarf ja auch in regulären Gerichtsverfahren inzidenter geprüft und gegebenenfalls einem Normenkontrollverfahren zugeführt werden.

Andauernde Tarifverweigerung in Rostock

Der Rechtsstreit um die Gewährung der Tariferhöhungen an Mitglieder des Chores des Volkstheaters Rostock (VTR) seit dessen Austritt aus dem deutschen Bühnenverein geht in die dritte Runde. In zweiter Instanz (Bühnenoberschiedsgericht) hatten die Kolleg/innen vollumfänglich gewonnen – mit einer für das VTR niederschmetternd klaren Begründung. Dennoch lässt der Arbeitgeber nicht locker und treibt das Verfahren – wohl durch den Rechtsträger getrieben – nunmehr durch die Instanzen staatlicher Gerichtsbarkeit und lässt einen Großteil des Opernchores widerrechtlich auf dem Tarifstand von 2013(!) „verhungern“. Dabei erzielt die Stadt Rostock zweistellige Millionenüberschüsse. Auch nach dem Theaterpakt Mecklenburg-Vorpommern sollen alle Häuser des Landes (und dazu gehört, Bühnenvereins-Mitgliedschaft hin oder her, auch das VTR) in den Flächentarif zurückgeführt werden. Warum also diese unsinnige und kostentreibende Zermürbungstaktik, die mit Schaffung eines selbstgemachten Tarif-Chaos den erklärten Zielen des Landes und aller anderen Akteure zuwiderläuft? Im Mai – parallel zu den Europa-Wahlen – sind in Rostock Oberbürgermeister-Wahlen. Es ist zu hoffen, dass die halsstarrige, Unfrieden stiftende Bockigkeit des bisherigen Amtsinhabers durch eine Person mit Sachverstand und politischem Augenmaß abgelöst wird.

Wir gratulieren

zum 25-jährigen Bühnen-jubiläum

  • Frank Heinrich Theater Magdeburg

zum 40-jährigen Bühnen-Jubiläum

  • Elisabeth Dembeck Theater Magdeburg

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