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Kulturpolitik

Kooperation und Mindestgagen

Der Schweizerische Bühnenkünstlerverband stellt sich vor

Seit einigen Jahren ist die VdO Mitglied in der Fédération Internationale des Acteurs (FIA) und ihrer europäischen Untergruppe, der EuroFIA. Hier trifft sie auf Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern. Elisabeth Graf, Schauspielerin und Präsidentin des Schweizerischen Bühnenkünstlerverband (SBKV), stellt ihren Verband und seine Arbeit vor.

Liebe VdO-Mitglieder, sehr gerne komme ich der Bitte nach, Ihnen den Schweizerischen Bühnenkünstlerverband SBKV vorzustellen. Es ist ein grosser Vorteil, dass die Mitglieder unserer beiden Verbände bei Problemen während eines Engagements im anderen Land, nach Rücksprache mit dem eigenen Verband in der Heimat, beim Verband im Gastland Hilfe finden.

Der SBKV, der 2020 sein 100-jähriges Jubiläum feiert, ist eine unabhängige, eigenständige Künstlergewerkschaft und gleichzeitig die wichtigste schweizerische Berufsorganisation für Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Bühne, Film, Fernsehen und Radio tätig sind. Rechtlich als Verein mit Sitz in Zürich organisiert, verfolgt der SBKV den Zweck, die wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen und künstlerischen Interessen seiner Mitglieder zu wahren und zu fördern. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckt sich über die ganze Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Mit seinen zirka 1.200 Mitgliedern (bei einer Gesamt-
einwohnerzahl in der Schweiz von zirka 8 Millionen) verzeichnet der Verband einen hohen Organisationsgrad. Dabei sind nur etwa ein Viertel der Mitglieder festangestellt, drei Viertel sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Gastengagements bei wechselnden Arbeitgebern. Die Mitglieder kommen aus allen Bühnensparten (Schauspiel, Oper, Ballett/Tanz, Musical) und künstlerischen Berufen, darunter Schauspieler, Sänger (Solisten und Chorsänger), Tänzer (Solisten und Gruppentänzer), Regisseure und Choreografen, Bühnenbildner, Kostümbildner, Regieassistenten, Inspizienten. Der größte Teil der Mitglieder ist der Sparte Sprechtheater zuzuordnen, dann folgt die Oper und an dritter Stelle der Tanz.

Im Vergleich zu Deutschland ist die Schweizer Opernlandschaft sehr klein. Neben dem Opernhaus Zürich mit den Sparten Oper und Ballett gibt es die Dreispartenhäuser in Basel, Bern, St. Gallen und Luzern. Das TOBS in Solothurn und Biel (früher hieß es Städtebundtheater Biel-Solothurn) ist mit seinen Eigenproduktionen eigentlich ein Zweispartenhaus, kauft aber Tanzproduktionen ein, die dann an externen Spielstätten aufgeführt werden. In Genf haben wir ein 2-Spartenhaus (Tanz und Oper).

Geschichte

Im August 1920 wurde der SBKV als „Verband der Bühnenkünstler in der Schweiz“ gegründet. Ein halbes Jahr später folgte in Basel die Gründung des „Chorsänger- und Ballettverbands“. Beide Verbände schlossen sich 1933 dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) an; 1961 fusionierten sie unter dem Namen SBKV, verblieben aber als eine Sektion im VPOD. In einer Urabstimmung im Mai 1995 beschlossen die SBKV-Mitglieder, sich vom VPOD zu lösen; seither besteht der SBKV als unabhängiger Verband. Dieser Alleingang erwies sich für den Verband als äußerst positiv, das vom Großverband prognostizierte Fiasko blieb aus. Ein positiver Aspekt war die finanzielle Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Es war eine „unangenehme Scheidung“, heute arbeiten die Gewerkschaften aber zusammen. Am Opernhaus Zürich zum Beispiel gibt es eine Personalkommission mit Vertretern aller am OHZ vertretenen Gewerkschaften. Ab 1933 bestand eine – heute nicht mehr existente – Paritätische Prüfungskommission, die sich aus Vertretern des SBKV, des Schweizerischen Bühnenverbands SBV und des Bundesamts für Industrie, Gewerbe und Arbeit zusammensetzte. Hier wurden, bevor es staatliche Abschlüsse gab, Künstlerinnen und Künstler am Ende ihrer Ausbildung geprüft und diplomiert.

Dienstleistungen

Der SBKV ist eine Gewerkschaft und als solche Sozialpartner des Schweizerischen Bühnenverbands (SBV), mit dem er die an dessen Bühnen geltenden Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Mindestlöhne aushandelt: GAV Solo sowie GAV Gruppen für Chormitglieder und Gruppentänzer. Diese ausgehandelten GAV gelten dann für alle Künstler, die an einem Haus, das Mitglied des SBV ist, beschäftigt sind, auch für Nichtmitglieder. An jedem Theater einzeln ausgehandelt werden die Hausverträge, in denen es um Hausspezifisches (z.B. Probenordnung) geht.

Einmal im Jahr trifft man sich zur Tarifkommissionssitzung. Dort werden die Mindestgagen vereinbart. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung ist gut. Sie verstehen sich als Sozialpartner, nicht als Sozialgegner. Klar ist: Ohne diese Tarifverhandlungen gäbe es sehr viel weniger Bewegung im Bereich der Mindestgagen.

Der SBKV bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz, Rechtsberatung auf den Gebieten Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Sozialversicherungsrecht, Beratung bezüglich Gagen, Fachberatung für Leistungsschutz, Zweitnutzungs- und Interpreten- und Urheberrecht. (Dabei ist die Zahl der Opernaufzeichnungen in den letzten Jahren leider merklich zurückgegangen.) Angeboten werden außerdem Vernetzungsveranstaltungen, Workshops zu Themen wie Gagenverhandlung, Absicherung im Alter, Selbstpromotion in den sozialen Medien, Mittelbeschaffung für künstlerische Projekte und anderes. Darüber hinaus gibt es einen Vermittlungskatalog, ein vierteljährlich erscheinendes Verbandsmagazin, einen Newsletter sowie verschiedene weitere Dienstleistungen und Vergünstigungen.

Zu den größten Leistungen des SBKV gehört die Gründung einer Pensionskasse (CAST) für freischaffende Künstler bei Bühne, Film und TV sowie die Gründung der Schweizerischen Stiftung für die Umschulung von darstellenden Künstlerinnen und Künstlern (SSUDK). Die Dienste der Stiftung werden vor allem von Tänzern genutzt, aber auch Opernsänger und Schauspieler profitieren von diesem Angebot. Die Stiftung, die auch Nichtmitgliedern offen steht, bietet Beratung, Begleitung und finanzielle Unterstützung an. Die Beschaffung ausreichender Mittel ist dabei allerdings eine große Herausforderung.

Organisation

Oberstes Organ ist – unter Vorbehalt der Urabstimmung – die jährliche Delegiertenversammlung, die jährlich den Vorstand (9 bis 11 Mitglieder), die Präsidentin und die beiden Vizepräsidentinnen sowie die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission wählt. Der Vorstand trifft sich etwa viermal im Jahr und ist für die strategische Leitung des Verbandes verantwortlich. Der SBKV unterhält an den GAV-Theatern jeweils Ortsgruppen. Zudem gibt es für die freischaffenden Mitglieder gebietsmäßig organisierte Ortsgruppen. Die Ortsgruppen werden von einem Ortsgruppenvorstand geleitet und halten mindestens eine Versammlung pro Spielzeit ab. Jede Ortsgruppe wählt jährlich ihre Delegierten, die sie an der Delegiertenversammlung vertreten. Viele Mitglieder bleiben über das Rentenalter hinaus dem SBKV als Aktive treu, da sie freischaffend weiterarbeiten.

Personal

Der SBKV beschäftigt eine Geschäftsleiterin in Vollzeit. Seit 2015 ist das Salva Leutenegger, die die Verbandsgeschäfte führt und Mitglieder berät. Dazu kommen zwei weitere feste Mitarbeitende in Teilzeit sowie Redakteur und Gestalter des Magazins „Das Ensemble“. Außerdem ist eine Vertrauensanwältin im Mandatsverhältnis für den Verband tätig.

Vernetzung

Der SBKV arbeitet mit anderen Schweizer Berufsverbänden auf Projektebene zusammen. Dabei gibt es durchaus „Konkurrenz im eigenen Land“. Ein Verband, der die „Freie Szene“ vertritt, hat sich allerdings vor kurzem mit einem Verband zusammengeschlossen, der auch Theater und Veranstalter d.h. Arbeitgeber vertritt. Der SBKV ist unter anderem assoziiertes Mitglied des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Mitglied des schweizerischen Dachverbands der kulturellen Organisationen Suisseculture, außerdem vertreten in den Vorständen und Gremien der Verwertungsgesellschaft Swissperfom, der Schweizerischen Interpretengenossenschaft, einiger Stiftungen sowie der FIA. Er ist auch Mitglied des Kartellverbandes deutschsprachiger Bühnenangehöriger und Gründungsmitglied des Dachverbandes „Szene Schweiz“, dem Berufsverbände der darstellenden Kunst in der deutsch-, der französisch- und der italienischsprachigen Schweiz angehören. Dazu muss man sagen, dass sich die Theatersysteme in den verschiedenen Teilen der Schweiz stark unterscheiden. Während es in der italienischen und französischen Schweiz im Wesentlichen Stagione-Betriebe gibt, verfügt die deutsche Schweiz über Repertoiretheater mit festen Ensembles. Man muss hier durchaus von unterschiedlichen Kulturräumen sprechen. Trotzdem ist eine verbandsübergreifende Zusammenarbeit sinnvoll, auch weil nur landesweit aktive Verbände Zuschüsse vom Bundesamt für Kultur erhalten.
Die Vernetzung mit Gewerkschaften anderer Länder spielt sich vor allem in der FIA und Euro-FIA ab, bei den regelmäßigen Treffen und Kongressen. Der SBKV freut sich über jede wertvolle Gelegenheit, sich mit den Vertretern der VdO auszutauschen.

Ein bisschen enttäuscht war man in der Schweiz darüber, dass der vom deutschen Arbeitgeberverband ausgehende Antrag, die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen, sich auf Deutschland beschränkte und nicht den gesamten deutschsprachigen Theaterraum einschloss. Hier hätten wir uns auf der Arbeitgeberseite eine grenzübergreifende Zusammenarbeit gewünscht. Im Übrigen ist zu beobachten, dass in den Chören der Schweizer Theater nur wenige Schweizer singen. Hier gibt es einen großen Anteil ausländischer, insbesondere deutscher Sängerinnen und Sänger.

Herausforderungen

Die größte Herausforderung ist, wie überall, die Anhebung der Mindestgagen auf ein Niveau, das sich sehen lassen könnte. Dies betrifft allerdings nicht den größeren Teil der Chorsängerinnen und Chorsänger in der Schweiz. Deren Löhne liegen über dem Mindestlohn. Die niedrigsten Löhne gelten für Gruppentänzer, Solotänzer, Gesangssolisten (sofern sie nicht prominent sind) und für freischaffende Schauspieler und Tänzer. Ein Corps de Ballet gibt es nur noch am Opernhaus Zürich. Die meisten Tänzerinnen und Tänzer haben Soloverträge. Tiefe Gagen werden wie überall mit Subventionskürzungen begründet. Im letzten Jahr hat der SBKV eine Lohnkampagne gestartet, über die die Tagesschau berichtete und die auch bei Politikern Beachtung fand. Der Arbeitnehmerschutz ist in Deutschland stärker als in der Schweiz. In den letzten Jahren sind zwei Schauspieltheater aus dem Schweizerischen Bühnenverband ausgetreten. Das bedeutet, dass Mindestlöhne und der GAV an diesen Häusern keine Rolle mehr spielen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass ein Haus dem SBV neu beigetreten ist.

Elisabeth Graf


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