Zur Startseite


 

 
Zur Startseite von Oper & Tanz
Aktuelles Heft
Archiv & Suche
Stellenmarkt
Oper & Tanz abonnieren
Ihr Kontakt zu Oper und Tanz
Kontakt aufnehmen
Impressum
Datenschutzerklärung

Website der VdO


 

Aktuelle Ausgabe

Editorial

Kulturpolitik
Brennpunkte
Zur Situation deutscher Theater und Orchester
Unschätzbarer Aktivposten
Kulturthesen wider die Schließungsdebatte
Den Nachwuchs ernst nehmen
Musiktheater für junges Publikum
Vom Original und seinen Variationen
Zum aktuellen Stand der Musikvermittlung

Portrait
Im Schatten des Musiktheaters
Die Stadt München und ihr Tanztheater
Eigentlich geht es uns gut
Das Theater für Niedersachsen
Aufbruch in die Zukunft
Die John Cranko Schule feierte 40. Jubiläum

Berichte
Konzentriertes Heldentum
Peter Breuers „Siegfried“ in Karlsruhe
Konwitschnys Abschied aus Leipzig
Verdis „Macbeth“ an der Leipziger Oper
Paukenschlag aus der Provinz
Salvatore Sciarrinos „Luci mie traditrici“ in Passau
Grell-schöne Turandot-Show
Puccini als 3D-Totaltheater in München
Neue Nussknacker-Positionen
Inszenierungen in Deutschlands Süden

VdO-Nachrichten
Nachrichten
VdO-Geschäftsstelle zieht um! – Änderung in der Sozialgesetzgebung 2012 – Wir stellen vor: Köpfe der VdO: Henrik Czerny, Mitglied des Bundesvorstands – Tarifrunde 2012 – Werbungskosten bei wechselnden Tätigkeitsstätten – Wir gratulieren
Forum: Leserbrief zum Beitrag: „Ein freier Abend pro Woche ist zu wenig“, Ausgabe 6/ 2011

Service
Schlagzeilen
Namen und Fakten
Stellenmarkt
Spielpläne 2011/2012

 

VdO-Nachrichten

VdO-Geschäftsstelle zieht um!

Die VdO-Hauptgeschäftsstelle wird im März 2012 von Mainz nach Köln verlegt. Die Adresse ist:

Kolumbastraße 5 (schräg gegenüber der Oper)
50667 Köln
Telefon- und Faxnummer im nächsten Heft

Änderung in der Sozialgesetzgebung 2012

Am 28.12.2011 wurde das ‚Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungs-chancen am Arbeitsmarkt‘ vom Bundespräsidenten unterzeichnet und ist damit rechtswirksam.
Bei den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wird neben dem Vergabeverfahren ein alternatives Gutscheinverfahren eingeführt (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, AVGS). Für die Bezieher von Arbeitslosengeld gibt es einen Rechtsanspruch auf einen AVGS zur Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit. Die mögliche Dauer einer betriebsnahen Erprobungsphase bei einem Arbeitgeber wird von vier auf bis zu sechs Wochen erhöht. Für Langzeitarbeitslose und junge Menschen mit schweren Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wird die mögliche Dauer dieser Erprobungsphasen auf bis zu zwölf Wochen verlängert.

Aufgrund der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels werden die Förderungsmöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung weiterentwickelt. Die verschiedenen Regelungen werden zusammengefasst. Bei der Förderung der Weiterbildung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen wird mit dem Programm WeGebAU die Möglichkeit einer anteiligen Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Befristet auf drei Jahre wird diese Weiterbildungsförderung auch für Beschäftigte unter 45 Jahren ermöglicht. Der Arbeitgeber muss mindestens 50 Prozent der Kosten übernehmen.
Für den Rechtskreis SGB II wird eine Möglichkeit geschaffen, gezielt Weiterbildungsmaßnahmen einzukaufen. Für arbeitsmarktfernere Personengruppen, die Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben, wird damit der Zugang zu beruflicher Weiterbildung erleichtert.

Keine Änderungsempfehlung gaben die Vermittler dagegen zum Gründungszuschuss ab. Daher bleibt es bei den Regelungen, die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte. Eine Evaluation soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten - darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung.
Spürbare Veränderungen gibt es 2012 für Empfänger von Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Der Regelsatz für volljährige alleinstehende Leis-tungsberechtigte steigt von 364 Euro auf 374 Euro monatlich, für Kinder und Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften gelten 60 bis 90 Prozent dieses Satzes Die Erhöhung um 2,7 Prozent gründet auf den neuen Berechnungsmodalitäten. Dabei wird die Entwicklung der Preise und Renten anteilig berücksichtigt. Zusätzlich zum Regelbedarf werden wie bisher auch Wohn- und Heizkosten im angemessenen Rahmen erstattet.?Die Erhöhung der Regelbedarfe bedeutet auch, dass etwas mehr Menschen als bisher mit geringem Arbeitsverdienst künftig einen Anspruch auf eine aufstockende Leistung nach den Hartz-IV-Gesetzen haben.?Entsprechend den Veränderungen bei den Hartz-IV-Empfängern erhöht sich auch der Regelbedarf für die Grundsicherung im Alter und bei Behinderung auf 374 Euro.

Quelle: Stiftung TANZ

Aktuelle Eckwerte der Sozialversicherung

Ab dem 1. Januar 2012 gelten in den einzelnen Zweigen der
Sozialversicherung folgende Eckwerte:
1. Beitragssätze
Rentenversicherung: 19,6% (Vorjahr: 19,9%)
Arbeitslosenversicherung: 3,0% (unverändert)
Kranken-/Pflegeversicherung: 15,5%
(AG: 7,3%, AN 8,2%; unverändert)
2. Beitragsbemessungsgrenzen:
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
West: € 67.200 p. a. / € 5.600 p. M.
Ost: € 57.600 p. a. / € 4.800 p. M.
Kranken- und Pflegeversicherung:
einheitlich: € 45.900 p. a. / € 3.825 p. M.
3. Versicherungspflichtgrenze:
allgemeine (für zuvor gesetzlich Versicherte): € 50.850 p. a.
besondere (für bereits privat Versicherte): € 45.900 p. a.

Wir stellen vor: Köpfe der VdO

Henrik Czerny, Mitglied des Bundesvorstands

Henrik Czerny, geboren 1965 in Berlin, wurde schon im Kindesalter für den Gesang entdeckt. Er war von 1973 bis zum Abitur 1983 Mitglied des Rundfunkkinderchores Berlin und studierte ab 1986 Gesang an der HfM „Hanns Eisler“ in Berlin bei Heinz Reeh.

Seine Bühnenlaufbahn begann er 1990 als lyrischer Bariton am Theater „Neue Bühne“ Senftenberg, wo er viele verschiedene Opernpartien sang, von Mozart bis Britten. Des weiteren war er vor allem in Berlin im Konzertfach tätig, unter anderem am Konzerthaus mit regelmäßigen Balladenabenden im Musikclub.

Seit 1994 ist er Mitglied des Staatsopernchores Stuttgart im 1. Bass und übernimmt auch hier immer wieder kleinere solistische Aufgaben. Von 1999 an war er insgesamt acht Jahre als Chorvorstand für den Staatsopernchor tätig und arbeitet jetzt seit mehreren Jahren als VdO-Vertreter der Stuttgarter Oper. Den Landesvorsitz der VdO für den Verband Baden-Württemberg übernahm er 2006 von Winfried Knoll.

Was machen Sie am liebsten außerhalb des Theaters?
Wenn es die Zeit erlaubt, male ich; außerdem lese ich viel und schaue mir sehr gern Dokumentationen über andere Länder und Landschaften der Erde an, egal ob in Büchern, Filmen oder im Fernsehen. Und ich versuche, meinen Kindern ein hilfreicher Geist zu sein und ihnen so gut es geht beim „Erwachsenwerden“ zu helfen.
Hören Sie in Ihrer Freizeit Musik?
Ich höre in meiner Freizeit nur sehr begrenzt Musik, denn davon habe ich dank meines Berufes täglich ausreichend und in verschiedenster Couleur.
Was reizt Sie an der Arbeit in der VdO?
Auch wenn unser Bühnenberuf sehr viel mit Idealismus und Enthusiasmus zu tun hat, bedarf er doch trotzdem einer zeitlichen und rechtlichen Arbeitsgrundlage. Ein Tarifvertrag kann immer nur bestimmte Dinge grundsätzlich regeln, niemals aber die Feinheiten, die jedes Theater so individuell und unverwechselbar machen. Das wirft für mich und meine VdO-Kollegen in Baden-Württemberg immer wieder Fragen und Probleme auf. Daran zu arbeiten und die noch vorhandenen „Ecken und Kanten“ zu verbessern, interessiert mich und ist eine Herausforderung, die mir Spaß macht.

Tarifrunde 2012

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes beraten derzeit intensiv über ihre Tarifforderungen für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen nach Auslaufen des derzeitigen Tarifvertrages am 29.02.2012. Es zeichnet sich ab, dass diese Forderungen ein erhebliches Volumen haben werden, wogegen die Arbeitgeber bereits im Vorfeld Sturm laufen. Schwierige Verhandlungen sind somit vorprogrammiert. Für den Bereich NV-Bühne bedeutet dies, dass der Beginn der Tarifrunde sich verzögern wird, bis sich Ergebnisse im öffentlichen Dienst zumindest abzeichnen.

Die Beschäftigten der Länder erhalten, wie bereits 2011 vereinbart, ab 01.01.2012 1,9% zzgl. 17 Euro. Um im NV Bühne weiterhin möglichst eine einheitliche Tabelle erhalten zu können, werden voraussichtlich auch die Verhandlungen für die NV Bühne-Beschäftigten der Staatstheater auf sich warten lassen, bis die Rahmendaten auch für die kommunalen Bühnen feststehen.

Werbungskosten bei wechselnden Tätigkeitsstätten

In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 09.06.2011 (AZ VI R 36/10) klargestellt, dass ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann, nicht aber mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander. Das hat Bedeutung für die steuerliche Absetzbarkeit der Wegekosten. Für die regelmäßige Arbeitsstätte – den örtlichen Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit – kann nur die so genannte Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und weiteren wechselnden Tätigkeitsstätten sind gem. § 9 Abs. 1 EStG mit den tatsächlichen Kosten als Werbungskosten zu berücksichtigen. Diese können also vollumfänglich abgesetzt werden.

Die geänderte Rechtsprechung dürfte insbesondere für die Kollegen an den Häusern mit mehreren Spielstätten interessant sein. Hier sind die Fahrten zwischen Wohnung und wechselnder Spielstätte nunmehr als Werbungskosten voll absetzbar, für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, z.B. Stammhaus, gilt die Entfernungspauschale. Der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist dabei nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Kommt allerdings keiner Spielstätte eine so zentrale Bedeutung zu, dass sie als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, sind sogar alle Fahrtkosten als Werbungskos-ten absetzbar.
Mittelbar kann das Urteil auch Auswirkungen auf die noch nicht abgeschlossene Frage der doppelten Entfernungspauschale bei geteiltem Dienst entfalten. (s. dazu auch Oper&Tanz, Ausg. 4/2010). Denn der BFH führt aus, dass sich der Arbeitnehmer nur bei einer regelmäßigen Arbeitsstelle auf die immer gleichen Wege einstellen könne und durch z.B. öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften auf eine Reduzierung der Wegekosten hinwirken könne, was die Entfernungspauschale hier rechtfertige. Bei wechselnden Arbeitsstätten sei das nicht der Fall. Wenn aber Fahrten zu unterschiedlichen Tätigkeitsstätten sogar als Werbungskos-ten absetzbar sind, ist es unter Gleichbehandlungsgrundsätzen schwer verständlich, warum durch Doppeldienste erzwungene mehrfache Fahrten zu einer Tätigkeitsstelle nur einmal im Rahmen der Entfernungspauschale absetzbar sein sollen. Die vom BFH genannten Fahrgemeinschaften fallen in diesem Falle schließlich auch mehrfach an und damit auch die entsprechenden Wegekosten. Wir sind gespannt, wie sich der BFH in dieser Frage zukünftig positioniert.

Sönke Michaels

Wir gratulieren

zum 25-jährigen VdO – Jubiläum
Ilse Timmer, Staatstheater Braunschweig
Anna Oliva Griebel, Theater Kiel
Klaus Brummer, Staatstheater Nürnberg
Andrzej Szweda, Staatstheater Nürnberg
Dorothee Fischer, Wuppertaler Bühnen
Erika Müller, Niedersächsisches Staatstheater Hannover

zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Veronika Bier, Staatsoper Unter den Linden
Dorothee Fischer, Wuppertaler Bühnen
Junko Nishi, Theater Freiburg i. Br.
Julia Mazur, Badisches Staatstheater Karlsruhe

 


startseite aktuelle ausgabe archiv/suche abo-service kontakt zurück top

© by Oper & Tanz 2000 ff. webgestaltung: ConBrio Verlagsgesellschaft & Martin Hufner