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Leserbrief zum Beitrag: „Ein freier Abend pro Woche ist zu wenig“, Ausgabe 6/ 2011

In der Tat, wenn die Wirklichkeit so wäre, wie von Herrn Bollacher beschrieben, dann wäre ein freier Abend pro Woche zu wenig. Der Grundsatz der Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf wäre eklatant verletzt.

Allerdings steht dem Chorsänger laut Tarifvertrag NV-Bühne ein ganzer und ein halber freier Tag wöchentlich zu. Gemessen an den Regelungen für Solisten (im selben Tarifvertrag) mit lediglich acht (!) freien Tagen in der Spielzeit und den unter NV-Bühne Bühnentechnik fallenden Kolleginnen und Kollegen, mit einem freien Tag wöchentlich – allerdings bezogen auf eine 40-Stundenwoche – ist die Regelung für den Opernchor nicht anders als günstig zu bewerten. Eine weitere tarifliche Ausdehnung dieser Freizeitregelung würde auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen.

Die Arbeit des Chorsängers ist eine Gruppen- oder Ensemblearbeit, in der ja durch das Zusammenwirken von Stimmgruppen das künstlerische Ziel erreicht wird. Die Komponisten haben uns weniger als Individuen gesehen, in der Regel stellen wir das Kollektiv dar. Sicher müssen wir auch als Chorsänger unsere eigene Individualität durch stimmliche oder schauspielerische Unterschiede zur Geltung bringen können, im Grunde genommen aber besteht unser Tun aus etwas Gemeinsamem.

Der Vorschlag, durch individuelles Lernen die Probenarbeit aufzubrechen, würde diesen Grundsatz sprengen und zu einer Neiddiskussion führen. Man stelle sich vor, der Chorsänger entscheide alleine darüber, ob und dass er in der Lage sei, seine Partitur ohne die vom künstlerisch verantwortlichen Chordirektor vorgesehenen Proben zu lernen: Welche Disziplinarmaßnahmen sollten verhängt werden, wenn er seiner Verpflichtungen zum Eigenstudium nicht nachkommt?

Müsste der Chordirektor jedes Mitglied vorsingen lassen um feststellen zu können, ob sie ihre „Hausaufgaben“ zu seiner Zufriedenheit erledigt haben? Und, sollte das nicht geschehen, wäre das „Hauen und Stechen“ mit den Kollegen, die die volle Probezeit im Chorsaal absolviert haben, nicht unvermeidbar?

Grundsätzlich halte ich eine andere Regelung für sinnvoller; einfach durch bessere Ausbildung und Eignung mehr Chordirektoren und Regisseure in die Lage zu versetzen, effektive Probenarbeit mit dem Opernchor zu leisten. Dadurch würde uns manch überflüssige Probe erspart bleiben.

Richard Charles
Opernchorsänger der Hamburgischen Staatsoper.

 

 

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