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Aktuelle Ausgabe

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Kulturpolitik
Brenn-Punkte
Zur Situation deutscher Theater
Berlins Opern-Reform startet
Gesetz über die „Stiftung Oper in Berlin“ vom 11. Dezember 2003
Wotans Rückkehr nach Walhall
Zum Tode von Hans Hotter
Vom Kirchenchor zur VdO
Dankesrede von Hans Hotter – Wilhelm Pitz-Preis 2003 in Bayreuth
Chor-Noten in Nöten?
Chormusikverlage in Deutschland
Regionales Musiktheater im Fokus
Diskussion: Zwischen Sparzwang und Kulturauftrag
Wer ist der Größte?
Die deutsche Ranking-Sehnsucht

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Bürgertheater par excellence
Das Mannheimer Theater wird 225
Ein kleines Wunder in Karlsruhe?
Birgit Keil ist neue Ballettdirektorin

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Kulturpolitik

Brenn-Punkte

Zur Situation deutscher Theater und Orchester

Bautzen

Das Vorhaben, das Deutsch-Sorbische Volkstheater (nur Schauspiel) und das Sorbische National-Ensemble (nur Tournee-Musiktheater) erhoffter Synergieeffekte in Technik und Verwaltung wegen zum Beginn des Jahres 2004 zu fusionieren, wurde von den Vertretern des Landes Brandenburg und des Bundes im „Rat der Stiftung für das sorbische Volk“ abgelehnt. Die wirtschaftlichen Folgen seien nicht absehbar, hieß es. Der Landkreis Bautzen, der das Volkstheater als kommunalen Eigenbetrieb unterhält, setzt nun auf Kooperation; das Sorbische National-Ensemble beabsichtigt, sich mit einem Gehaltsverzichte der Beschäftigten beinhaltenden Haustarifvertrag über Wasser zu halten.

Cottbus

Um die Personalausgaben um rund 100 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren zu reduzieren, hätte die Landesregierung von Brandenburg 1.243 betriebsbedingte Kündigungen vornehmen sowie entsprechende besoldungsrechtliche Maßnahmen ergreifen müssen. Um die Kündigungen zu verhindern, haben sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (GEW, GdP, IG Bau und ver.di) zum Abschluss eines Tarifvertrages „zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen“ bereit erklärt, der am 1. Februar 2004 in Kraft treten wird und den einzelnen Ressorts der Landesverwaltung – gewerkschaftsbestimmt – ein Wahlrecht zwischen Kündigungen oder Gehaltsverzicht bei Arbeitszeitverkürzung einräumt. Der Gehaltsverzicht bewegt sich je nach Vergütungsgruppe zwischen 1,25 und 7,5 Prozent und ist mit einem Bestandsschutz bis zum 31.12.2009 verbunden.

Der so genannte „Rahmentarifvertrag“ wird auch für die dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes unterliegenden Beschäftigten des Staatstheaters Cottbus gelten – und es sind Auswirkungen auch auf das Bühnentarifrecht zu befürchten. Genauere Informationen aus dem Kulturministerium des Landes Brandenburg lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor, auch nicht über den Stand des Vorhabens, das Staatstheater Cottbus in die Rechtsform einer Stiftung zu überführen.

Frankfurt am Main

Der Personalrat der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main und der Gesamtpersonalrat der Stadt haben ihren Widerstand gegen die Umwandlung des Theaters in die schon 1997 beschlossene GmbH aufgegeben, nachdem die Stadt den nicht künstlerisch Beschäftigten Erhalt der Arbeitsbedingungen, Widerspruchsrecht, Rückkehrrecht im Falle einer Insolvenz und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 2009 zugesichert hatte.

Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Beschäftigten mittels Gestellungsverträgen sozusagen „Leiharbeitnehmer“ bei der GmbH. Den künstlerisch Beschäftigten steht zwar das Widerspruchsrecht nach § 613 a BGB zu, aber weder der Bestandsschutz bis 2009 noch das Rückkehrrecht in die Dienste der Stadt.

Ludwigshafen/Mainz/Koblenz

Der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Kulturministers Jürgen Zöllner (vgl. O&T Ausg. 5/03, S. 6), das Mainzer Philharmonische Orchester und die Staatsphilharmonie Ludwigshafen zu fusionieren und zugleich die Rheinische Philharmonie Koblenz zu verkleinern, hat nach intensiven Verhandlungen, an denen Bühnenverein und Orchestervereinigung beteiligt sind, eine Modifikation erfahren. Danach sollen die drei Staatsorchester mit je 60 Planstellen in Koblenz und Mainz, mit 80 Planstellen in Ludwigshafen erhalten bleiben, jedoch enge Zusammenarbeit vereinbaren.
Um insgesamt 50 Musikerstellen sollen die drei Orchester reduziert werden; weitere Einsparungen soll ein Haustarifvertrag bringen. Die Philharmonie Koblenz mit bisher 77 Mitgliedern und das Mainzer Philharmonische Orchester mit bisher 79 Mitgliedern bespielen auch die Operntheater des Theaters der Stadt Koblenz und des Staatstheaters Mainz.

Meiningen/Eisenach

Festzustehen scheint: Die Kooperation des Südthüringischen Staatstheaters Meiningen mit dem Theater Eisenach unter gemeinsamer Leitung findet bis zum Ende der Spielzeit 2005/06 nicht statt. Eisenach hat seine Intendantenstelle neu ausgeschrieben, der Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen hat Intendant Res Bosshart beauftragt, für das Theater Meiningen ein eigenständiges Konzept für die Spielzeiten 2004/05 und 2005/06 vorzulegen.

„Eigenständiges Konzept“ kann nur „Einsparkonzept“ bedeuten; das heißt die Theaterleitung muss über Stellenabbau, Streichung der Festwoche, Verzicht auf Ballettbespielung, Aufgabenreduzierung und haustarifvertraglichen Gehaltsverzicht der Beschäftigten nachdenken. Denn: Eine Finanzierungslücke in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro ist für die beiden Spielzeiten auszugleichen (s. O&T Ausg. 6/03, S. 6).

 

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