Daneben gibt es Haus- oder Firmentarifverträge. Ihr räumlicher Geltungsbereich ist aufeine Firma oder auf einen Konzern beschränkt. Haustarifverträge existieren beispielsweise für die Orchester und Chöre der ARD-Rundfunkanstalten. Seit einigen Jahren werden jedoch bundesweit Haustarifverträge einer neuen Qualität abgeschlossen: Verträge, die innerhalb eines geltenden Flächentarifvertrags von dessen Regelungen abweichen, meist mit für die Beschäftigten ungünstigeren Regelungen insbesondere in den Bereichen der Arbeitszeiten und/oder des Entgelts. Die Ermächtigung zum Abschluss solcher Haustarifverträge kann auf dem Einvernehmen der für den Flächentarifvertrag zuständigen Tarifparteien oder auf einer entsprechenden Öffnungsklausel im Flächentarifvertrag selbst basieren. Die Beispiele für derartige „Haustarifverträge neuer Qualität“ sind Legion: im Handel bei Kaufhauskonzernen, in der Automobilindustrie, im öffentlichen Dienst. Für die Gewerkschaften sind die Gründe, sich auf Verträge mit ungünstigeren Bedingungen einzulassen, fast immer die gleichen: In Betrieben, die weshalb auch immer in wirtschaftliche Krisen geraten sind, soll Arbeitsplatzabbau, womöglich drohende Schließung verhindert werden. Wenn die VdO in Abstimmung mit ihren Mitgliedern
und ihrem Bundestarifausschuss Dienten die Haustarifverträge anfangs dazu,
scheinbar zeitlich begrenzte Engpässe zu überbrücken
oder bei gedeckelten Haushalten die Personal- und Sachkostensteigerungen
abzufangen, so droht jetzt eine Abwärtsspirale. Zum einen ist
in den von Steuerausfällen und hoher Verschuldung besonders
betroffenen Kommunen und Ländern eine Besserung der Lage nicht
in Sicht, so dass der Haustarifvertrag mit zunehmend schmerzlicheren
Einschnitten zum Dauerzustand zu werden droht, zum anderen gerät
der den Beschäftigten in Technik und Verwaltung aufgrund des
„Tarifvertrages über die soziale Absicherung“ im
öffentlichen Dienst zustehende Freizeitausgleich in Konflikt
mit der Aufrechterhaltung des Spielbetriebs. Gefährlichste
Folge der Solidarbereitschaft der Beschäftigten ist es jedoch,
bei den Zuschussgebern den Eindruck entstehen zu lassen, Theater
sei bei gleicher Qualität auch billiger zu haben. Sparbegehrlichkeiten
werden dort wach, wo sie nicht gerechtfertigt sind. Ihr Stefan Meuschel |
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