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VdO-Nachrichten

vdo aktuell

Tarifanpassung 2013 vereinbart

Zum dritten Mal in Folge konnte am 10.04.2013 in Köln in nur einer Verhandlungsrunde die Tarifanpassung für die nach NV Bühne Beschäftigten vereinbart werden. Dabei konnte sich die VdO für die Chöre und Tanzgruppen gegen die anfänglichen Vorstellungen des Deutschen Bühnenvereins mit einem Strukturmodell durchsetzen, das zum einen eine sinngemäße Übernahme der divergierenden Tarifabschlüsse der Bereiche des öffentlichen Dienstes beinhaltet, zum anderen eine einheitliche Gagentabelle für die TVöD-Häuser und die TV-L-Häuser möglichst weitgehend erhält. Hier eine Übersicht über die vereinbarten Anpassungen für Opernchöre und Tanzgruppen:

Alle Vergütungen sowie die Gagenrahmen werden rückwirkend zum 01.01.2013 linear um 2,65% erhöht. Zum selben Zeitpunkt entfällt der bisherige 1%ige Vergütungsausgleich für die TVöD-Häuser. Ab 01.10.2013 erhalten die Beschäftigten der TVöD-Häuser einen erneuten Vergütungsausgleich in Höhe von nunmehr 1,18%.

Für Solisten und künstlerisch-technisches Personal werden die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes 1:1 übernommen, das heißt: In den TVöD-Häusern werden die Vergütungen zum 01.01.2013 sowie zum 01.08.2013 um je 1,4% erhöht, in den TV-L-Häusern erfolgt eine einmalige Erhöhung um 2,65% zum 01.01.2013. Bereits im vergangenen Jahr war eine Erhöhung der Mindestgage auf 1.650,- € zu Beginn der Spielzeit 2013/14 vereinbart worden.

Wiederum mussten einige Bühnen, die auch für ihr nichtkünstlerisches Personal aus den Arbeitgeberverbänden des öffentlichen Dienstes ausgetreten sind, aus der Einigung ausgenommen werden.

Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Tarifausschusses des Deutschen Bühnenvereins. Weitere Einzelheiten sowie die aktuellen Gagentabellen finden Sie auf der internen Seite von www.vdoper.de, sobald der Abschluss bestätigt ist.

Neue Regelungen bei der GVL

Nach fast einem Jahr fand am 21.03.2013 ein weiteres Gespräch von VdO-Vertretern mit der Geschäftsführung der GVL statt. In der Zwischenzeit hatte es sich im Austausch mit der Aufsichtsbehörde der GVL, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), erwiesen, dass das ursprünglich angedachte Modell der Unterbevollmächtigung des „Klangkörperbeauftragten“ durch den jeweiligen Klangkörpervorstand nicht haltbar ist. Die GVL hat daher in Absprache mit dem DPMA festgelegt, dass der Klangkörperbeauftragte analog dem Klangkörpervorstand zu wählen ist, und dies im Verteilungsplan, der in seiner jeweiligen Fassung auch immer Bestandteil der individuellen Wahrnehmungsverträge ist, geregelt.

Für die Opernchöre und Tanzgruppen heißt dies, dass §§ 48, 49 NV Bühne sinngemäß anzuwenden sind – da nur eine Person zu wählen ist, ohne § 48 Absatz 5 Unterabsätze 2 und 3. Problematisch dabei ist, dass die Wahl des Chor- bzw. Tanzgruppenvorstandes jeweils nur für zwei Spielzeiten erfolgt, die Tätigkeit der Klangkörperbeauftragten hingegen längerfristig angelegt sein sollte. Wir schlagen daher vor, analog zur Amtsperiode der VdO-Gremien grundsätzlich eine vierjährige Amtsperiode vorzusehen. Dies müsste dann in der Wahlversammlung vorab separat beschlossen werden. Die Möglichkeit der Abwahl gemäß § 49 Absatz 4 NV Bühne bleibt davon unberührt. Die Klangkörperbeauftragten sollten sich dann umgehend mit der GVL in Verbindung setzen, um sich in das Meldesystem ARTSYS einweisen zu lassen.

Sofern kein Klangkörperbeauftragter gewählt wird, bleibt den Mitgliedern die Möglichkeit der individuellen Meldung, online oder in Papierform. Dies ist jedoch mit einem deutlich erhöhten Nachweis-Aufwand verbunden.

Leider ist es uns nicht gelungen, eine Aufwandsentschädigung für die Klangkörperbeauftragten zu vereinbaren. Hierfür sind – und dies ist durchaus nachvollziehbar – die verteilbaren Summen letztlich zu gering, und eine solche Vergütung vom allgemeinen Aufkommen „abzuzweigen“ wäre gegenüber den anderen Berechtigtengruppen nicht durchsetzbar.

Was jetzt noch aussteht, ist eine Haftungsfreistellung der Klangkörperbeauftragten durch die GVL, sowohl gegenüber der GVL als auch gegenüber Mitgliedern des jeweiligen Klangkörpers. Hierzu ist die GVL grundsätzlich bereit; der genaue Text ist zwischen VdO, GVL und den anderen Interessenvertretungen der Klangkörper, insbesondere der DOV, noch abzustimmen.

Neuer Landesdelegierter in Berlin

Auf der Landesdelegiertenversammlung am 29.04.2013 wurde Heiner Boßmeyer, bisher schon Ortsdelegierter der Deutschen Oper, zum neuen Landesdelegierten des Landesverbandes Berlin der VdO gewählt. Er ist Nachfolger von Bernhard Halzl von der Staatsoper, der aus persönlichen Gründen seine Ämter zur Verfügung gestellt hatte. Schon zuvor war Thomas Bischoff-Neubauer, der dieses Amt schon früher innehatte, zum Ortsdelegierten der Staatsoper gewählt worden. Die Kontaktdaten finden Sie im internen Bereich von www.vdoper.de.


 


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