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Ausgabe 2000/05

Editorial

Stölzls Reformpläne für die Berliner Opernhäuser

Die Thomaner von der Bach-Zeit bis ins 19. Jahrhundert

Theaterkultur hat lange Tradition in Koblenz

Namen & Fakten

Nachrichten

„Jakob von Gunten“ in Meißen uraufgeführt

12. Tanzfest „Tanz im August“ in Berlin

„Levins Mühle“ in Leipzig

VdO-Nachrichten

Alles, was Recht ist

Buch & CD aktuell

 

Alles, was Recht ist

Klagen gegen die Mini-Erhöhung der Renten
„Oper & Tanz“ hatte in Ausgabe 4/2000, S. 29, darüber berichtet, dass die Sozialverbände und die Gewerkschaften die Verfassungsmäßigkeit der Abkoppelung der Renten von der Einkommensentwicklung in Frage stellen. Die Bundesregierung hatte die Renten zum 1. Juli 2000 nur um den Inflationssatz von 0,6 Prozent statt um rund 2,5 Prozent angehoben.
Inzwischen haben die Sozialverbände die gerichtliche Klärung eingeleitet. Von einem positiven Ausgang der Musterverfahren würden allerdings nur diejenigen Ruhegeldempfänger profitieren, also die entsprechende Nachzahlung erhalten, die Widerspruch gegen ihre Rentenanpassungsmitteilung eingelegt haben.
Angesichts der Vielzahl der bei VdO und DAG eingegangenen Anfragen drucken wir das Widerspruchsformular nebenstehend ab. Gleichzeitig bitten wir die aktiven VdO-Mitglieder, die ihnen bekannten Ruhegeldempfänger aus ihrem Chor oder ihrem Ballett darauf hinzuweisen, dass es ratsam ist, Widerspruch einzulegen.

 

Musterbrief

 

Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Ruhrstraße 2
10709 Berlin

Datum

Rentenversicherungsnummer
Rentenanpassungsmitteilung vom

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen vorgenannte Anpassungsmitteilung
Widerspruch.

Zur Begründung führe ich aus, dass das Grundgesetz die rentenrechtlichen Anwartschaften auch insoweit schützt, als diese Leistungen im Grundsatz an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt sein müssen.

Dies ist mit der diesjährigen Anpassung der Rente in Höhe von 0,6% nicht gegeben, so dass ein Akt der Willkür durch den Gesetzgeber vorliegt.

Ich bitte, mir den Eingang des Widerspruchs zu bestätigen, und bin damit einverstanden, dass mein Widerspruch ruht bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 01. Juli 2000.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Erziehungsurlaub 2001 neu
Das Bundeserziehungsgeldgesetz, das Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub regelt, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2001 neu gefasst worden. Künftig können beide Elternteile gleichzeitig Erziehungsurlaub nehmen. Die zulässige wöchentliche Arbeitszeit währenddessen wird sich von 19 auf 30 Stunden je Elternteil erhöhen.

Ein Teil des Erziehungsurlaubs kann bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Künftig gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs. Die Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat des Babys werden je nach Familiengröße um zehn bis zwölf Prozent angehoben. Für Eltern mit einem Kind gilt dann eine Einkommensgrenze von 32.000 Mark im Jahr (Alleinstehende 26.400 Mark im Jahr).

Fürs Finanzamt arbeiten...
Der Bund der Steuerzahler teilte mit, der deutsche Bürger habe im Jahr 2000 in den ersten 155,5 Tagen nur für das Finanzamt und für die Sozialkassen gearbeitet.
Rechnerisch fülle sich erst seit Samstag, dem 3. Juni 2000, 12.00 Uhr mittags, sein eigener Geldbeutel.
Vor zehn Jahren noch habe der Bürger ganze 14 Tage mehr gehabt, für sich selbst zu arbeiten – das zeige, wie rasch die Belastung mit Steuern und Abgaben gestiegen sei. Das Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft setzte noch eins drauf: Im Jahr 1999 haben die deutschen Arbeitnehmer sechs Prozent mehr von ihrem Bruttolohn durchschnittlich an den Staat abgeben müssen als noch 1991. Von 100 Mark Bruttolohn seien 36 Mark an Fiskus und Sozialversicherungen geflossen, rechnete das IW vor. Addiere man die Abgaben der Arbeitgeber hinzu, ergebe sich, dass der Staat fast die Hälfte der Arbeitskosten kassiere.
In keinem anderen Industriestaat sei die Kluft zwischen Bruttoverdienst und Nettolohn so groß wie in Deutschland, behauptet das IW.

Ruhestand bitte anzeigen
Rentnerinnen und Rentner können gemäß § 8 Ziff. 5 der VdO-Satzung beitragsfrei Mitglieder der VdO bleiben; sie haben weiterhin „vollen Anspruch auf die in der Satzung vorgesehene gewerkschaftliche Betreuung“, also auch auf Rechtsberatung und erforderlichenfalls Rechtsschutz, zum Beispiel in Rentenfragen. Dieser Sachverhalt ist offenbar vielen nicht bekannt, was einiges an Bürokratie, oftmals auch unnötigen Ärger zur Folge hat.
Die Hauptkasse der VdO bittet daher erneut darum, ihr das Datum eines Eintritts in den Ruhestand rechtzeitig mitzuteilen, damit der Einzug des Mitgliedsbeitrages termingerecht eingestellt werden kann. Über das Datum des Eintritts in den Ruhestand hinaus gezahlte Beiträge können nur in begründeten Ausnahmefällen zurückerstattet werden.

vdo-Fundbüro: Haarige Proben
Soeben wurde bekannt, dass die Haarprobe des Trainers von Bayer Leverkusen und designierten Bundestrainers, Christoph Daum, möglicherweise mit der Locke Ludwig van Beethovens vertauscht wurde, die ein Fan des Komponisten, angeregt durch die jüngsten Vorfälle im Deutschen Fußballbund, ebenfalls hatte analysieren lassen. Das würde bedeuten, dass Beethoven zumindest Teile seiner großartigen Werke unter dem Einfluss von Rauschgift schrieb. Andererseits litte der Fußball-Profi in diesem Fall unter einer akuten Bleivergiftung, die in der anderen Probe zu Tage getreten war. Ob die Vertauschung absichtlich oder versehentlich vorgenommen wurde, wird von den Anwälten Daums derzeit geprüft. (aus nmz 11/2000).

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