Nicht zuletzt durch des Bayreuther Chordirektors Bemühungen animiert, die Chöre aus ihrer bis Ende der fünfziger Jahre miserablen arbeitsrechtlichen und sozialen Position zu befreien, engagierte sich Walter Frank für die Interessen seines Berufsstandes. Die Grundgage eines Opernchormitgliedes an einem 1a-Theater belief sich damals auf 600 Mark, einen Normalvertrag Chor gab es nicht, und die aus der Zeit vor 1945 stammenden Tariffordnungen kannten weder Gagenanpassungen noch Zuwendung oder Urlaubsgeld. Dienstzeiten waren ebenso wenig geregelt wie der Sozialschutz im Nichtverlängerungsrecht. Walter Frank wurde bald klar, dass nur die Gründung eines eigenen, gewerkschaftlich organisierten Berufsverbandes das Mittel sein könne, Abhilfe zu schaffen. Nachdem mehrere Versuche in dieser Richtung auch am Widerstand der GDBA gescheitert waren, das Aufbegehren der Opernchöre aber immer stärker wurde, gelang dann endlich, nach einem Jahr geradezu konspirativer Vorbereitungen, deren Motor der spätere Gründungsgeschäftsführer Walter Kane war, am 22. Juni 1959 die Errichtung der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer VdO. Dann ging es Schlag auf Schlag: Die VdO schloss sich der DAG an, wurde tariffähig und setzte bereits 1960 eine fünfzehnprozentige Gagenanhebung für die Mitglieder der Opernchöre und Tanzgruppen durch. Eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit wurde eingerichtet, 1961 wurden die Ansprüche auf Urlaubs- und Krankengeld durchgesetzt, 1962/63 die Anpassungen der Gagen an den BAT, und schon 1965 erfolgte die Ablösung der Reichs-Tarifordnungen durch eigenständige Tarifverträge. Die Durchsetzung des Anspruchs auf Ortszuschläge (1965) und auf das 13. Gehalt (1973) waren die nächsten Schritte, denen 1974 der Tarifvertrag über Bildung und Aufgaben der Opernchorvorstände, die Bestimmungen zum Sozialschutz und die ersten Regelungen über freie Tage und Ruhezeiten folgten. Walter Frank hat diesen erfolggekrönten Weg der VdO, der
schließlich 1979 zum NV Chor führte, mit Rat und Tat
begleitet. Mit berechtigtem Stolz kann er an seinem Ehrentag feststellen,
dass er entschieden dazu beigetragen hat, für die Opernchormitglieder
zeitgemäße Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
Wir gratulieren zum 45-jährigen Jubiläum zum 35-jährigen Jubiläum zum 30-jährigen Jubiläum zum 25-jährigen Jubiläum
Grundgagen
für Chor-Anfänger an den hessischen Staatstheatern Vorsicht
bei Aufhebungsverträgen VddB:
Drei Prozent zum Fünfundsiebzigsten Der Verwaltungsrat entlastete einstimmig die Geschäftsführung der VddB für das Wirtschaftsjahr 1999 und nahm die Wirtschaftsplanung für 2001 zur Kenntnis, in der angesichts der gesunkenen Kapitalrenditen der Spielraum für künftige Dynamisierungen und Leistungsverbesserungen kleiner geworden ist. Der Marie-Seebach-Stiftung in Weimar wurden zwecks Sanierung der beiden Häuser in der Tiefurter Allee 290.000 Mark aus einem von der Anstalt verwalteten Erbschafts-Sonderfonds zugewiesen. Der Bericht der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen für das Geschäftsjahr 1999 wird auf Wunsch den Mitgliedern, Versicherten und Versorgungsempfängern zugesandt. Entsprechende Anforderungen sind an die Bayerische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, 81921 München zu richten (Tel.: 089/92 35-6, Fax: 089/92 35-88 50). Normalvertrag
Chor/Tanz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft Vorausexemplare des neuen Vertragswerkes erhalten die Landes- und Ortsverbände der VdO Anfang November. Eine synoptische Auflistung der gegenüber den bisher geltenden Normalverträgen Chor und Tanz eingetretenen Änderungen wird beigefügt.
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