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Ausgabe 2000/05

Editorial

Stölzls Reformpläne für die Berliner Opernhäuser

Die Thomaner von der Bach-Zeit bis ins 19. Jahrhundert

Theaterkultur hat lange Tradition in Koblenz

Namen & Fakten

Nachrichten

„Jakob von Gunten“ in Meißen uraufgeführt

12. Tanzfest „Tanz im August“ in Berlin

„Levins Mühle“ in Leipzig

VdO-Nachrichten

Alles, was Recht ist

Buch & CD aktuell

 

VdO-Nachrichten

Künstler und Kämpfer
Walter Frank zum 90. Geburtstag

Der Opernsänger Walter Frank war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand ein als Künstler und Kollege hochgeschätztes Mitglied des Kölner Opernchores. Sein sonorer schwarzer Bass war viele Jahre lang auch Stütze des von Wilhelm Pitz geleiteten Bayreuther Festspielchores.

   

Walter Frank. Foto: Archiv

 

Nicht zuletzt durch des Bayreuther Chordirektors Bemühungen animiert, die Chöre aus ihrer bis Ende der fünfziger Jahre miserablen arbeitsrechtlichen und sozialen Position zu befreien, engagierte sich Walter Frank für die Interessen seines Berufsstandes. Die Grundgage eines Opernchormitgliedes an einem 1a-Theater belief sich damals auf 600 Mark, einen Normalvertrag Chor gab es nicht, und die aus der Zeit vor 1945 stammenden Tariffordnungen kannten weder Gagenanpassungen noch Zuwendung oder Urlaubsgeld. Dienstzeiten waren ebenso wenig geregelt wie der Sozialschutz im Nichtverlängerungsrecht.

Walter Frank wurde bald klar, dass nur die Gründung eines eigenen, gewerkschaftlich organisierten Berufsverbandes das Mittel sein könne, Abhilfe zu schaffen. Nachdem mehrere Versuche in dieser Richtung auch am Widerstand der GDBA gescheitert waren, das Aufbegehren der Opernchöre aber immer stärker wurde, gelang dann endlich, nach einem Jahr geradezu konspirativer Vorbereitungen, deren Motor der spätere Gründungsgeschäftsführer Walter Kane war, am 22. Juni 1959 die Errichtung der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer VdO.

Dann ging es Schlag auf Schlag: Die VdO schloss sich der DAG an, wurde tariffähig und setzte bereits 1960 eine fünfzehnprozentige Gagenanhebung für die Mitglieder der Opernchöre und Tanzgruppen durch. Eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit wurde eingerichtet, 1961 wurden die Ansprüche auf Urlaubs- und Krankengeld durchgesetzt, 1962/63 die Anpassungen der Gagen an den BAT, und schon 1965 erfolgte die Ablösung der Reichs-Tarifordnungen durch eigenständige Tarifverträge. Die Durchsetzung des Anspruchs auf Ortszuschläge (1965) und auf das 13. Gehalt (1973) waren die nächsten Schritte, denen 1974 der Tarifvertrag über Bildung und Aufgaben der Opernchorvorstände, die Bestimmungen zum Sozialschutz und die ersten Regelungen über freie Tage und Ruhezeiten folgten.

Walter Frank hat diesen erfolggekrönten Weg der VdO, der schließlich 1979 zum NV Chor führte, mit Rat und Tat begleitet. Mit berechtigtem Stolz kann er an seinem Ehrentag feststellen, dass er entschieden dazu beigetragen hat, für die Opernchormitglieder zeitgemäße Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
Auch „Oper & Tanz“ gratuliert von Herzen.

 

Wir gratulieren

zum 45-jährigen Jubiläum
Horst Warkentin, Theater der Landeshauptstadt Magdeburg

zum 35-jährigen Jubiläum
Christoph Rosetz, Oper Leipzig-Opernhaus
Dorin Vaidean, Anhaltisches Theater Dessau

zum 30-jährigen Jubiläum
Ingeborg Keip, Niedersächsische Staatstheater Hannover
Katharina Öttig, Deutsche Oper Berlin
Karlheinz Schüttauf, Städtische Theater Chemnitz
Heribert Wendland, Bühnen der Stadt Bielefeld

zum 25-jährigen Jubiläum
Gheorghe Brancus, Stadttheater Hildesheim
Klaus-Dieter Jüngling, Stadttheater Hildesheim
Franziska Krzyzewski, Staatstheater Mainz GmbH
Libor Maly, Theater Hagen
Reinhold Müller, Nationaltheater Weimar
Ursula Sachs, Stadttheater Hildesheim
Zofia Schubbe-Rozmus, Schiller Theater NRW/Wuppertal
Hans-Werner Trede, Theater Dortmund

 

Grundgagen für Chor-Anfänger an den hessischen Staatstheatern
Der Besorgnis erregende Nachwuchsmangel in den Opernchören hat den Vorsitzenden des VdO-Landesverbandes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar, Horst Korte, veranlasst, die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Ruth Wagner zu bitten, die Anfängergagen in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden anzuheben. Ministerin Wagner hat daraufhin entschieden, dass in den zwei Jahren, in denen gemäß § 4 Abs. 2 des Chorgagentarifvertrages Anspruch auf volle Grundgage nicht besteht, ab Spielzeit 2000/2001 wie folgt zu verfahren ist: Im ersten Jahr beträgt die Anfängergage mindestens 75 Prozent (statt wie bisher 62,5 Prozent), im zweiten Jahr mindestens 90 Prozent (statt wie bisher 75 Prozent) der Grundgage. Da im neuen, am 1. Januar 2001 in Kraft tretenden NV Chor/Tanz nur noch ein Anfängerjahr vorgesehen ist, sollte die hessische 90-Prozent-Regelung für die Anfänger in Opernchor und Tanzgruppe zur Anwendung kommen.

Vorsicht bei Aufhebungsverträgen
Leider mehren sich die Fälle, in denen insbesondere ältere Opernchormitglieder sich von den Theaterleitungen zum Abschluss von Verträgen überreden lassen, in denen „in beiderseitigem Einvernehmen“ das Arbeitsverhältnis vor dem regulären Eintritt in den Ruhestand beendet wird. Die VdO empfiehlt dringend, vor Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages sich mit dem Justitiariat in Verbindung zu setzen und Rat einzuholen.

VddB: Drei Prozent zum Fünfundsiebzigsten
Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) hat am 13. Oktober einstimmig beschlossen, die laufenden Versorgungsleistungen der rund 8.000 Versorgungsempfänger ab dem 1. Januar 2001 um drei Prozent anzuheben.
Die Erhöhung setzt sich aus 1,5 Prozent regulärer Dynamisierung und weiteren 1,5 Prozent zusammen, die anlässlich des fünfundsiebzigjährigen Bestehens der Anstalt als außerordentliche Zulage gewährt werden.Die am 31. Dezember 1999 bestehenden Anwartschaften auf laufende Versorgungsleistungen der am 31. Dezember 2000 Versicherten werden zum 1. Januar 2001 ebenfalls um drei Prozent erhöht.
Den zahlreichen Dankschreiben von Versorgungsempfängern, die im Sommer 2000 anlässlich des Anstaltsjubiläums eine Sonderzahlung in Höhe von 1.500 Mark erhalten hatten, konnte der Verwaltungsrat entnehmen, dass ein Großteil der im Ruhestand lebenden Bühnenkünstler nur dank der Zusatzversorgungsleistungen „der Münchener“, wie die Anstalt liebevoll genannt wird, einen menschenwürdigen Lebensabend finanzieren kann; insbesondere die Berufsverläufe der Nachkriegsgeneration hatten oftmals völlig unzureichende Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge.

Der Verwaltungsrat entlastete einstimmig die Geschäftsführung der VddB für das Wirtschaftsjahr 1999 und nahm die Wirtschaftsplanung für 2001 zur Kenntnis, in der angesichts der gesunkenen Kapitalrenditen der Spielraum für künftige Dynamisierungen und Leistungsverbesserungen kleiner geworden ist. Der Marie-Seebach-Stiftung in Weimar wurden zwecks Sanierung der beiden Häuser in der Tiefurter Allee 290.000 Mark aus einem von der Anstalt verwalteten Erbschafts-Sonderfonds zugewiesen.

Der Bericht der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen für das Geschäftsjahr 1999 wird auf Wunsch den Mitgliedern, Versicherten und Versorgungsempfängern zugesandt. Entsprechende Anforderungen sind an die Bayerische Versorgungskammer, Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, 81921 München zu richten (Tel.: 089/92 35-6, Fax: 089/92 35-88 50).

Normalvertrag Chor/Tanz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft
Nachdem in weiteren Gesprächen zwischen VdO und Deutschem Bühnenverein geklärt werden konnte, dass der neue NV Chor/Tanz auch bei den Landesbühnen zur Anwendung kommt (vgl. O&T 4/00, S. 28), wurde die Unterzeichnung des Vertrages für den 2. November 2000 vereinbart.

Vorausexemplare des neuen Vertragswerkes erhalten die Landes- und Ortsverbände der VdO Anfang November. Eine synoptische Auflistung der gegenüber den bisher geltenden Normalverträgen Chor und Tanz eingetretenen Änderungen wird beigefügt.

 

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