Weitere Schreckensmeldungen in sich häufender Zahl sind vorhersehbar. Mit einer Stärkung der Finanzkraft der Rechtsträger der öffentlichen Theater ist derzeit ebenso wenig zu rechnen wie mit einer Verbesserung der Wirtschaftslage. Dennoch kommen auf die Theater neue Belastungen zu: Neben den Sozialversicherungskosten vor allem tarifliche Lohnerhöhungen, in den neuen Bundesländern zusätzlich die stufenweise bis 2007 vorgesehene Anpassung der Gehälter an das Westniveau. Schon in den vergangenen Jahren stiegen vielerorts die Betriebszuschüsse nicht mehr im gleichen Maße wie die vom Rechtsträger mit den Gewerkschaften vereinbarten Tariferhöhungen. Die betroffenen Bühnen haben versucht, die Deckungslücken durch betriebsinterne Maßnahmen zu schließen. Doch mittlerweile stoßen Rationalisierungen, Einsparungen, Einnahmesteigerungen und Personalabbau an ihre Grenzen und geraten in Widerspruch zum künstlerischen Qualitätserfordernis und zum kulturellen Versorgungsauftrag. Allein die Zahl der an den öffentlichen Bühnen Beschäftigten ist in den letzten zehn Jahren von rund 45.000 auf rund 39.000 gesunken. Auch die Tarifpartner haben ihre Beiträge zur Sicherung der Arbeit der Theater und Orchester geleistet. Zugleich mit Vereinheitlichungen, Anpassungen und Flexibilisierungen der tarifvertraglichen Regelungen schlossen die drei Künstlergewerkschaften DOV, GDBA und VdO mit dem Deutschen Bühnenverein mehr als 60 Haustarifverträge ab, aufgrund derer die betroffenen Mitarbeiter ganz oder teilweise auf das 13. Monatsgehalt, auf das Urlaubsgeld oder andere Gehaltsbestandteile verzichten. Doch Haustarifverträge sind wie Regenschirme: Sie helfen dem Theater und den Beschäftigten, eine absehbar befristete Schlechtwetterlage zu durchlaufen. Haustarifverträge auf Dauer würden das Theater künstlerisch und personell verarmen lassen. Die Tarifmarken für die Theater und Orchester setzen die Ergebnisse der Lohn- und Gehaltsrunden im öffentlichen Dienst. Für die nicht-künstlerischen Mitarbeiter in Verwaltung, Bühnentechnik und Werkstätten gelten die dort vereinbarten Lohnanhebungen unmittelbar, denn sie gehören als städtische Arbeiter oder Angestellte beziehungsweise als Landesbedienstete dem öffentlichen Dienst an. Anders ist das bei den Künstlern. Ihre Gewerkschaften handeln die Gehalts- und Gagenanhebungen mit dem Bühnenverein aus, wobei allerdings eine generelle Tarifvereinbarung, die so genannte Anpassungsklausel, besagt, dass die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes sinngemäß auf die künstlerischen Mitarbeiter zu übertragen sind. Der Sinn dieser Vereinbarung ist, diejenigen, die das Theater auf der Bühne oder im Orchestergraben repräsentieren, genauso zu behandeln, wie die hinter der Bühne. Das in schlechten Zeiten wie diesen geradezu Skandalöse ist, dass die öffentlichen Arbeitgeber, Bund, Länder und Gemeinden, Tarifabschlüssen zustimmen, die sie willentlich und offenen Auges in allen kulturellen und sozialen Einrichtungen, deren Unterhalt nicht zu ihren Pflichtaufgaben gehört, weder bezahlen wollen noch bezahlen können. Sollen die Betroffenen, ob in der Suchtberatung, im Gesundheitsdienst, im Vorschulkindergarten oder der Bücherei doch sehen, wie sie mit den Folgen fertig werden. So auch die im Theater. Um eine nur zweiprozentige Lohnerhöhung auszugleichen, müsste ein Theater seine jährlichen Eigeneinnahmen um etwa zehn Prozent steigern. Konkret: Ein mittleres Landeshauptstadttheater wie Magdeburg (inklusive Kammerspiele) müsste von jetzt auf sofort seine Jahreseigeneinnahmen um 164.000 Euro erhöhen. Das ist auch bei bestem Willen nicht zu realisieren. Also blieben nur Personalabbau oder Haustarifvertrag – siehe oben. Der Volksmund nennt den, der anschafft, ohne bezahlen zu können, einen Hochstapler oder gar einen Betrüger.
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