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Kulturpolitik

Brennpunkte

Zur Situation deutscher Theater und Orchester

Radebeul und Freiberg

Eine Fusion der Landesbühnen Sachsen in Radebeul mit dem Mittelsächsischen Theater in Freiberg/Döbeln stehe derzeit nicht mehr zur Debatte, teilte die sächsische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva-Maria Stange (SPD) mit. Die Prüfung der Daten und die Gespräche mit den Theaterleitungen hätten ergeben, dass die Fusion keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen werde.

Sächsisches Kulturraumgesetz

Das im Dezember 1993 vom Landtag verabschiedete, Ende 2007 auslaufende Kulturraumgesetz soll nach dem Koalitionsvertrag, der zwischen CDU und SPD geschlossenen wurde, bis 2011 verlängert werden. Es erhebt im Freistaat Sachsen die Kulturpflege zur Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise. Die Finanzierung erfolgt durch eine Umlage, die die Kulturräume von ihren Mitgliedern erheben; daneben beteiligt sich der Freistaat mit derzeit 86,7 Millionen Euro. Da nach der anstehenden Kreisgebietsreform sechs der acht ländlichen Kulturräume mit den neuen Kreisen deckungsgleich wären, was zu einer gravierenden Veränderung der bisherigen Entscheidungsstrukturen hinsichtlich der Mittelvergabe führen würde, ist eine Novellierung des Gesetzes erforderlich, anlässlich derer auch die Höhe des Staatszuschusses in Frage gestellt werden könnte.

Thüringen und kein Ende

„CDU“ sei die Abkürzung für „Chaos durch Unverstand“ muss meinen, wer auf die von Thüringens Kultusminister Jens Goebel zu verantwortende Theaterpolitik des Jahres 2006 zurückblickt. Der von seinen Ministerialen in Erfurts Werner Seelenbinder-Straße zusammengeschusterte Plan zur „Neuordnung der Thüringer Theaterlandschaft“ ließ von Anfang an nur zwei Ziele erkennen: Mit aller Gewalt sollten ab dem Jahr 2009 rund zehn bis zwölf Millionen Euro pro Haushaltsjahr durch Kürzung der Fördermittel für Theater und Orchester einge-spart werden, und um dies zu erreichen, sollten möglichst viele der Produktionsstandorte zu Bespieltheatern ohne ein eigenes Ensemble degradiert werden. Allen voran das Musiktheater in Weimar neben den Bühnen in Eisenach, Nordhausen-Sondershausen und Rudolstadt-Saalfeld. Die Thüringer Philharmonie Gotha-Suhl sollte gleich ganz verschwinden. Alle einschlägigen Daten sind in dieser Zeitschrift dokumentiert und kommentiert (s. Oper&Tanz, Ausgaben 4/06, 5/06 und 6/06, jeweils zu Beginn des Heftes auf S. 6).

Allein schon die aberwitzige Idee, das Deutsche Nationaltheater Weimar zerschlagen zu wollen, das als einzige Thüringer Bühne regelmäßig in der Oberliga spielt und unbestritten das bestbesuchte Haus im Freistaat ist, machte Goebel zur Zielscheibe des – von der Presse engagiert unterstützten – öffentlichen und politischen Protests und des bundesweiten Hohns: „Verödet und verblödet“ titelte die Thüringer Landeszeitung in Anlehnung an ein von Rudolstädter Bürgern entworfenes Transparent: „Kulturverödung ist Volksverblödung!“

Nicht ohne erste Wirkung dürfte auch die Initiative der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ geblieben sein, der Kulturförderung in den neuen Bundesländern den ihr zukommenden Stellenwert einzuräumen. Die Vorsitzende der Kommission, die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann (CDU), appellierte in einem Schreiben an den Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder, Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), sich dafür einzusetzen, dass von den 51 Milliarden Euro, die im Korb II des bis 2019 laufenden Solidarpakts zur Unterstützung der neuen Bundesländer eingestellt sind, mindestens zwei Prozent für die Kulturförderung zur Verfügung stehen. „Gerade in den neuen Ländern sind Kultur und Kulturwirtschaft herausragende identitätsstiftende und wirtschaftsfördernde Standortfaktoren“, schreibt Gitta Connemann. Die Kommission sei der Ansicht, dass angesichts der weiterhin vorhandenen teilungsbedingten Lasten der Bund auch künftig in der Mitverantwortung für die Förderung der neuen Länder sei. Dabei komme dem „Erhalt und der Entwicklung der Kultur auch im Rahmen eines erweiterten Kulturbegriffs eine besondere Bedeutung zu“ (zit. nach SZ, 13.12.06).

Nicht etwa, dass das Goebel-Ministerium seinen Verödungsplan zurückgenommen hätte, aber indem es sich bei dreien der betroffenen Kommunen mildere Etatkürzungen abverhandeln ließ, gelang es ihm, diese zum Abschluss der neuen Theaterfinanzierungsverträge für die Jahre 2009 bis 2012 zu bewegen. Die Philharmonie Jena erhält jetzt 1,4 statt 1,3 Millionen, das Theater Altenburg-Gera 9,515 statt 9,3 Millionen, Nordhausen-Sondershausen 4,2 statt, wie im Neuordungsplan vorgesehen, nur 1,5 Millionen Euro. Um gut drei Millionen Euro liegt das Ministerium damit über dem ursprünglichen Einsparungssoll. Dennoch ist diese zumindest für Nordhausen überlebensichernde Entscheidung insgesamt kritisch zu bewerten: Zum einen ist die Solidarität der Kommunen bei ihrem Widerstand gegen die Pläne der Landesregierung aufgebrochen, zum anderen reichen die Mittel auch jetzt nicht aus, die Arbeit künstlerisch vertretbar bis 2012 fortsetzen zu können. Die Konsequenzen zeichnen sich bereits ab: Die Theaterleitungen in Altenburg-Gera und Nordhausen-Sondershausen haben offiziell angekündigt, dass sie, sollen Personalabbau oder Spartenschließungen vermieden werden, umgehend neue Haustarifabschlüsse fordern müssten. „Um die Qualität aufrecht zu erhalten, bedarf es eines Paktes zum Lohnverzicht“, erklärte Altenburgs Oberbürgermeister Michael Wolf.

Für Rudolstadt-Saalfeld (Schauspiel und Thüringer Symphoniker) und für die Thüringen Philharmonie ist bisher keine Lösung in Sicht. Und über die Zukunft der Theater und Orchester in Meiningen und Eisenach darf spekuliert werden: Letzteres soll unter dem Dach der Meininger Kulturstiftung Unterschlupf finden und seine Selbständigkeit verlieren, vielleicht noch Ballett und Jugendtheater selbst produzieren.

Aber was geschieht in Weimar und Erfurt? Aus dem politischen Gerüchte-Markt verlautet, beide Städte könnten sich zwar keine Fusion, Weimar schon gar nicht unter Aufgabe seines Musiktheaters samt Staatskapelle vorstellen, doch über bestimmte Kooperationen könne man nachdenken. Vielleicht unter dem Dach einer Staatstheater-Holding, deren vierter Partner, neben dem Freistaat und den beiden Städten wer? – der Bund sein könnte. Natürlich nicht als Theater-Betreiber, wohl aber als Betreuer historischer Gedenkstätten. Schließlich hatte die verfassunggebende Versammlung der Weimarer Republik vom 6. Februar bis zum 30. September 1919 im Deutschen Nationaltheater getagt, war dort der erste Reichspräsident gewählt worden. Wenn beide Städte, wozu sie dem Vernehmen nach bereit sind, ihre eigenen Theater-Betriebszuschüsse anhöben und das Land, unterstützt vom Bund, proportional nachzöge, wäre auch eine Basis-Finanzierung gesichert. Dazu Ministerpräsident Dieter Althaus, an Einsicht gewachsen: „Unter dem Dach einer Holding könnten beide Häuser ihre Selbständigkeit bewahren und darstellen und synergetische Effekte nutzen.“ Und, noch einsichtiger: „Die (Weimarer) Staats-Kapelle ist ein herausragender Klangkörper, den ich nicht im Erfurter Orchestergraben sehe“ (zit. nach TA, 23.12.06).

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