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VdO-Nachrichten

Berlin und Hessen benachteiligt

Schon in der „Oper&Tanz“-Ausgabe 2/06, S. 31, hatten wir darauf hingewiesen, dass Berlin und Hessen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – nicht (mehr) angehören, demzufolge auch an den Verhandlungen über den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) nicht beteiligt waren. Sie haben sich bisher weder ihm noch dem TdL-Tarifvertrag über die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 angeschlossen. Versehentlich haben wir auf diesen Sachverhalt nicht nochmals aufmerksam gemacht – weder in der einschlägigen Tarifinformation noch in der Broschüre „Tarifrecht der Opernchöre und Bühnentänzer“. Wir bitten, dieses Versäumnis zu entschuldigen.
Die Nichtzugehörigkeit Berlins und Hessens zur TdL hat zur Folge, dass die Beschäftigten in den Staatstheatern dieser beiden Länder keinen Anspruch auf die in § 2 des Ergänzungstarifvertrages vom 2. Oktober 2006 geregelten Einmalzahlungen haben.

Wir gratulieren

zum 25-jährigen VdO - Jubiläum
Bozena Markisz, Hessisches Staatstheater Wiesbaden

zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Marianne Prapavat, Deutsche Oper Berlin

zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Julia Peickert, Sorbisches National-Ensemble
AnnaPelek-Alem, Theater Augsburg
Bozena Markisz, Hessisches Staatstheater Wiesbaden

Satzungsänderung

Die Bundesdelegiertenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 03./04. Dezember 2006 in Fulda einstimmig folgende Änderungen des § 8 der VdO-Satzung (Mitgliedsbeiträge) beschlossen, die am 1. April 2007 in Kraft treten:

§ 8
Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge betragen
1. für aktive Mitglieder 0,9 Prozent von der Gage, höchstens 0,9 Prozent der Opernchor- bzw. Tanzgruppengage der jeweiligen Bühne,
2. für aktive freiberufliche Mitglieder 0,9 Prozent des monatlichen Bruttoverdienstes, mindestens Euro 4,--,
3. für aktive Mitglieder im ersten Jahr der Mitgliedschaft 0,3 Prozent von der Gage, höchstens 0,3 Prozent der Opernchor- bzw. Tanzgruppengage der jeweiligen Bühne,
4. für in Ausbildung befindliche Sänger und Tänzer Euro 3,--,
5. für passive Mitglieder Euro 3,--.
6. Fördernde Mitglieder zahlen mindestens einen Jahresbeitrag von Euro 100,--;
7. Ehrenmitglieder und Rentner zahlen keinen Beitrag,
8. Mitglieder, die arbeitslos, in Elternzeit oder länger als sechs Wochen erkrankt sind, können auf Antrag beitragsfrei gestellt werden.

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