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Alles, was Recht ist

Neue Steuergesetze

» Pendlerpauschale

Nur noch Fernpendler können ab 2007 ihre Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend machen. Eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro erkennt das Finanzamt künftig erst ab dem 21. Kilometer an; die alte Regelung – 0,30 Euro ab dem 1. Kilometer – ist nur noch für die Steuererklärung 2006 gültig.
Namhafte Steuerrechtler halten die Neuregelung für verfassungswidrig. Einsprüche sind erst gegen entsprechende Steuerbescheide für 2007, also 2008 erforderlich, jetzt nur dann, wenn ein Lohnsteuerermäßigungsantrag für 2007 vom Finanzamt abgelehnt wird.

» Sparerfreibetrag

Er wird ab 2007 von 1.370 auf 750 Euro für Ledige, von 2.740 auf 1.500 Euro für Verheiratete gesenkt. Steuern auf Kapitalerträge werden also früher fällig.

» Arbeitszimmer

Nur, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, sind Aufwendungen für das häusliche Arbeitzimmer künftig weiterhin als Werbungskosten absetzbar. Finanzgerichtliche Verfahren sind zu erwarten.

» Mitgliedsbeiträge für Kultureinrichtungen

und für Fördereinrichtungen bleiben weiterhin steuerlich absetzbar. Einen anders lautenden Erlass hat das Bundesfinanzministerium ausgesetzt.

» Unfallkosten

Verunglückt ein Arbeitnehmer mit dem PKW auf dem Weg zwischen Wohnung und Beschäftigungsort, kann er die Unfallkosten künftig nicht mehr als Werbungskosten geltend machen.

Neue Sozialgesetze

» Kindergeld

Bisher stehen Eltern studierender oder in Ausbildung befindlicher Kinder bis zu deren 27. Geburtstag Kindergeld oder –freibetrag zu, es sei denn, das Kind verdient nach Abzug von Sozialabgaben mehr als 7.680 Euro im Jahr. Ab 2007 endet der Anspruch mit dem 25. Lebensjahr des Kindes; für den Geburtsjahrgang 1982 gilt noch ein Limit von 26 Jahren. Wehr-, Zivil- oder Entwicklungshilfedienst wird weiterhin angerechnet.

» Elterngeld

Für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder erhalten Eltern 67 Prozent des bisherigen Nettogehalts des aus dem Arbeitsverhältnis gehenden Partners, maximal 1.800 Euro monatlich. Mit zwei zusätzlichen Partnermonaten sollen insbesondere Väter motiviert werden, Elternzeit zu nehmen. Alleinerziehende mit vollem Sorgerecht bekommen 14 Monate Elterngeld. Voraussetzung ist, dass die Berufstätigkeit für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden verkürzt wird. Arbeitslose und Geringverdiener erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro.

» Sozialversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird um 2,3 Punkte auf 4,2 Prozent gesenkt. In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Beitragssatz von 19,5 auf 19,9 Prozent. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen nach Angaben der Spitzenverbände um durchschnittlich 0,7 Prozent auf 15 Prozent (einschließlich des nur vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sonderbeitrags von 0,9 Prozent). Die Beitragsbemessungsgrenzen bleiben in den alten Bundesländern unverändert, erhöhen sich bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern von derzeit 4.400 Euro auf 4.550 Euro.

 

 

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