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Gagenerhöhungen 2010 vereinbart
Nach zwei Verhandlungsrunden wurden am 3. Mai 2010 die Tarifverträge über
die Anpassung der Gagen für die nach dem Normalvertrag Bühne
beschäftigten Künstler an die Tarifentwicklung des öffentlichen
Dienstes im Jahr 2010 unterzeichnet. Für Irritationen bei
den Gewerkschaften sorgte zunächst das Ansinnen des Deutschen
Bühnenvereins, für die Theater, die im nichtkünstlerischen
Bereich den Tarifvertrag der Länder (TV-L) anwenden, bei den
Gagen für Opernchöre und Gruppentänzer einen Abschlag
von 0,4 bis 0,5% mit der Begründung vorzunehmen, die letztjährige
Gagenanpassung habe im Interesse einer einheitlichen Gagentabelle
eine in diesem Umfang überhöhte Steigerung mit sich gebracht,
die in der Dauerwirkung korrigiert werden müsse. Diese im
Ansatz richtige Argumentation überraschte die Gewerkschaften,
da im Vorjahr kein entsprechender Vorbehalt gemacht worden war.
Streitig war zudem, ob unter diesem Vorzeichen weiterhin eine einheitliche
Tabelle oder nach Staatstheatern und kommunalen Theatern getrennte
Tabellen vereinbart werden sollten.
Schließlich kam es zu folgendem Kompromiss: Die Vergütungserhöhung
beider Bereiche des öffentlichen Dienstes (1,2% ab 01.01.
bzw. 01.03.21010) wurde für Opernchöre und Gruppentänzer
mit Blick auf die Staatstheater in einem ersten Schritt um 0,3%
auf 0,9% reduziert. Auf dieser Basis wird eine einheitliche Grundtabelle
für alle Theater tarifiert; für die Beschäftigten
der kommunalen Theater gibt es zusätzlich einen dauerhaften „Vergütungsausgleich“ in
Höhe der besagten 0,3%, der Teil der Gage und damit ebenfalls
Bemessungsgrundlage aller gagenabhängigen Leistungen ist.
In den Bereichen Solo- und künstlerisch-technisches Personal,
in denen mangels Vergütungstabellen eine überproportionale
Anhebung im Vorjahr nicht stattgefunden hat, wurden die Gagen zu
den im jeweiligen Tarifgebiet relevanten Zeitpunkten linear um
1,2% angehoben.
Besorgniserregend ist, dass sich die Zahl der Theater, die den
Tarifabschluss aufgrund ihres Ausscheidens aus der Tarifbindung
an den öffentlichen Dienst bzgl. des nichtkünstlerischen
Personals nicht übernehmen, erhöht hat: Neben Berlin,
Cottbus und Eisenach sind dies nun auch Freiberg / Döbeln
und – vorbehaltlich der Wirksamkeit des Austritts aus dem
kommunalen Arbeitgeberverband – Neubrandenburg / Neustrelitz.
In den NV Bühne übernommen wurde die aktualisierte differenzierende
Klausel zur Übernahme der Vergütungsentwicklungen des öffentlichen
Dienstes, die zuvor schon für die Musiker der Kulturorchester
vereinbart worden war. Diese enthält ein – schon im
Vorjahr von der VdO erwirktes – gezieltes Sonderkündigungsrecht
hinsichtlich der Vergütungsregeln für Häuser, die
die allgemeine Vergütungsentwicklung nicht mitvollziehen,
mit der Folge, dass dort Arbeitskampfmaßnahmen rechtlich
möglich werden.
Schließlich werden die Gagen in den „neuen“ Bundesländern
in allen Gagenklassen (nunmehr also auch 2a, 1b und 1a)auf 100%
der Gagen in den „alten“ Bundesländern erhöht.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für die Bühnen
im Land Berlin, das Landestheater Eisenach, das Staatstheater Cottbus,
die Mittelsächsische Theater und Philharmonie GmbH Freiberg
/ Döbeln und, sofern deren Austritt aus dem kommunalen Arbeitgeberverband
für das nichtkünstlerische Personal mit der Folge wirksam
ist, dass die von diesem Arbeitgeberverband für das Jahr 2010
vereinbarte Tarifanpassung nicht zu leisten ist, für die Theater
und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz.
Neben den Vergütungsfragen wurden beiderseitige Forderungskataloge
zu den allgemeinen Regelungen des NV Bühne diskutiert. Hierüber
hat es mittlerweile eine weitere Verhandlungsrunde gegeben, bei
der sich Zwischenergebnisse abzeichneten. Sobald sich diese konkretisieren,
wird an dieser Stelle darüber berichtet.
• Die Rahmenbeträge der Gagentabellen sowie die tatsächlich
gezahlten Gagen der nach NV Bühne Beschäftigten werden
rückwirkend – für den Bereich TVöD (Kommunen)
ab 01.01.2010, für den Bereich TV-L ab 01.03.2010 – linear
um 09,% erhöht. Hieraus ergeben sich für Opernchor-
und Tanzgruppenmitglieder folgende neue tarifierte Gagenrahmen:
Gagenklasse 1a: ab 2.841,- €
Gagenklasse 1b: 2.774,- bis 2.840,- €
Gagenklasse 2a: 2.541,- bis 2.773,- €
Gagenklasse 2b: 2.136,- bis 2.540,-€
•
Der tarifvertragliche Vergütungsausgleich für die Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder
der kommunalen Theater ergibt ab 01.01.2010 folgenden faktischen (als solchen
nicht tarifierten) Gagenrahmen (Erhöhung um 0,9% + 0,3%):
Gagenklasse 1a: ab 2.850,- €
Gagenklasse 1b: 2.782,- bis 2.849,- €
Gagenklasse 2a: 2.549,- bis 2.781,- €
Gagenklasse 2b: 2.142,- bis 2.548,-€
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Die Besitzstandszulage in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
wird ab dem 01.01.2010 um 8,1% sowie im Tarifbereich TVöD ab dem 01.01.2010
und im Tarifbereich TV-L ab dem 01.03.2010 um weitere 1,2% erhöht.
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Die Gagen der Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder der Staatsoper Dresden werden
(in Nachvollzug der letztjährigen allgemeinen Tarifanpassung) zusätzlich
ab 01.01.2010 um 54,- € angehoben.
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