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VdO-Nachrichten

Gagenerhöhungen 2010 vereinbart

Nach zwei Verhandlungsrunden wurden am 3. Mai 2010 die Tarifverträge über die Anpassung der Gagen für die nach dem Normalvertrag Bühne beschäftigten Künstler an die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2010 unterzeichnet. Für Irritationen bei den Gewerkschaften sorgte zunächst das Ansinnen des Deutschen Bühnenvereins, für die Theater, die im nichtkünstlerischen Bereich den Tarifvertrag der Länder (TV-L) anwenden, bei den Gagen für Opernchöre und Gruppentänzer einen Abschlag von 0,4 bis 0,5% mit der Begründung vorzunehmen, die letztjährige Gagenanpassung habe im Interesse einer einheitlichen Gagentabelle eine in diesem Umfang überhöhte Steigerung mit sich gebracht, die in der Dauerwirkung korrigiert werden müsse. Diese im Ansatz richtige Argumentation überraschte die Gewerkschaften, da im Vorjahr kein entsprechender Vorbehalt gemacht worden war. Streitig war zudem, ob unter diesem Vorzeichen weiterhin eine einheitliche Tabelle oder nach Staatstheatern und kommunalen Theatern getrennte Tabellen vereinbart werden sollten.

Schließlich kam es zu folgendem Kompromiss: Die Vergütungserhöhung beider Bereiche des öffentlichen Dienstes (1,2% ab 01.01. bzw. 01.03.21010) wurde für Opernchöre und Gruppentänzer mit Blick auf die Staatstheater in einem ersten Schritt um 0,3% auf 0,9% reduziert. Auf dieser Basis wird eine einheitliche Grundtabelle für alle Theater tarifiert; für die Beschäftigten der kommunalen Theater gibt es zusätzlich einen dauerhaften „Vergütungsausgleich“ in Höhe der besagten 0,3%, der Teil der Gage und damit ebenfalls Bemessungsgrundlage aller gagenabhängigen Leistungen ist. In den Bereichen Solo- und künstlerisch-technisches Personal, in denen mangels Vergütungstabellen eine überproportionale Anhebung im Vorjahr nicht stattgefunden hat, wurden die Gagen zu den im jeweiligen Tarifgebiet relevanten Zeitpunkten linear um 1,2% angehoben.

Besorgniserregend ist, dass sich die Zahl der Theater, die den Tarifabschluss aufgrund ihres Ausscheidens aus der Tarifbindung an den öffentlichen Dienst bzgl. des nichtkünstlerischen Personals nicht übernehmen, erhöht hat: Neben Berlin, Cottbus und Eisenach sind dies nun auch Freiberg / Döbeln und – vorbehaltlich der Wirksamkeit des Austritts aus dem kommunalen Arbeitgeberverband – Neubrandenburg / Neustrelitz.

In den NV Bühne übernommen wurde die aktualisierte differenzierende Klausel zur Übernahme der Vergütungsentwicklungen des öffentlichen Dienstes, die zuvor schon für die Musiker der Kulturorchester vereinbart worden war. Diese enthält ein – schon im Vorjahr von der VdO erwirktes – gezieltes Sonderkündigungsrecht hinsichtlich der Vergütungsregeln für Häuser, die die allgemeine Vergütungsentwicklung nicht mitvollziehen, mit der Folge, dass dort Arbeitskampfmaßnahmen rechtlich möglich werden.

Schließlich werden die Gagen in den „neuen“ Bundesländern in allen Gagenklassen (nunmehr also auch 2a, 1b und 1a)auf 100% der Gagen in den „alten“ Bundesländern erhöht.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für die Bühnen im Land Berlin, das Landestheater Eisenach, das Staatstheater Cottbus, die Mittelsächsische Theater und Philharmonie GmbH Freiberg / Döbeln und, sofern deren Austritt aus dem kommunalen Arbeitgeberverband für das nichtkünstlerische Personal mit der Folge wirksam ist, dass die von diesem Arbeitgeberverband für das Jahr 2010 vereinbarte Tarifanpassung nicht zu leisten ist, für die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz.
Neben den Vergütungsfragen wurden beiderseitige Forderungskataloge zu den allgemeinen Regelungen des NV Bühne diskutiert. Hierüber hat es mittlerweile eine weitere Verhandlungsrunde gegeben, bei der sich Zwischenergebnisse abzeichneten. Sobald sich diese konkretisieren, wird an dieser Stelle darüber berichtet.

• Die Rahmenbeträge der Gagentabellen sowie die tatsächlich gezahlten Gagen der nach NV Bühne Beschäftigten werden rückwirkend – für den Bereich TVöD (Kommunen) ab 01.01.2010, für den Bereich TV-L ab 01.03.2010 – linear um 09,% erhöht. Hieraus ergeben sich für Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder folgende neue tarifierte Gagenrahmen:
Gagenklasse 1a: ab 2.841,- €
Gagenklasse 1b: 2.774,- bis 2.840,- €
Gagenklasse 2a: 2.541,- bis 2.773,- €
Gagenklasse 2b: 2.136,- bis 2.540,-€

• Der tarifvertragliche Vergütungsausgleich für die Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder der kommunalen Theater ergibt ab 01.01.2010 folgenden faktischen (als solchen nicht tarifierten) Gagenrahmen (Erhöhung um 0,9% + 0,3%):
Gagenklasse 1a: ab 2.850,- €
Gagenklasse 1b: 2.782,- bis 2.849,- €
Gagenklasse 2a: 2.549,- bis 2.781,- €
Gagenklasse 2b: 2.142,- bis 2.548,-€

• Die Besitzstandszulage in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet wird ab dem 01.01.2010 um 8,1% sowie im Tarifbereich TVöD ab dem 01.01.2010 und im Tarifbereich TV-L ab dem 01.03.2010 um weitere 1,2% erhöht.

• Die Gagen der Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder der Staatsoper Dresden werden (in Nachvollzug der letztjährigen allgemeinen Tarifanpassung) zusätzlich ab 01.01.2010 um 54,- € angehoben.

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