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Kulturpolitik

Brennpunkte

Zur Situation deutscher Theater und Orchester

Bayreuth: Künstler im Regen

Die Bayreuther Festspiele 2020 wurden relativ frühzeitig coronabedingt abgesagt. Für jeden, der die Enge des Festspielhauses, insbesondere des Zuschauerraums, kennt, eine durchaus nachvollziehbare Entscheidung. Nicht nachvollziehbar ist jedoch das Verhalten von Politik und Festspielleitung „hinter den Kulissen“: Anders als das nichtkünstlerische Personal wurden die Künstler/-innen mit kurzen Formschreiben kompensationslos abserviert, namentlich im Festspielchor begünstigt durch einen Zufall: Die Verträge konnten wegen einer Auslandsreise der damals noch nicht krankheitsbedingt ausgefallenen Festspielchefin nicht rechtzeitig ausgefertigt werden. Dann kam Corona – und die Unterschrift war, ungeachtet vielfacher schriftlicher Zusagen seitens der Festspiele, vom Tisch.

In darauf folgenden Gesprächen der VdO mit der Festspielleitung wurde in Aussicht gestellt, jedenfalls den freischaffenden Künstler/-innen (im Chor immerhin ca. 60%!) ungeachtet der Rechtslage ein Ausfallhonorar zu zahlen, sofern die Gesellschafter zustimmen und die Finanzierung sicherstellen. In der nachfolgenden Gesellschafterversammlung haben sich dann jedoch nach Auskunft der Festspielleitung insbesondere die öffentlichen Gesellschafter (Bund, Freistaat Bayern, Stadt Bayreuth) gegen jegliche Zahlung ausgesprochen und der Festspielleitung zudem untersagt, etwa zu diesem Zweck von Dritten gespendete Gelder an bedürftige Künstler/-innen auszuzahlen. Die von der Kulturstaatsministerin in der Öffentlichkeit groß propagierte Einstandsbereitschaft für ausgefallene Honorare freischaffender Künstler/-innen bei Veranstaltungen, an denen der Bund beteiligt ist, verliert damit jede Glaubhaftigkeit. Lediglich der vierte Gesellschafter, die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth, hat sich bereit erklärt, einen aus Spendengeldern finanzierten Nothilfefonds zu verwalten.

Die Künstler/-innen, die auf die ihnen gegebenen Zusagen vertraut haben, verlieren somit nicht nur ihre Gage, sondern sie bleiben auch auf den Kosten für bereits angemietete Unterkünfte, für Flug- oder Zugtickets sowie ggf. dem Gagenverlust an ihren Stammhäusern, von denen sie sich für die Festspielteilnahme unbezahlt haben beurlauben lassen, sitzen.

Pikanterweise haben die Festspiele keine Scheu, die Neuproduktionen der Jahre 2018 und 2019, „Lohengrin“ und „Tannhäuser“, in ihren virtuellen Festspielen 2020 im Internet auszuwerten – ohne Vergütung, jedenfalls für den Festspielchor. Dabei sieht der geltende Vergütungstarifvertrag für solche Nutzungen eine Art „gleitende Abgeltung“ vor, d. h., die Nutzung von Produktionen vorangegangener Spielzeiten ist teils mit der Gage für die laufende Saison abgegolten, teils durch einen Zuschlag abzugelten. Doch auch dazu gibt es seitens der Festspielleitung kein Signal. Gleiches gilt für eine Perspektive der eigentlich für diese Saison Eingeladenen, wenigstens für die Saison 2021 frühzeitig eine Einladung zu bekommen.
Natürlich könnten die Mitglieder des Festspielchors mangels Einigungsbereitschaft der Festspielleitung die durchaus komplexe Rechtssituation gerichtlich überprüfen lassen. Doch angesichts der unterschwelligen Drohung, den Festspielchor abzuschaffen und durch einen billig einzukaufenden osteuropäischen Chor zu ersetzen fehlt vielen der Mut, auch noch Öl ins Feuer zu gießen.

Wird hier vielleicht eine seit Jahrzehnten international be- und geachtete einmalige Institution durch Politik und Geschäftsführung – bewusst oder unbewusst – systematisch demontiert?

Manteltarifverhandlungen zum NV Bühne werden wiederaufgenommen
Die seit dem Abschluss des 11. Änderungstarifvertrags zum NV Bühne im Frühjahr 2019 zum Erliegen gekommenen Manteltarifverhandlungen sollen noch in diesem Jahr wiederaufgenommen werden. Das beschlossen VdO, GDBA und der Deutsche Bühnenverein bei einem Spitzengespräch am 19. August 2020 in Hamburg. In der bewährten Kombination von Workshops in verkleinerter Runde zur Diskussion besonders komplexer Themengebiete – wie etwa einer Reformierung der Arbeitszeitregelung oder des Nichtverlängerungsrechts – und von Verhandlungen in jeweils vollständiger Kommission zur verbindlichen Vereinbarung von Ergebnissen soll zunächst das Thema Arbeitszeit wieder aufgegriffen werden. Gerade hier hatten sich im Zusammenhang mit der erstmaligen Einführung von Kurzarbeit an öffentlichen Theatern im Rahmen der Corona-Krise diverse Unzulänglichkeiten gezeigt. Weitere wichtige Themen sind das Nichtverlängerungsrecht und das Gastvertragsrecht.

Wegen der Komplexität der zu behandelnden Gegenstände, die eine flexible Kommunikation erfordert, sollen Workshops und Verhandlungen, anders als die im Frühjahr und Sommer geführten Verhandlungen zu den diversen Covid-19-Kurzarbeitstarifverträgen, nicht online, sondern in Präsenz geführt werden. Erste Termine sind – vorbehaltlich pandemiebedingter Absagen – für Oktober / November vereinbart.

Die Vergütungsverhandlungen für den Tarifbereich NV Bühne/TVöD sollen hingegen möglichst online geführt werden, sobald ein Abschluss für den öffentlichen Dienst vorliegt. Dort wurden die Verhandlungen Anfang September aufgenommen.

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