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Aktuelle Ausgabe

Editorial von Tobias Könemann
Im toten Winkel der Gesellschaft?

Kulturpolitik

Brennpunkt
Strohhalm Energiefonds

Nachhaltigkeit durch Transformation
Der Theater-Staffellauf fürs Klima und das Netzwerk „Performing for Future“

Ein Fest fürs Auge
Die „freien“ Tanzcompagnien der Komischen Oper und der Deutschen Oper in Berlin

Wagner für das „Volk“
Sonderausstellung im Richard-Wagner-Museum Bayreuth

Schwerpunkt

Etwas bringt Dich dorthin …
Serge Honegger im Gespräch mit Jordi Roig

Zwischen Schein und Wirklichkeit
Das Theater und die Illusionskunst

Die Maschine und die Ästhetik im Barock
Aus „Poiesis der Maschine“

Ein Traum von Wirklichkeit
Überlegungen anlässlich eines Besuchs in der Theaterstadt Meiningen

Dance Machines
Spitzentechnologie als Kulturtechnik

Die Fabrik der Träume
Wie Opernwerkstätten Illusionen erzeugen. Ein Besuch beim Bühnenservice Berlin

Täuschende Illusionskraft
Über die Darstellung von Massenszenen im Musiktheater

Machen Sie mal den Lachstest
Gedanken über das „illusionistische Komponieren“

Digitale Landschaften
„Beyond Lightscapes“, ein zukunftsweisendes Projekt in Neubrandenburg

Berichte

Aus Japan und Sibirien
„Madame Butterfly“ und „Sibirien“ bei den Bregenzer Festspielen

Das Wunder der Musik
Musiktheater bei den Salzburger Festspielen

Von Utopie und Scheitern
Richard Wagner und Ernest Chausson bei den Tiroler Festspielen Erl

Wagner-Marathon in Leipzig
Mit 13 Bühnenwerken Richard Wagners beendet Ulf Schirmer seine Intendanz

Ein Teil der deutschen Kultur
Barrie Kosky’s All-Singing, All-Dancing Yiddish Revue in der Komischen Oper

VdO-Nachrichten

VdO-Nachrichten
Chordirigentenpreis – BAG-Urteil Arbeitszeiterfassung – NV Bühne-Manteltarifverhandlungen

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Spielpläne 2022/2023

VdO-Nachrichten

Chordirigentenpreis

Am 15. Oktober wird zum fünften Mal der Deutsche Chordirigentenpreis des Deutschen Musikrats vergeben. Im Finale stehen vier Dirigentinnen und Dirigenten. Eine internationale Jury benennt am Ende des Konzertes die Preisträger, das Publikum stimmt über einen Publikumspreis ab. Schon zuvor, ab dem 11. Oktober, bewertet die Jury die Probenarbeit der vier Eingeladenen. Auch die Sängerinnen und Sänger des RIAS Kammerchors entscheiden mit. Der Deutsche Chordirigentenpreis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und der Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) gestiftet. Das öffentliche Konzert der vier Finalist/-innen findet in der St. Elisabeth-Kirche in Berlin statt und beginnt um 20 Uhr.

BAG-Urteil Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst in einem Grundsatzurteil (BAG v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21) festgestellt, dass in Deutschland aktuell vor dem Hintergrund des geltenden europäischen Rechts bereits eine verbindliche Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit besteht. Bisher war von deutschen Arbeitgebern überwiegend die Meinung vertreten worden, dass hierfür noch eine Umsetzung der europäischen Vorgaben durch die nationale Gesetzgebung vonnöten sei. Damit hat das jetzige Urteil aufgeräumt. Dieses Urteil kann sich im Moment eigentlich nur für die Arbeitgeber nachteilig auswirken, da diese z.B. mangels bestehender Erfassung von Arbeitszeit das Bestehen von Überstunden nicht mehr substantiiert bestreiten könnten. Die Auswirkungen stellen in jedem Falle zunächst die Arbeitgeber vor das Problem, für eine konkrete Erfassung der Arbeitszeiten gerade im künstlerischen Bereich, der zu einem großen Teil auch durch Vertrauensarbeitszeiten geprägt ist, Vorsorge zu treffen.
Bezüglich der weiteren Entwicklungen werden wir die Mitglieder der VdO auf dem Laufenden halten.

NV Bühne-Manteltarifverhandlungen

Die Ergebnisse im Überblick

Noch vor den Theaterferien konnte – wie in unserem Newsletter 05/2022 berichtet – die aktuelle Runde der Manteltarifverhandlungen nun endlich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum ersten Mal hat der Bundesverband Schauspiel - BFFS - den 13. Änderungstarifvertrag mitunterzeichnet, der bei den Verhandlungen noch Beobachterstatus hatte – in dieser Phase hatten sich die Kolleg*innen sehr konstruktiv eingebracht und die VdO begrüßt diese neue Bereicherung der Sozialpartnerschaft ausdrücklich.

Hier die Inhalte im Überblick:

Stufenweise Erhöhung und Dynamisierung der Mindestgagen für Solomitglieder und Bühnentechniker*innen:

Seit dem 01. September beträgt die Mindestgage für Solomitglieder und Bühnentechniker*innen 2.550,-- €. Ab dem 01. Januar 2023 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 2.715,-- € und im nächsten Schritt eine Dynamisierung. Ab dem 1. September 2023 wird eine tarifliche Mindestgage ab dem dritten Beschäftigungsjahr eingeführt und die jetzige Mindestgage zur Einstiegsgage umbenannt. Die Mindestgage für Solomitglieder und Bühnentechniker*innen mit einer Dienstzeit von mehr als zwei Jahren beträgt dann mindestens 2.915,-- €. Auch diese wird dynamisiert. Dabei werden als Dienstzeiten alle Beschäftigungszeiten gerechnet, die Mitglieder als Solomitglieder/Bühnentechniker*innen bei Arbeitgebern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, zurückgelegt haben.

Eingefügt wurde eine Protokollnotiz, dass bis zu einer tariflichen Neuregelung der Arbeitszeit eine rechnerische Arbeitszeit von durchschnittlich 44 Wochenstunden zugrunde gelegt wird, wobei damit ausdrücklich nicht festgelegt wurde, dass diese auch tatsächlich zu arbeiten sind.

Erhöhung und Dynamisierung der Mindestgage für Gastspiel- und veranstaltungsbezogene Verträge:

Die Mindestgage für Vorstellungen beträgt seit dem 1. September 255,-- € (10% der Mindestgage), die für Probentage 127,50 € (5% der Mindestgage). Für kleinere Rollen, Partien oder Aufgaben kann eine Mindestgage für Vorstellungen in Höhe von 204,-- € (8% der Mindestgage) und pro Probentag mindestens 102,-- € (4% der Mindestgage) gezahlt werden.

Der Vergütungssatz für halbe Probentage wurde abgeschafft. Die Mindestgage wird für einen ganzen Probentag gezahlt, egal wie lange an dem Tag geprobt wird.

Die Mindestgage für Chorgäste und Tänzer*innen, die als Gäste in einer Tanzgruppe mitwirken, wurde pro Aufführung auf das 1,8fache der Tagesgage angehoben, sowie im Falle von Fremdsprachenhonoraren das 1,8fache dieser Sondervergütungen (§ 79 Abs. 2 Buchst b und c NV Bühne).

Geändert wurden auch die §§ 58 Abs. 5 d), 67 Abs. 5 d). Ab September nehmen Solomitglieder und Bühnentechniker*innen automatisch an keiner Gagenanpassung teil, wenn ihre Gage die für die jeweilige Bühne geltende monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (§ 159 SGB IV) übersteigt.

In einer Niederschriftserklärung einigten sich die Tarifvertragsparteien darüber, nach Abschluss dieses Änderungstarifvertrags über Teilzeitregelungen für Solomitglieder zu verhandeln. Soweit entsprechende Regelungen zustande kommen, haben sie sich bereits jetzt verpflichtet, ab dem 1. September 2023 eine Einstiegsgage von mindestens 2.750,-- € und ab dem 1. September 2024 von mindestens 2.850,-- € zu vereinbaren.
Sollten sich bzgl. des Tarifabschlusses noch Fragen ergeben, freuen wir uns, diese in einem persönlichen Kontakt zu klären.

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