So sollte beispielsweise die Deutsche Staatsoper ihre künstlerischen Schwerpunkte auf Vorklassik, Klassik und frühe Romantik legen, die Deutsche Oper sich auf die große Oper des 19. Jahrhunderts und die klassische Moderne konzentrieren und die Komische Oper konsequent an Felsensteins Musiktheater anknüpfen. Sir Peter Jonas, General der Bayerischen Staatsoper, nahm das Grundgesetz in und kein Blatt vor den Mund: Zum ersten Mal seit der Reichsmusikkammer versucht der Staat, die Kunst zu gängeln, indem er den Häusern vorschreibt, wer welche Stücke zu spielen hat. Ein Künstlerkapitän sei der Intendant, der allein den Kurs bestimme; ziemlich militärisch wie bei der Marine müsse es im Theater zugehen. Die Kapitäne der Panzerkreuzer auf den vergleichsweise ruhigen Gewässern des deutschsprachigen
Südens hatten gut reden: Zum einen vergaßen sie zu erwähnen, dass es in den Großstädten
mit mehreren Opernhäusern profilierende Arbeitsteilung durchaus gibt (Staatsoper und Gärtnerplatztheater
in München, Staatsoper und Volksoper in Wien), zum anderen schossen sie aus vollem Rohr Nebelgranaten-Breitseiten,
um das Auftauchen eines Themas zu verhindern, das noch am wenigsten das der Großstadt-Theater, wohl aber
das vieler Stadttheater ist: Muss es im Theater wirklich wie bei der Kriegsmarine zugehen? Es ist bedauerlich, dass es den Kapitänen seinerzeit gelungen ist, die Debatte darüber abzuwürgen, ob ihnen die Gesellschaft nicht auch einen Kultur- und Bildungsauftrag erteilt hat, um die kollektive Erinnerung unserer Kultur wachzuhalten und weiterzugeben (John Dew) und ob das zivile Publikum nicht mit auf der Brücke sitzt und die Chance haben will, sich in einer Geschichte zu erkennen (Jürgen Flimm). Das sind Fragen, die sich heute weniger denn je werden unterdrücken lassen. Ihr Stefan Meuschel
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