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Editorial

Wenn ich mir etwas wünschen könnte, dann wäre es die Verankerung von Kultur als Pflichtaufgabe auf allen staatlichen Ebenen. Ich weiß, dass das noch keinen Euro mehr bringt. Aber nur wenn die Kultur und die für sie Verantwortlichen auf einer Stufe mit anderen wichtigen Aufgaben stehen, rücken sie dahin, wo sie hingehören, in die erste Reihe.

  

Stefan Meuschel

 

Auch die gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gehört zu meinen dringenden Wünschen. Verschiebebahnhöfe, auf denen Bund und Länder Lasten auf Städte und Gemeinden zurollen lassen, gehören stillgelegt. Da ist einiges auf dem Weg, aber von einer ausreichenden finanziellen Ausstattung der Städte und Gemeinden kann noch nicht die Rede sein.“

Bundespräsident Johannes Rau ist für den öffentlichen Vortrag dieser zwei seiner Wünsche auf dem Kongress „Bündnis für Theater“ (vgl. O&T Ausg. 1/03), der im November 2003 in Berlin veranstaltet wurde, zu preisen. Wenn mit der Autorität des Staatsoberhauptes darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Kulturstaatsverpflichtung verfassungsrechtlich in einer Grauzone liegt, dass die wichtigsten Träger der Kultur- und Bildungspolitik, die Städte finanziell unzureichend ausgestattet sind, hat das zum einen weit mehr als nur deklaratorische Bedeutung, zeigt das zum anderen, wie ernst die Lage geworden ist.

Selbst die reichen Bundesländer sehen sich angesichts stagnierender Wirtschaft, fehlender Steuereinnahmen und um nicht tiefer in die Schuldenfalle zu geraten genötigt, nicht nur ihre Kulturhaushalte zu kürzen. Und die seit Jahren geradezu beschworene Gemeindefinanzreform, auch eine Missgeburt des vorweih-nächtlichen Vermittlungsausschusses im Dezember 2003, verdient ihren Namen nicht: Bund und Städte streiten erbittert darüber, ob die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer nicht von den Mehrausgaben aus der Sozialreform (Hartz 4) Anfang 2005 wieder aufgezehrt werden. Der Bund hält das Zahlenmaterial immerhin „für nicht streitfrei“: Er rechnet mit einer Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden, die aber fürchten eine Mehrbelastung von 3,5 Milliarden Euro. Wer hat da wohl wie im Vermittlungsausschuss gerechnet?

Die Kommunen ziehen erste Konsequenzen: Demonstrativ besetzen der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund ihre Dezernate für Kultur und Bildung nicht wieder. Für etwas, das nicht mehr stattfindet, braucht’s auch keine Dezernenten. Wie wichtig der Appell des Bundespräsidenten ist, Kultur als staatliche Pflichtaufgabe zu verankern, und wie dagegen die real existierende deutsche Kulturpolitik aussieht, erweist sich am Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. März 2003, die ohnehin in den 90er-Jahren schon kräftig zusammengestrichenen Mittel für auswärtige Kulturarbeit (Goethe-Institute, Akademischer Austauschdienst zum Beispiel) um weitere mehr als zwanzig Prozent abzubauen. Auslöser dafür ist das „Rasenmäher“-Papier der Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) vom September 2003, in dem pauschale Kürzungen von Steuervergünstigungen und Finanzhilfen (Subventionen) vorgeschlagen wurden. In ihm gehört Auswärtige Kulturpolitik in die gleiche Kategorie wie landwirtschaftlich genutzter Dieseltreibstoff, Steinkohlenabbau oder Eigenheimzulage. Der eigentliche Skandal ist die Geistlosigkeit aufzeigende Verwirrung der Begriffe: Exportförderung ist notwendige Unterstützung, doch wer das wenige, was in Deutschland schön und geistvoll ist, im Ausland vorstellt, dem wird die Unterstützung entzogen, weil es sich hierbei um eine „Vergünstigung“ oder „Subvention“ handelt.

Kultur ist nicht die Sahne auf dem Kuchen,“ illustrierte Bundespräsident Johannes Rau, „sondern die Hefe im Teig. Wer das nicht versteht, der bekommt am Ende die falschen Backwaren.“ Fragt sich nur, wer sich an ihnen die Zähne ausbeißt.

Ihr Stefan Meuschel

 

 

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