 
            Mitgliedschaft zahlt sich aus
             Ein Überblick über die Leistungen der VdO · Von
              Gerrit Wedel            Warum eigentlich soll ich Mitglied in der Gewerkschaft sein? Die
              verhandeln nur immer alles schlecht, wir müssen auf immer
              mehr verzichten – und außerdem profitiere ich doch
              ohnehin von dem, was die aushandeln – wieso soll ich also
            dafür auch noch bezahlen? 
             Dies wurde ich so oder so ähnlich im Laufe der letzten Zeit
              immer wieder gefragt. Diese Fragen sind – ehrlich gesagt – ein
              wenig enervierend und frustrierend zugleich, denn wir kämpfen
              tagtäglich darum, unseren Mitgliedern durch Ratschläge
              und Empfehlungen zur Seite zu stehen, um deren Arbeitsbedingungen
              zu verbessern bzw. zu erleichtern oder Probleme bereits im Ansatz
              aus der Welt zu schaffen. Dies findet nicht zuletzt seinen Niederschlag
              auch in den zahlreichen für die Mitglieder zu führenden
              Verfahren vor dem Bühnenschiedsgericht und den Haustarifverhandlungen,
              die oftmals noch eine besondere politische Sprengkraft haben, wie
            wir gerade insbesondere in den neuen Bundesländern erleben. 
             Was also bringt die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft? Zunächst
              einmal ist hier das für die Künstler geltende Tarifrecht,
              der Normalvertrag Bühne (NV Bühne) hervorzuheben, der
              im Übrigen nur für Gewerkschaftsmitglieder unmittelbare
              Wirkung entfaltet. Die im NV Bühne enthaltenen spezifischen
              Regelungen sind ausschließlich den jahrzehntelangen Bemühungen
              der verhandelnden Gewerkschaften zu verdanken. Auch wenn der für
              die Künstler geltende NV Bühne nicht immer ganz einfach
              zu verstehen ist, so wurden viele Regelungen erreicht, die den
              Schutz vor Willkür erst manifestiert haben. Dies drückt
              sich nicht zuletzt auch durch die Einführung einer eigenen,
              den künstlerischen Belangen gerecht werdenden Schiedsgerichtsbarkeit
              für Opernchöre aus. Insoweit appelliere ich auch an das
              soziale Gewissen eines jeden, der von den Errungenschaften profitiert.
              Ein jeder sollte hierzu einen Beitrag leisten, damit auch künftig
              für sozial gerechte Arbeitsbedingungen gekämpft bzw.
            deren Abbau verhindert werden kann. 
             Die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer
              e.V. ist Berufsverband und Gewerkschaft der Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder
              der deutschen Bühnen. Sie vertritt unabhängig die sozialen,
              wirtschaftlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder (wie
              z.B. in den relevanten Gremien der Versorgungsanstalt der deutschen
              Bühnen, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten,
              der Künstlersozialkasse etc.) und nimmt als Tarifpartner des
              Deutschen Bühnenvereins für ihre Mitglieder die kollektiven
              Interessen im Rahmen der flächendeckenden Tarifverhandlungen
              wie auch der Verhandlungen über Haustarifverträge wahr.
              Dabei sind alle Entscheidungsgremien der VdO (wie z.B. die einzelnen
              Orts- und Landesverbände, der Bundestarifausschuss und der
              Bundesvorstand) von ehrenamtlich tätigen Sängern und
            Tänzern besetzt. 
             Daneben berät die VdO ihre Mitglieder in allen Rechtsfragen
              aus dem Arbeits-, Sozial- und Urheberrecht und gewährt bei
              allen aus dem Arbeitsverhältnis herrührenden Streitigkeiten
              Rechtsschutz vor den Schiedsgerichten für Opernchöre
              sowie vor den Arbeits-, Sozial- und Zivilgerichten. Gerade die
              kurzfristige Verfügbarkeit einer Beratung durch die VdO, die
              jedes Mitglied in die beneidenswerte Lage versetzt, einfach zum
              Telefon greifen zu können, um sich beraten zu lassen, ist
            in dieser unbürokratischen Form einzigartig. 
             Abgesehen von der grundsätzlichen Verbandsarbeit der VdO,
              die in ihrer Breitenwirkung nicht zu unterschätzen ist (z.B.
              das Verfahren über die Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge
              zur VddB), muss sich jeder einzelne fragen, ob er hinsichtlich
              der Arbeitsbedingungen ohne die Gewerkschaft da stehen würde,
              wo er jetzt steht – mit Sicherheit nicht, denn der einzelne
              Arbeitnehmer kann nur dann Forderungen stellen und Ansprüche
              durchsetzen, wenn er als Kollektiv gestärkt dem Arbeitgeber
            gegenübertreten kann. 
             Diesen Leistungen gegenüber steht ein durchaus moderater Beitrag
              für die Mitgliedschaft in der VdO. Der Beitrag beträgt
              gemäß § 8 der Satzung der VdO aktuell 0,9 Prozent – im
              ersten Jahr der Mitgliedschaft sogar lediglich 0,3 Prozent – der örtlichen
              Grundgage, ohne Einberechnung der Zulagen, Sondervergütungen
              oder anteilig der Zuwendung! Bei Zugrundelegung einer örtlichen
              Grundgage in Höhe von 2.325 Euro (Höchstbetrag Gagenklasse
              2 b West) beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 20,92 Euro,
            im Jahr dementsprechend 251,04 Euro. 
             Allein die Kosten für eine entsprechende Rechtsschutzversicherung
              ohne Selbstbeteiligung betragen je nach Umfang durchschnittlich
              zwischen 250 Euro und 340 Euro jährlich, ohne dass hierbei
              die Gewähr dafür besteht, eine Rechtsvertretung zur Seite
              gestellt zu bekommen, die sich in diesem speziellen Künstlertarifrecht
              auskennt, um den individuellen Belangen und Bedürfnissen in
              diesem besonderen künstlerischen Bereich gerecht werden zu
            können.              Für jemanden, der weder eine Rechtsschutzversicherung hat,
              noch Mitglied in der Gewerkschaft ist, entstehen im Falle einer
              arbeitsrechtlichen Streitigkeit ganz schnell erhebliche Kosten.
              Schon die Erstberatungsgebühr bei einem Rechtsanwalt beträgt
              in der Regel oft bereits 190 Euro – schon fast ein Jahresmitgliedsbeitrag!
              Im Falle einer weitergehenden Auseinandersetzung und anwaltlichen
              Vertretung, sei es vor Gericht oder sogar schon im vorgerichtlichen
              Wege, fallen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
            zügig Gebühren von über 2.000 Euro an. 
             Neben den oben näher beschriebenen Vorteilen der gewerkschaftlichen
              Arbeit rechtfertigt
              somit der durch die Gewerkschaft gewährte Rechtsschutz allein – schon
              aus finanzieller Sicht – die Mitgliedschaft in der VdO, deren
              Beiträge im Übrigen noch deutlich unter den Beiträgen
            vergleichbarer Berufsvereinigungen liegen. 
            Gerrit Wedel 
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