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VdO-Nachrichten

Mitgliedschaft zahlt sich aus

Ein Überblick über die Leistungen der VdO · Von Gerrit Wedel

Warum eigentlich soll ich Mitglied in der Gewerkschaft sein? Die verhandeln nur immer alles schlecht, wir müssen auf immer mehr verzichten – und außerdem profitiere ich doch ohnehin von dem, was die aushandeln – wieso soll ich also dafür auch noch bezahlen?

Dies wurde ich so oder so ähnlich im Laufe der letzten Zeit immer wieder gefragt. Diese Fragen sind – ehrlich gesagt – ein wenig enervierend und frustrierend zugleich, denn wir kämpfen tagtäglich darum, unseren Mitgliedern durch Ratschläge und Empfehlungen zur Seite zu stehen, um deren Arbeitsbedingungen zu verbessern bzw. zu erleichtern oder Probleme bereits im Ansatz aus der Welt zu schaffen. Dies findet nicht zuletzt seinen Niederschlag auch in den zahlreichen für die Mitglieder zu führenden Verfahren vor dem Bühnenschiedsgericht und den Haustarifverhandlungen, die oftmals noch eine besondere politische Sprengkraft haben, wie wir gerade insbesondere in den neuen Bundesländern erleben.

Was also bringt die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft? Zunächst einmal ist hier das für die Künstler geltende Tarifrecht, der Normalvertrag Bühne (NV Bühne) hervorzuheben, der im Übrigen nur für Gewerkschaftsmitglieder unmittelbare Wirkung entfaltet. Die im NV Bühne enthaltenen spezifischen Regelungen sind ausschließlich den jahrzehntelangen Bemühungen der verhandelnden Gewerkschaften zu verdanken. Auch wenn der für die Künstler geltende NV Bühne nicht immer ganz einfach zu verstehen ist, so wurden viele Regelungen erreicht, die den Schutz vor Willkür erst manifestiert haben. Dies drückt sich nicht zuletzt auch durch die Einführung einer eigenen, den künstlerischen Belangen gerecht werdenden Schiedsgerichtsbarkeit für Opernchöre aus. Insoweit appelliere ich auch an das soziale Gewissen eines jeden, der von den Errungenschaften profitiert. Ein jeder sollte hierzu einen Beitrag leisten, damit auch künftig für sozial gerechte Arbeitsbedingungen gekämpft bzw. deren Abbau verhindert werden kann.

Die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. ist Berufsverband und Gewerkschaft der Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder der deutschen Bühnen. Sie vertritt unabhängig die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder (wie z.B. in den relevanten Gremien der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, der Künstlersozialkasse etc.) und nimmt als Tarifpartner des Deutschen Bühnenvereins für ihre Mitglieder die kollektiven Interessen im Rahmen der flächendeckenden Tarifverhandlungen wie auch der Verhandlungen über Haustarifverträge wahr. Dabei sind alle Entscheidungsgremien der VdO (wie z.B. die einzelnen Orts- und Landesverbände, der Bundestarifausschuss und der Bundesvorstand) von ehrenamtlich tätigen Sängern und Tänzern besetzt.

Daneben berät die VdO ihre Mitglieder in allen Rechtsfragen aus dem Arbeits-, Sozial- und Urheberrecht und gewährt bei allen aus dem Arbeitsverhältnis herrührenden Streitigkeiten Rechtsschutz vor den Schiedsgerichten für Opernchöre sowie vor den Arbeits-, Sozial- und Zivilgerichten. Gerade die kurzfristige Verfügbarkeit einer Beratung durch die VdO, die jedes Mitglied in die beneidenswerte Lage versetzt, einfach zum Telefon greifen zu können, um sich beraten zu lassen, ist in dieser unbürokratischen Form einzigartig.

Abgesehen von der grundsätzlichen Verbandsarbeit der VdO, die in ihrer Breitenwirkung nicht zu unterschätzen ist (z.B. das Verfahren über die Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge zur VddB), muss sich jeder einzelne fragen, ob er hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ohne die Gewerkschaft da stehen würde, wo er jetzt steht – mit Sicherheit nicht, denn der einzelne Arbeitnehmer kann nur dann Forderungen stellen und Ansprüche durchsetzen, wenn er als Kollektiv gestärkt dem Arbeitgeber gegenübertreten kann.

Diesen Leistungen gegenüber steht ein durchaus moderater Beitrag für die Mitgliedschaft in der VdO. Der Beitrag beträgt gemäß § 8 der Satzung der VdO aktuell 0,9 Prozent – im ersten Jahr der Mitgliedschaft sogar lediglich 0,3 Prozent – der örtlichen Grundgage, ohne Einberechnung der Zulagen, Sondervergütungen oder anteilig der Zuwendung! Bei Zugrundelegung einer örtlichen Grundgage in Höhe von 2.325 Euro (Höchstbetrag Gagenklasse 2 b West) beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 20,92 Euro, im Jahr dementsprechend 251,04 Euro.

Allein die Kosten für eine entsprechende Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung betragen je nach Umfang durchschnittlich zwischen 250 Euro und 340 Euro jährlich, ohne dass hierbei die Gewähr dafür besteht, eine Rechtsvertretung zur Seite gestellt zu bekommen, die sich in diesem speziellen Künstlertarifrecht auskennt, um den individuellen Belangen und Bedürfnissen in diesem besonderen künstlerischen Bereich gerecht werden zu können.

Für jemanden, der weder eine Rechtsschutzversicherung hat, noch Mitglied in der Gewerkschaft ist, entstehen im Falle einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit ganz schnell erhebliche Kosten. Schon die Erstberatungsgebühr bei einem Rechtsanwalt beträgt in der Regel oft bereits 190 Euro – schon fast ein Jahresmitgliedsbeitrag! Im Falle einer weitergehenden Auseinandersetzung und anwaltlichen Vertretung, sei es vor Gericht oder sogar schon im vorgerichtlichen Wege, fallen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zügig Gebühren von über 2.000 Euro an.

Neben den oben näher beschriebenen Vorteilen der gewerkschaftlichen Arbeit rechtfertigt somit der durch die Gewerkschaft gewährte Rechtsschutz allein – schon aus finanzieller Sicht – die Mitgliedschaft in der VdO, deren Beiträge im Übrigen noch deutlich unter den Beiträgen vergleichbarer Berufsvereinigungen liegen.

Gerrit Wedel

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