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VdO-Nachrichten

Im Labyrinth der Tarife

Der Versuch eines Blicks durch den Dschungel · Von Stefan Meuschel

Die Entwicklung der durch Tarifvertrag festgelegten Vergütungen der Beschäftigten der deutschen Theater orientiert sich an den Tarifbewegungen des öffentlichen Dienstes. So lange es, bis zum Mai 2003, die aus Bund, Ländern und Kommunen bestehende Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gab, waren „die Grundvergütungen der unter den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) fallenden Angestellten des Bundes“ die bestimmende Größe; seitdem die Länder ihre Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft aufgekündigt haben, lautet der entsprechende Text im Normalvertrag Bühne: „Werden die Arbeitsentgelte der unter BAT und TVöD bzw. einen diese Tarifverträge ersetzenden Tarifvertrag fallenden Beschäftigten durch Tarifvertrag allgemein geändert, sind die Gagen und Rahmenbeträge der Gagenklassen diesen Änderungen durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen.“

Der Text verrät, dass zum Zeitpunkt seiner Tarifierung die Länder noch den BAT anwandten, nur Bund und Kommunen sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf den neuen „Tarifvertrag öffentlicher Dienst“ (TVöD) verständigt hatten, und der dann zum 1. November 2006 in Kraft getretene „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) noch nicht einmal verhandelt wurde. Doch jetzt, ein Jahr später, gibt es immer noch auch den guten alten BAT: Berlin, das weder dem Kommunal- noch dem Länder-Arbeitgeberverband angehört, wendet ihn ebenso an wie das Land Hessen für seine Landesbediensteten. Denn Hessen hat sich tarifpolitisch selbständig gemacht und ist aus der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) ausgetreten.

Statt der einen Bezugsgröße, den Vergütungen der Bundesangestellten, gibt es jetzt mindestens vier (mindestens, weil noch der Spezialbereich der Ost-West-Anpassungen hinzukommt): Berlin, Hessen, TV-L und TVöD.

Die für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin geltenden Vergütungsregelungen befinden sich in einer Art von künstlichem Heilschlaf, den der „Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes“ vom 31. Juli 2003 ausgelöst hat. Durch ihn werden die Regelungen der Arbeitsverhältnisse auf dem Stand des BAT und BAT-Ost vom 31. Januar 2003 eingefroren, werden die Arbeitszeiten bei entsprechender Entgeltsminderung um 8 bis 12 Prozent verkürzt, werden betriebsbedingte Änderungskündigungen für die Laufzeit des Tarifvertrages ausgeschlossen – und die währt bis zum 31. Dezember 2009. Da der Tarifvertrag Nachverhandlungen bei Änderungen der Flächentarifverträge nicht vorsieht, lediglich die „Möglichkeiten der Übernahme dieser Änderungen geprüft“ werden können, ist zurzeit eine Tarifbewegung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin nicht absehbar. Schmerzhafterweise doch systemgerecht konnten daher die zwischen den Künstlergewerkschaften VdO, GDBA und DOV seit April 2003 mit dem Deutschen Bühnenverein vereinbarten Tarifverträge zur Anhebung der Gagen, zu Einmalzahlungen und zur Änderung des NV Bühne (Anpassung an TVöD und TV-L) für die Berliner Bühnen nicht übernommen werden. Auch bei der Stiftung Oper in Berlin herrscht daher seit 2003 Tarifstillstand.

Der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) vom 12. Oktober 2006 sieht im Entgeltbereich – neben von 30 Prozent bis 71,5 Prozent gestaffelten Jahressonderzahlungen und der Einführung eines Leistungsentgelts – Einmalzahlungen vor und lineare Gehaltsanhebungen i.H.v. 2,9 Prozent zum 1. Januar 2008 im Tarifgebiet West, zum 1. Mai 2008 im Tarifgebiet Ost. Die Tarifparteien des NV Bühne haben in einem Ergänzungstarifvertrag die Einmalzahlungen für die Staatstheater im Tarifgebiet West übernommen, sie im Tarifgebiet Ost zur Anpassung der Gagen von 92,5 auf 97 Prozent des Westniveaus genutzt (vgl. O&T Ausg. 5/06, S. 29). Wie im Gagengefüge des NV Bühne auf die linearen Gehaltsanhebungen im TV-L zu reagieren ist, wird Thema einer Tarifverhandlung sein, die am 31. Januar 2008 mit dem Deutschen Bühnenverein stattfindet. Die Frage nach der Einheitlichkeit der Gagenregelungen im NV Bühne, wie sie der Bundestarifausschuss der VDO im Dezember 2006 gefordert hatte, wird dabei erstmalig auf den Prüfstand gestellt werden.

Das der TdL nicht mehr angehörende Bundesland Hessen hat weder den TV-L noch dessen Regelungen über die 2,9prozentige Gehaltsanhebung und über die Einmalzahlungen übernommen. Stattdessen hat der Landtag im November 2007 ein „Gesetz über Einkommensverbesserungen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen“ beschlossen, das lineare Vergütungsanhebungen um 2,4 Prozent ab dem 1. April 2008 und noch im Dezember 2007 zu leistende Einmalzahlungen in gestaffelter Höhe zwischen 10 und 20 Prozent eines Monatsverdienstes vorsieht (vgl. O&T Ausg. 5/07, S. 30: „Nachschlag in Hessen“). Die Bühnengewerkschaften und der Bühnenverein haben sich mit Haustarifverträgen vom 1. Dezember 2007 der gesetzlichen Vorlage entsprechend über ebenfalls noch im Dezember 2007 zu zahlende Einmalbeträge i.H. von 450 Euro für die unter den NV Bühne fallenden Beschäftigten der Hessischen Staatstheater (Darmstadt, Kassel, Wiesbaden), des Stadttheaters Gießen und des Landestheaters Marburg verständigt. Ob die 2,4prozentige Gehaltsanhebung, die das hessische Gesetz vorsieht, eine weitere Bezugsgröße für lineare Gagenanhebungen im NV Bühne abgibt, wird auch davon abhängen, ob die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und das Land Hessen eine, im Gesetz ausdrücklich offen gehaltene abweichende tarifvertragliche Regelung vereinbaren.

Der für die Kommunen und den Bund geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD), der dort zum 1. Oktober 2005 den BAT abgelöst hat, sieht bis Ende 2007 keine linearen Gehaltsanhebungen vor. Die Gewerkschaft ver.di wird ihre Forderungen für die Tarifrunde 2008 am 19. Dezember 2007 bekannt geben. Sie hat aber bereits sig-nalisiert, dass diese deutlich über 5 Prozent liegen werden. Der Beamtenbund, der für seine Tarifunion erstmals mit den DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gemeinsam verhandeln wird, brachte eine Anhebung bis zu 7 Prozent ins Gespräch. Die Auftaktverhandlung soll am 10. Januar 2008 stattfinden. Aus dem Arbeitgeberlager war zu hören, dass es 2008 lineare Anhebungen geben müsse, da drei Jahre lang nur Einmalzahlungen geleistet wurden, dass aber die hohe Verschuldung des Bundes und der Kommunen für Anhebungen enge Grenzen setze. Der Präsident der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erklärte gegenüber der Presse, eine rasche Einigung sei möglich, wenn die Gewerkschaften zu Arbeitszeitverlängerungen bereit seien und ihre Entgeltforderungen an den 3 Prozent orientierten, die im TV-L vorgesehen sind. Wenn die Gewerkschaften dem ihre jahrelang geübte Zurückhaltung, die gesunkenen Reallöhne, die positiven Entwicklungen von Konjunktur und Steueraufkommen, die Mehrwertsteuererhöhung und nicht zuletzt die Teuerungsrate entgegenhalten, die erstmals seit 1994 die 3 Prozent überschritten hat, so sind das schwerwiegende Argumente. Prophetischer Gaben bedarf es nicht, eine sehr harte Tarifrunde vorherzusagen, deren eines Ergebnis es sein wird, eine weitere Bezugsgröße für die dann anstehenden Gagen-Tarifverhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein zu liefern. Vielleicht den roten Faden im Labyrinth?

Stefan Meuschel

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