VdO-Nachrichten
Bewegung in München
Nach rund dreijähriger Hängepartie sind nunmehr in München in zwei kurz aufeinander folgenden Runden die Verhandlungen über Haustarifverträge für den Chor der Bayerischen Staatsoper und das Bayerische Staatsballett aufgenommen worden. Primär geht es dabei darum, gemäß §§ 76 Abs. 1, 89 Abs. 1 NV Bühne eine eigene Vergütungsregelung für Chor und Tanzgruppe vor dem Hintergrund zu vereinbaren, dass das Staatsorchester seit Jahren über einen vom TVK abweichenden Vergütungstarifvertrag verfügt. Alle Beteiligten waren sich aber von Anbeginn einig, dass bei der Gelegenheit auch einige abweichende Mantelregelungen sowie eine Pauschalierung bestimmter Sondervergütungen aufgenommen werden sollen.
Auf der Basis von Entwürfen, die bereits im Vorfeld als Arbeits-
papiere diskutiert worden waren, kamen die Verhandlungen zu den Mantelfragen einschließlich erweiterter Proben im Chor zügig voran; teilweise waren die avisierten Regelungen durch die letzte Überarbeitung des NV Bühne bereits überholt. Offen blieben Fragen wie die von der Staatsoper geforderte Rücknahme des im NV Bühne gerade vereinbarten probenfreien Werktages nach einer Premiere.
Sehr viel problematischer erscheint die Frage nach der angemessenen Vergütung, die die Pauschalierung von Sonderzahlungen, die Einbeziehung einer mit den Vorständen außerhalb des Tarifvertrages gesondert zu vereinbarenden erweiterten Rechteübertragung sowie die besondere Situation der Bayerischen Staatsoper und des Staatsballetts berücksichtigt. Hierzu hat die VdO – zunächst für den Opernchor – ein Berechnungsmodell vorgelegt, das weiter zu diskutieren sein wird. Dabei wird zusätzlich die Möglichkeit einer vom NV Bühne abweichenden Staffelung der Dienstaltersstufen zu erörtern sein.
Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt. Wir werden darüber berichten.
Übergangs-HTV in Cottbus
Über die schwierigen Verhandlungen für einen weiteren Haustarifvertrag für die Beschäftigten des Staatstheaters Cottbus hatten wir bereits in den Ausgaben 2/19 und 3/19 ausführlich berichtet. Nachdem die Verhandlungen nach einem erneuten Treffen der Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite am 21.10.2019 zunächst gescheitert waren, wurde im Nachgang für die künstlerisch Beschäftigten nun doch noch ein Kompromiss erzielt. Nach einigem Hin und Her und etlichen Zwischen-Abstimmungen gibt es nun eine Einigung dergestalt, dass die Beschäftigten noch einmal für eine Übergangsphase bis Ende 2020 auf drei Prozent ihres Gehalts verzichten, bis dann verbindlich zur flächentarifgerechten Bezahlung ab Januar 2021 zurückgekehrt wird. Im Gegenzug konnte neben einem entsprechenden Freizeitausgleich nach zähem Ringen für die NV Bühne Beschäftigten im Chor und Tanz ein verbindlicher Bestandsschutz bis Mitte 2023 verankert werden. Dieser ist besonders wichtig, da trotz des gefundenen Kompromisses weiterhin ein Defizit zu erwarten ist, das die Brandenburgische Kulturstiftung zu bewältigen haben wird.
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