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Aktuelle Ausgabe

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Kulturpolitik
Theater als moralische Anstalt
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„Laut gedacht“
Theo Geißler und Klaus Bernbacher über den Deutschen Musikrat
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Bayerischer Theaterpreis für das gefährdete DNT
Weimar: Kultur ausradieren?
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Theaterkampf in Weimar
Warum das Deutsche Nationaltheater eigenständig bleiben muss:
Ein Pressespiegel

Sächsische Kulturraum-Konferenz

Portrait
Kein nahtloser Wechsel
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Der Promi-Rektor
Zum Amtsantritt von Siegfried Jerusalem an der Hochschule Augsburg-Nürnberg

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Kulturpolitik

Sächsische Kulturraum-Konferenz

Zur Zweiten Sächsischen Kulturraum-Konferenz hatte Hans Joachim Meyer, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, am 7. November 2001 in den Plenarsaal des Landtags in Dresden geladen; das volle Haus zeugte für das breite Interesse am Thema: Wird das am 31. Juli 2004 auslaufende Gesetz, das 1994 in Kraft getreten war, verlängert?

Das „Gesetz über die Kulturräume in Sachsen“ ist ein beispielgebendes Solidargesetz: Die von der Landesverfassung in Artikel 11 zur staatlichen Pflicht erklärte Kulturförderung soll durch die Verpflichtung der zu „Kulturräumen“ zusammengefassten Regionen zu überregionaler Kultur- und Projektförderung, bei gleichzeitiger Verpflichtung des Freistaates Sachsen, den Regionen beizustehen, verwirklicht werden.

Staatsregierung, Kunstministerium und die drei Landtagsfraktionen erklärten übereinstimmend, das Gesetz unbefristet fortschreiben zu wollen. Das Gesetz habe sich bewährt; die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Eingriffe in Kommunale Haushaltsrechte seien ausgeräumt. Und viel Kluges über die identitätsstiftende Kraft der Kultur und über die Notwendigkeit als Gegengewicht zu Gewalt und Menschenverachtung wurde gesagt.

Je dunkler der Nachmittag im herbstgrauen Dresden wurde, desto mehr Krähen versammelten sich auf den Bäumen am Elbufer und starrten durch die gläsernen Wände in den Plenarsaal, als bereiteten sie à la Hitchcock eine Attacke auf all die Redner vor, die auch Kritisches zum Gesetz anmerkten.

Das waren zum einen die Vertreter des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages, die zwar auch die Fortführung des Gesetzes bejahten, aber strukturelle Veränderungen anmahnten: Dem Esel „Städte und Landkreise“ dürften nicht alle neuen Finanzierungslasten aufgebürdet werden. Zum anderen die Praktiker, allen voran der Chemnitzer Generalintendant und Vorsitzende des Sächsischen Bühnenvereins Rolf Stiska, der Tacheles redete: Wenn im neuen Kulturraumgesetz nicht eine Dynamisierung der Kulturraummittel, mindestens im Gleichschritt mit den Kostensteigerungen vorgesehen werde, wären die Betriebskostenzuschüsse eher als Sterbehilfe für die kulturellen Einrichtungen Sachsens zu werten.

Es kam dann, wie es kommen musste: Die Sprecher der aus SPD und PDS bestehenden Opposition hatten es leicht, sich den Forderungen auf Anhebung der Fördersumme (derzeit 76,69 Millionen Euro) anzuschließen, die Regierungspartei CDU hielt sich bedeckt. Immerhin wurden zwei Modelle zur Diskussion gestellt: Anhebung der staatlichen Förderungssumme prozentual analog zur Steigerung des Landeshaushalts oder Übernahme aller durch die öffentliche Hand (mit-)verursachten Kostensteigerungen. Der Sächsische Landtag will die Fortschreibung des Kulturraumgesetzes so zügig beraten, dass es bereits im Sommer 2002 verabschiedet werden kann.

Stefan Meuschel

 

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