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Landesbühnen Sachsen: Offener Brief der Künstlergewerkschaften – Wir gratulieren

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Landesbühnen Sachsen:
Offener Brief der Künstlergewerkschaften

In einem offenen Brief haben sich die Künstlergewerkschaften VdO, DOV und GDBA sowie die ver.di an die sächsische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Sabine von Schorlemer gewandt. Nach wie vor geht es um die Privatisierung der Landesbühnen Sachsen. Die Gewerkschaften haben die Ministerin mehrfach aufgefordert, in Tarifverhandlungen über einen Personalüberleitungsvertrag einzutreten. In einem Schreiben vom 25. Juli hatte die Ministerin ausrichten lassen, dass „keine Veranlassung zur Aufnahme entsprechender Tarifverhandlungen für einen Personalüberleitungstarifvertrag gesehen“ werde. „Mit § 613 a BGB hat der Gesetzgeber ein die Interessen des Arbeitgebers aber insbesondere auch der Arbeitnehmer wahrende und ausgewogene Regelung geschaffen. Damit kommt der Vorschrift eine hinreichende Schutzfunktion zu“, heißt es in dem vom Leiter der Abteilung Kunst, Thomas Früh, unterschriebenen Brief. Vergessen wurde dabei offenbar, dass die Regelung des § 613 a BGB lediglich einen gesetzlichen Mindestschutz garantiert und nur für ein Jahr gilt. Im Anschluss kann die NOVUM GmbH, die die Landesbühnen übernehmen soll, Kündigungen nach Herzenslust aussprechen. In ihrem offenen Brief wenden sich die Künstlervertreter auch gegen die offenbar geplante weitere Reduzierung der Musikerstellen. Noch im Frühjahr hatte das Ministerium auf eine Meldung in der Zeitschrift „Oper & Tanz“ über die geplante Kündigung von Musikerstellen mit der Aussage reagiert, es seien keine Musikerstellen gekündigt worden. Es sei auch noch nicht klar, ob überhaupt ein Ensemblemitglied seinen Arbeitsplatz verlieren werde. Wenn eine „solidarische Haltung unter den Musikern“ erzielt werden könne, sei eine Übernahme sämtlicher angestellter Orchestermitglieder möglich. Wie auch immer man den Begriff „solidarisch“ in diesem Zusammenhang interpretieren mag: Fakt ist, dass schon vor Beginn irgendwelcher Verhandlungen nun doch mindestens 18 Musiker sofort gehen müssen. Was in einem Jahr passiert, wenn es keinen Personalüberleitungsvertrag geben wird, steht in den Sternen. Am Beispiel Metropol Theater in Berlin hat sich in einer entsprechenden Situation gezeigt, dass die Insolvenz sehr schnell zur Abwicklung des gesamten Betriebs und Entlassung sämtlicher Mitarbeiter führen kann. Genau deshalb haben sich mittlerweile in solchen Privatisierungssituationen Personalüberleitungsverträge eingebürgert, durch die sowohl der Erhalt des arbeitsrechtlichen Status der Beschäftigten als auch eine Rückübernahmeverpflichtung des abgebenden öffentlichen Trägers gewährleistet wird.

Warum dies im Fall der Landesbühnen Sachsen nicht gelten soll – diese Frage hat die Ministerin bislang nicht beantwortet.

GDBA ·DOV · VdO ·ver.di
Sächsisches Staatsministeriumfür Wissenschaft und Kunst
Frau Ministerin Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer
Postfach 10 09 20
01079 Dresden
Berlin, den 1. September 2011

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Professor von Schorlemer,
nachdem uns Herr Früh mit Schreiben vom 25. Juli 2011 informiert hat, dass Sie, wie auch ihre Kollegen der Ressorts Justiz und Finanzen, nicht bereit sind, im Rahmen der von Ihnen vorangetriebenen Privatisierung der Landesbühnen Radebeul Verhandlungen über einen Personalüberleitungsvertrag aufzunehmen, sehen wir die Notwendigkeit, nochmals zu verdeutlichen, welche Folgen Ihre Verweigerungshaltung für die Beschäftigten der Landesbühnen hat.

Wie kann es sein, sehr verehrte Frau Staatsministerin, dass Sie einem Personalüberleitungsvertrag bei der von Ihnen vorangetriebenen Privatisierung der Landesbühnen keine Bedeutung zumessen und glauben, die Regelungen nach § 613 a BGB seien ausreichend?

Sie lassen dabei folgende Fragen vollkommen außer Acht:
1. Was geschieht, wenn der neue, private Rechtsträger unterfinanziert ist und Insolvenzgefahr besteht?
2. Wird sich der neue, private Arbeitgeber den Arbeitgeberverbänden anschließen und werden die Tarifverträge (TV-L, NV-Bühne und TVK) auch weiterhin gelten?
3. Wird der neue, private Arbeitgeber mit dem Eintritt in die Zusatzversorgungskassen für eine angemessene Altersvorsorge der Kolleginnen und Kollegen sorgen?

Wie kann es sein, sehr verehrte Frau Staatsministerin, dass Sie Mitarbeitern des Freistaats massive Gehaltskürzungen zumuten, obwohl die Mitarbeiter zuallerletzt eine Verantwortung für die von Ihnen betriebene Umstrukturierung der Landesbühnen haben? Zu Allem Überfluss sollen die Mitarbeiter zunächst entlassen werden, um einem Teil von ihnen demnächst eine neue Stelle bei der NOVUM GmbH anzubieten.

Wie kann es sein, sehr verehrte Frau Staatsministerin, dass sie den Rat zahlreicher Experten, die u.a. dem sächsischen Kultursenat und der sächsischen Akademie der Künste angehören und sich dem Erhalt der kulturellen musischen Infrastruktur im Freistaat verpflichtet fühlen, schlicht ignorieren? Alle Experten fordern übereinstimmend eine Anzahl von mindestens 86 Musikerstellen. Auch im Landkreis Meißen ist deutlich das Bestreben zum Erhalt von mindestens 86 Musikerstellen zu erkennen. Vergessen Sie bitte nicht, schon die Reduzierung auf 86 Stellen wird 18 Musikerinnen und Musiker ihren Arbeitsplatz kosten. Sie beharren jedoch darauf, mindestens 32 hochspezialisierte Kolleginnen und Kollegen in die sichere Arbeitslosigkeit zu entlassen.

Wie kann es sein, sehr verehrte Frau Staatsministerin, dass durch den gesonderten Betrieb des Orchesters die große Choroper zum Ausnahmefall im Repertoire der Landesbühnen, gleichzeitig aber die Arbeit des Chores in als Sparte eigenständigen Projekten ausgebaut werden soll? Es macht keinen Sinn, zum einen eigenständige Projekte für den Chor anzustreben, zum anderen aber auf die große Choroper als zentrale Ausdrucksform dieses Kollektivs verzichten zu wollen. Welche Aufgaben für die 28 Sängerinnen und Sänger sind dann tatsächlich am Theater noch zu erfüllen, oder ist hier nicht vielmehr wie beim Orchester ein massiver Stellenabbau geplant?
Als Tarifpartner haben wir in der Vergangenheit bei zahlreichen Gelegenheiten bundesweit bewiesen, dass wir auch in schwierigsten Situationen mit der Arbeitgeberseite stets zu Lösungen gefunden haben, die für beide Seiten sachgerecht und zukunftsweisend waren.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, hiermit appellieren wir erneut an Sie, überdenken Sie ihre bisherige Haltung. Nehmen Sie mit allen am Theater vertretenen Gewerkschaften Verhandlungen über einen Personalüberleitungsvertrag auf. Akzeptieren Sie bitte den Sachverstand der vielen Experten, die Ihnen in der Orchesterfrage eine Planstellenzahl von mindestens 86 Orchestermusikern angeraten haben. Damit könnten zumindest 80 % des bisherigen kulturellen Angebotes auch für die Zukunft abgesichert und auch dem Opernchor wie den Gesangssolisten eine Perspektive am Radebeuler Haus eröffnet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
gez. Andreas Masopust stellv. Geschäftsführer DOV
gez. Michael Kopp Fachbereichsleiter Medien, Kunst, Industrie, ver.di
gez. Hans-Christoph Kliebes Präsident GDBA
gez. Gerrit Wedel stellv. Geschäftsführer VdO

Wir gratulieren

zum 35-jährigen VdO - Jubiläum
Annette Pilgrim, Gelsenkirchen - Musiktheater im Revier

zum 25-jährigen VdO - Jubiläum
Inken Lorenzen, Theater der Bundesstadt Bonn
Christopher Ryan, Staatstheater Darmstadt
Arletta Walczewski, Theater Hagen
Jutta Hackenberg, Niedersächsische Staatstheater Hannover
Maria Dries, Bühnen der Stadt Köln
Margriet Schlössels, Vereinigte Städtische Bühnen Krefeld und Mönchengladbach
Johannes Egerer, Staatstheater Stuttgart
Vera Ilieva, Theater der Stadt Trier
zum 35-jährigen Bühnen-Jubiläum
Joan Campbell, Bayerische Staatsoper - Nationaltheater München
zum 25-jährigen Bühnen-Jubiläum
Rosemarie Arzt, Deutsche Oper Berlin
Achim Rikus, Theater Bremen
Babett-Jaqueline Bode, Städtische Theater Chemnitz
Katharina Vogel, Städtische Theater Chemnitz
Valentina Fira, Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau
Klaus Brummer, Staatstheater Nürnberg
Annette Ostermeier, Staatstheater Nürnberg
Andrzej Szweda, Staatstheater Nürnberg
Herbert Brand, Mainfranken Theater Würzburg


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